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Ab welchem Alter kann man nen Roller-Führerschein machen?

gefragt von Jenny97Jenny97 am 04.11.2009 um 21:22 Uhr

Wenn ihr noch mehr darüber wisst, schreibt es auch bitte rein^^


Bild/er:

Der sieht g_eil aus!


11 Stimmen : 13 (0) ; 14 (1) ; 15 (3) ; 16 (7) ; 17 (0) ; 18 (0)

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MaCy95
beantwortet von MaCy95 am 4. November 2009 21:23
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Hilfreichste Antwort

Ein Klassenkamerad fährt immer mit dem Roller zur Schule(Er ist 15)

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Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 5. November 2009 03:35

Das ist aber keion Führerschein sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung!


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Tiboeli94
beantwortet von Tiboeli94 am 4. November 2009 21:22
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beantwortet von Loeffel1994 am 4. November 2009 21:22
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anonym
beantwortet von thorben7 am 4. November 2009 21:22
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Asko01
beantwortet von Asko01 am 4. November 2009 21:22
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Mofaroller

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anonym
beantwortet von PsychoTaube am 4. November 2009 21:23
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corvette1512
beantwortet von corvette1512 am 4. November 2009 21:23
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anonym
beantwortet von IhateSchool am 4. November 2009 21:23
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16 natürlich

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Sniperrat
beantwortet von Sniperrat am 4. November 2009 21:24
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Ab 15 kan man den Füherschein machen aber auf öffentlichen strassen darf man erst ab 16 mit einem 25er roller fahren

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Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 5. November 2009 03:36

Das ist wohl ganz falsch, falscher geht es kaum noch.

Kommentar von 03bf90d6e4d37ad467749529a5403826smallSniperrat am 5. November 2009 05:36

hää ? wieso das den also ich ken das nur so

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 5. November 2009 08:26
  1. Mit 15 gibt es keinen Führerschein sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung. Einen Führerschein gibt es erst ab 16
  2. Ob man auf öffentlichen Straßen fahren darf, das hängt davon ab, ob man die entsprechende Berechtigung hat. Mit der Prüfbescheinigung darf man auch auf öffentlichen Straßen einen Mofaroller fahren.
    .
    Irrtümer kommen hier oft daher, dass viele nicht wissen, dass die Prüfbescheinigung kein Führerschein ist wie die anderen Klassen, sondern sich von einem Führerschein in wesentlichen Punkten unterscheidet.

Abnehmen
beantwortet von Abnehmen am 4. November 2009 21:24
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blaganda
beantwortet von blaganda am 4. November 2009 22:33
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Franticek
beantwortet von Franticek am 5. November 2009 03:38
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Einen Rollerführerschein kannst du mit Klasse M erst mit 16 machen. Damit darfst du dann einen mehrsitzigen Roller fahren mit max 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Mit 15 kannst aber schon die Mofa-Prüfbescheinigung machen (das ist kein Führerschein!. Damit darfst du schon einsitzige Roller fahren, die max 50 ccm haben und nur max 25 km/h fahren.


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