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Ab welchem Alter kann man Kinder Endscheiden lassen???

Frage von Jennywoy Jennywoy

Hallo!!!

Ich habe im Jahr 2002 meinen Ex Mann geheiratet aus dieser Ehe besteht ein Sohn fast 7 Jahre. Seit März 2007 hat der Vater das Sorgerecht und Aufenthalts bestimmungsrecht. Da er mit vielen Lügen vor Gericht kam. Was mein Anwalt auch Bewiesen hat nur der Richter es nicht anerkannt hat. Jetzt Lebt David auch bei seinem Vater seitdem. Jetzt möchte David aber wieder zu mir und meinem jetzigen Mann. Schon alleine wegen seiner 1 Jährigen Schwester und weil es ihm bei uns besser gefällt. Sein Vater hat auch kaum Zeit für ihn da er auf der Bank arbeitet und Täglich erst gegen 18 Uhr nach Hause kommt. Sein Vater hat auch eine neue Freundin die gleich 2 Tage später bei ihm einzog. Diese Frau hat 2 Töchter 3 und 4 Jahre. Im April wurde bei David also auch meinem Sohn ADS festgestellt. Er bekommt Täglich Tabletten.Was unserer Ansicht völlig Unnötig ist da er wenn er diese Tabletten mal nicht nimmt, nicht anderster ist wie alle anderen Kinder. wir vermuten jetzt das die 2 also sein Vater und seine Freundin den kleinen nur ruhig stellen möchten das er nicht spielt und solche sachen. avid fragt auch immer wenn er bei uns ist "Mama warum darf ich nicht zu Dir ziehn, ich möchte doch hier bei euch Wohnen". Da kommen einer Mutter die Tränen. Jetzt mal meine Frage ab wann bzw welchem Alter kann man ein Kind selbst endscheiden lassen bei wem es wohnen will? Gruß Jenny

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Antworten (10)

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Man geht nach der geistigen Reife des Kindes, deswegen gibt es kein bestimmtes Alter, ab dem Kinder selbst entscheiden dürfen. Viele meinen 14, das stimmt aber nicht.

    Nur je älter das Kind wird, desto mehr hat seine Aussage Einfluss auf das Urteil.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Jetzt habe ich erst den Rest gelesen. Ich will ja nicht hart sein, aber die ganze Geschichte hört sich eher nach einem Rosenkrieg mit dem Ex an und dabei wird wieder einmal das Kind als Waffe eingesetzt.

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    Antwort von skylord skylord

    Ausschlaggebend für den Familienrichter ist ausschließlich das Kindeswohl und nicht der-wille. Der Wille spielt erst so ab dem Alter von 12-14 Jahren eine Rolle. Das hängt aber auch alles von dem entscheidenden Rochter ab, der wohl derselbe sein wird.

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    Antwort von beate55 beate55

    Wenn Dein Ex das Sorgerecht hat, wird es schwierig, ich glaube, das geht nur über Dicv, Du musst kämpfen. Kann Dein Anwalt nicht in Berufung gehen?

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    Antwort von Andrea1983 Andrea1983

    ab 18! das gericht fragt ab dem 14 lebensjahr aber sie müssen sich nicht daran halten.

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Nein, schon wesentlich jüngere Kinder werden befragt.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Müsste man ggf. neuen Antrag stellen, würde mal mit dem RA reden.

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    Antwort von Jennywoy Jennywoy

    Dem Jugendamt habe ich das ganze schon mitgeteilt. Diese haben aber nur den Vater zu einem Gespräch mit geteilt. Es ist ja auch momentan so das der Vater versucht mich bei dem Jungen schlecht zu machen. advid läst sich das ganze aber nicht gefallen. Vorkurzem hatte david sich auch die Nase gebrochen. wo sein vater mir gesagt hat er wäre im Kindergarten vom Klettergerüst gefallen. der Kindergarten sagte mir aber das er zuhause auf dem bett rumgeturnt wäre und auf die bettkante gefallen sei. David hat uns hier 7 Stories erzählt wie es Passiert sein sollte. Wir vermuten das der Vater ihm gesagt hat wie er es bei uns erzählen soll doch wie mehr wir fragen desto weniger weiß er noch davon was er uns erzählen sollte.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    all diese geschichten etc sind irrelevant. wenn du etwas ändern willst, dann schalte einen anwalt ein u. lass dich beraten. viel glück wünsche ich dir bei der sache, aber viel hoffnung mache ich dir keine.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Habe den Text nicht gelesen. Kinder benötigen nach wie vor eine gedankliche Entscheidungsgewalt, selbst wenn sie schon 20 sind.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Geh schnellstens zum Jugendamt und teile das mit. Dann wird ein Gespräch mit dem Kind geführt, über die Gründe seines Wunsches.Auch jüngere Kinder schon werden befragt. Parallel dazu, würde ich den Anwalt informieren. Der Junge wird auf jeden Fall befragt und darf auch mit entscheiden. Es kann sein, dass Dein Ex-Mann das Sorgerecht behält, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht an Dich geht. Wichtig ist auch zu wissen, wer die Tabletten verordnet hat. Sollte das der Hausarzt gewesen sein, geht das wohl eher in die Richtung Gefälligkeit. Dokumentiere auch die Aussagen Deines Kindes. Ich wünsche Dir und dem Kleinen ganz viel Glück und das die richtige Entscheidung gefällt wird!

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    Antwort von Igitta Igitta

    Das kommt auf die Reife des Kindes an, ist sehr individuell.

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    Antwort von marsol28 marsol28

    Ab 14 wenn ich mich nicht täusche. Erkundige dich aber doch mal beim Jugendamt und suche dort Hilfe.

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