Gibt es da Vorgaben, oder kann man mit einem Kind, dass gerade an die Pedale kommt dorthin fahren?
Antworten (5)
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Gabi41Gabi41
Ich denke, da mit siebzehn der Lappoen gemacht werden kann, sollte man ein Jahr vorher auf die Plätze dürfen!
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heconnyheconny
Unbedingt. Aber nicht dort, wo Autos fahren. Für Kinder gibt es, jedenfalls bei uns, extra Plätze.
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dasMimidasMimi
Als ich Im Sommer diesen Jahres mit meiner Tochter auf dem Verkehrsübungsplatz war , stand in den Benutzungsbedingungen , dass die Fahrer mindestens 17 Jahre alt sein müssen. Da Baden-Württemberg erst seit diesem Jahr am Führerschein mit 17 teilnimmt , ist vielleicht das Schild noch veraltet, aber ich denke , dass die Fahrer mindestens 16 sein müssen. Mit jüngeren Kindern kannst Du wohl nur auf privaten Grundstücken das Autofahren üben.
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WolpertingerWolpertinger
Ab 17 1/2 und der Beifahrer mit Füherschein muß seine Fahrerlaubnis eine bestimmte Zeit schon besitzen.
So ist das jedenfalls bei uns.
LG Wolpertinger
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Strailer Bei dem ADAC Verkehrsübungsplatz in Kaarst beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Ich zitiere mal die Betriebsordnung: "Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Nicht volljährige Fahrer benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, um das Verkehrsübungszentrum nutzen zu können. Eine Begleitperson muss zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ein Befahren des Geländes durch nicht berechtigte Personen ist strengstens verboten und erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt ebenso, wenn die Begleitperson nicht auf dem Beifahrersitz mitfährt."
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