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Ab welchem Alter kann ich das machen?

Frage von Timba Timba

Hi ich bin 17 Jahre und würde gerne einen Nebenjob neber der Schule machen. Ich hab mir schon ein paar rausgesucht, jetzt habe ich da etwas gehört. Weiss jemand, ob ich mit 17 jahren schon an einem kiosk oder ähnlichem arbeiten darf? Liebe Grüße und danke im voraus

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Antworten (13)

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    Antwort von dalia4499 dalia4499

    Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst Du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn Du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für Dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass Du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.

    Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Du schon 16 bist: Dann darfst Du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

    Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.

    Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Das ist ein DH für die Ausführlichkeit!

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen, daher hier noch eine Frage dazu. Muß für einen Aushilfsjob, z.B. Bedienung in einem Eiscafe ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden????? Meine Tochter ist 16 Jahre alt. Lieben Dank für Deine Antwort!!!

    Kommentar von Timba TimbaTimba

    DH für die vielen Informationen. Aber genau hab ich das nun nicht verstanden ^^ Wenn ich nun 17 bin darf ich dann aushilfsweise an einem kiosk (wo kein alkohol ab 18 verkauft wird) sachen verkaufen? wenn es nicht länger als 8 stunden sind und zwischen 6 und 20 uhr ist?

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    Antwort von jupp2000 jupp2000

    kein Zugang zu Tabakwaren und kein Rauchen in der Öffentlichkeit [§ 10 JuSchG]

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    Antwort von badboybike badboybike

    An der Kasse geht ab 16!

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    Antwort von kimjalina kimjalina

    eiscafé/normales café geht ja auch... inkl. alkoholverkauf ab 16.

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    Antwort von nightblue nightblue

    Mit Zustimmung der Eltern sicherlich.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Als Aushilfe darfst Du stundenweise in einem Kiosk helfen.

    Du mußt aber auf Dich achten. Es gibt da immer wieder den einen oder die andere, denen ggf. Deine Jugendlichkeit gefällt. Da brauchst Du schon gute Ausreden.

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    Antwort von Aysun1987 Aysun1987

    Nein das geht leider nicht. Da du am Kiosk auch alkoholische Getränke verkaufst, und da du Sie selber erst ab 18 kaufen kannst, darfst du diese auch nicht verkaufen.

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    Antwort von Ebbbi Ebbbi

    kannst du glaub ich in nem supermarkt an der kasse dagegen eheer net da muss man glaub 18 sein wär ja blöd wenn en minderjähriger andern alkohol verkauft

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    Antwort von user1069 user1069

    ja, glaube schon. Ich glaub aber, dass du eine Einverständniserklärung deiner Eltern brauchst.

    bin mir aber nicht sicher

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    Antwort von treulose treulose

    schwierige Frage, da du ja Alkohol und Zigaretten verkaufen würdest

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    Antwort von Franzka Franzka

    Denke das geht schon, hab sowas ähnliches gemacht Aber keine 8 Stunden und nicht nach 22Uhr oder so

    Kommentar von Timba TimbaTimba

    Dürfte ich fragen, was du gemacht hast? :) Na ok ich werde mich einfach mal bewerben. Prospekte habe ich schon einmal verteilt, ist aber einfach nicht meine Arbeit ..

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    Antwort von t124terra t124terra

    Mit Zustimmung Deiner Eltern

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    Antwort von CleavageDevil CleavageDevil

    nein aber prospekte (aldi und so) und sowas kannste schon ab 13

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