Hi ich bin 17 Jahre und würde gerne einen Nebenjob neber der Schule machen. Ich hab mir schon ein paar rausgesucht, jetzt habe ich da etwas gehört. Weiss jemand, ob ich mit 17 jahren schon an einem kiosk oder ähnlichem arbeiten darf? Liebe Grüße und danke im voraus
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dalia4499dalia4499
Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst Du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn Du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für Dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass Du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.
Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Du schon 16 bist: Dann darfst Du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.
Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.
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hajottkahajottka Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen, daher hier noch eine Frage dazu. Muß für einen Aushilfsjob, z.B. Bedienung in einem Eiscafe ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden????? Meine Tochter ist 16 Jahre alt. Lieben Dank für Deine Antwort!!!
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TimbaTimba DH für die vielen Informationen. Aber genau hab ich das nun nicht verstanden ^^ Wenn ich nun 17 bin darf ich dann aushilfsweise an einem kiosk (wo kein alkohol ab 18 verkauft wird) sachen verkaufen? wenn es nicht länger als 8 stunden sind und zwischen 6 und 20 uhr ist?
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jupp2000 kein Zugang zu Tabakwaren und kein Rauchen in der Öffentlichkeit [§ 10 JuSchG]
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wolfgang1956wolfgang1956
Als Aushilfe darfst Du stundenweise in einem Kiosk helfen.
Du mußt aber auf Dich achten. Es gibt da immer wieder den einen oder die andere, denen ggf. Deine Jugendlichkeit gefällt. Da brauchst Du schon gute Ausreden.
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Aysun1987 Nein das geht leider nicht. Da du am Kiosk auch alkoholische Getränke verkaufst, und da du Sie selber erst ab 18 kaufen kannst, darfst du diese auch nicht verkaufen.
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EbbbiEbbbi
kannst du glaub ich in nem supermarkt an der kasse dagegen eheer net da muss man glaub 18 sein wär ja blöd wenn en minderjähriger andern alkohol verkauft
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user1069user1069
ja, glaube schon. Ich glaub aber, dass du eine Einverständniserklärung deiner Eltern brauchst.
bin mir aber nicht sicher
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FranzkaFranzka
Denke das geht schon, hab sowas ähnliches gemacht Aber keine 8 Stunden und nicht nach 22Uhr oder so
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TimbaTimba Dürfte ich fragen, was du gemacht hast? :) Na ok ich werde mich einfach mal bewerben. Prospekte habe ich schon einmal verteilt, ist aber einfach nicht meine Arbeit ..
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CleavageDevilCleavageDevil
nein aber prospekte (aldi und so) und sowas kannste schon ab 13
Das ist ein DH für die Ausführlichkeit!