Gibt es eine allgemeine Regelung oder ist das von anderen Faktoren abhängig?
Antworten (10)
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1Antwort von
MScollMScoll
Das kommt immer darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In BW kann man den BF17-Antrag ab 16 1/2 Jahren stellen, beim "normalen" weiß ich nicht, ob das dann auch 17 1/2 ist oder schon früher...
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1Antwort von
DrahregDrahreg
Schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_21.php Außerdem wäre wichtig zu wissen, was für einen Führerschein du willst? Panzer oder Mofa oder was? Im übrigen: Macht das nicht die Fahrschule?
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scrumbelscrumbel
Immer 5-6 Monate vor erreichen des Mindestalters kann der Antrag gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Mofas. Hier ist eine behördliche Anmeldung nicht nötig.
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terraqterraq
unter besonderen umständen gibt es den führerschein ab 16, frag am besten bei der nächsten fahrschule nach
z.B. gabs da projekte in grossen Flächenländern wenn man weit außerhalb der Zivilisation lebt
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brunhilde45brunhilde45
das geht schon mit 16.
Wenn zwingende Gründe die Fahrerlaubnis erforderlich machen...z.B.wenn man nicht anders zur Arbeits-oder Ausbildungsstelle kommt. Das muss aber sorgfältig recherchiert und gut begründet werden. Sonst könnte damit ja jeder kommen :-/.
Dann darf man bis zum 18.halt nur dort hin fahren...
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