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Ab welchem Alter dürfen Schüler in den Ferien joppen?

gefragt von Annalena am 30.05.2007 um 12:30 Uhr

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SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 30. Mai 2007 12:34
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Schüler ab 13 Jahren dürfen leichte Aushilfstätigkeiten ausführen, wie Babysitten oder z. B. Zeitungen/Werbeprospekte austragen. Bis zum 15. Lebensjahr ist die Arbeitszeit auf zwei Stunden/Tag und auf fünf Tage in der Woche in der Zeit von 8 bis 18 Uhr beschränkt. Während der Unterrichtszeit ist das Jobben verboten!

Jugendliche dürfen einen „richtigen“ Ferienjob annehmen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind und die Zustimmung der Eltern haben. In dem Fall dürfen sie vier Wochen im Jahr z. B. im Kaufhaus, Supermarkt oder als Fahrradkurier arbeiten. Auch hier gilt: Fünf-Tage-Woche und die Nachtarbeit ist verboten.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 30. Mai 2007 12:44

ps: es heisst jobben :-)

Kommentar von 6c000688245c631414e78e497681af47smallWaschbaer am 30. Mai 2007 15:12

... und ich dachte schon Du wolltest ein p statt ein j schreiben. Dann hätte man die Frage wohl anders beantworten müssen :-)


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 30. Mai 2007 12:33
2x
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Ich glaube zu wissen ab dem 13 Lebensjahr... falls es nicht stimmt, nehme ich gern die Berichtigung an...;-)))




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