
Schüler ab 13 Jahren dürfen leichte Aushilfstätigkeiten ausführen, wie Babysitten oder z. B. Zeitungen/Werbeprospekte austragen. Bis zum 15. Lebensjahr ist die Arbeitszeit auf zwei Stunden/Tag und auf fünf Tage in der Woche in der Zeit von 8 bis 18 Uhr beschränkt. Während der Unterrichtszeit ist das Jobben verboten!
Jugendliche dürfen einen „richtigen“ Ferienjob annehmen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind und die Zustimmung der Eltern haben. In dem Fall dürfen sie vier Wochen im Jahr z. B. im Kaufhaus, Supermarkt oder als Fahrradkurier arbeiten. Auch hier gilt: Fünf-Tage-Woche und die Nachtarbeit ist verboten.

Ich glaube zu wissen ab dem 13 Lebensjahr... falls es nicht stimmt, nehme ich gern die Berichtigung an...;-)))
ps: es heisst jobben :-)
... und ich dachte schon Du wolltest ein p statt ein j schreiben. Dann hätte man die Frage wohl anders beantworten müssen :-)