meine tochter möchte ihr taschengeld aufbessern. ichbin mir nicht mehr sicher ob solche kleinen jobs wie zeitung austragen etc. schon ab 13 erlaubt sind.
Antworten (11)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
NeTa82 Einge Jobs ab 14 (Zeitungen austragen, ehrenamtliche Arbeit...), ansonsten ab 16
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1Antwort von
lenzing42lenzing42
Ab 14 mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Max. 2 Stunden am Tag leichte Arbeit.
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1Antwort von
friedelstarfriedelstar
ja aber ganz geringfügig so 2 std. die woche bis max. 40,- € im Monat
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PrinzessinelliPrinzessinelli
nee..aber hunde gassi führen..nachbardienste erledigen..baby sitten..sowas könnt man doch machen..
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0Antwort von
yannick1212 Braucht wer einen, der Gassi geht oder Zeitung-Verteiler etc. Bin 12 Jahre und wenn möglich in Salzburg-Umgebung (Bürmoos, Lamprechtshausen, Zehmemoos). Will mir was dazu verdienen :D .
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unterwegsunterwegs
ab 13 oder ab 14 - warum sind die antworten hier so unterschiedlich? gibt es etwa verschiedene regelungen in den bundesländern?
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gruenderlexikongruenderlexikon
diese Frage wurde ihr auch schon mehrfach gestellt und ist im Gesetz ganz einfach beantworten:
Kommentar von
unterwegsunterwegs 1.) habe ich hier keine derartige frage gefunden. es werden ja immer ähnliche fragen angezeigt, bevor man seine frage abschickt. es war definitiv keine dabei die uns genützt hätte.
2.) hätte ich die frage wohl hier nicht stellen müssen, wenn ich mich in gesetzestexten gut zurecht finden würde.
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vielbachvielbach
Hast Du Bock zu arbeiten und wie alt bist Du?
Kommentar von
unterwegsunterwegs es geht um meine tochter und auf zusätztliches taschengeld hat sie bock. (ist jetzt nicht da - noch in der schule)
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buetenbueten
Kinderarbeit – Wikipedia
Als Kinderarbeit bezeichnet die UN- Kinderrechtskonvention (KRK) Tätigkeiten von unter 18- jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, ...
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Abiguela ab 13 ist es für solche Minijobs möglich (z.B. Zeitungen austragen)
sie hat ein angebot fürs zeitung austragen.
ja hab ich gelesen..dafür ist sie aber auch noch zu jung..kommt zumindest drauf an was so die zeiten sind..also meine regionale zeitung soll ab um 3 verteilt werden..ich glaub nicht das das so geht vor der schule..
nein sie könnte sich die tageszeit aussuchen. es sind ehr so werbesachen.
und es wäre sowieso nur samstags. soll ja geringfügig sein. sie ist immer noch ein kind.
samstags?ich weiß nicht genau die regelung..musst mal schauen..hier oder noch wo anders..http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit