1

ab welchem alter dürfen jugendliche für geld arbeiten?

Frage von unterwegs unterwegs

meine tochter möchte ihr taschengeld aufbessern. ichbin mir nicht mehr sicher ob solche kleinen jobs wie zeitung austragen etc. schon ab 13 erlaubt sind.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von NeTa82 NeTa82

    Einge Jobs ab 14 (Zeitungen austragen, ehrenamtliche Arbeit...), ansonsten ab 16

  • 1
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ab 14 mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Max. 2 Stunden am Tag leichte Arbeit.

  • 1
    Antwort von friedelstar friedelstar

    ja aber ganz geringfügig so 2 std. die woche bis max. 40,- € im Monat

  • 1
    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    nee..aber hunde gassi führen..nachbardienste erledigen..baby sitten..sowas könnt man doch machen..

    Kommentar von unterwegs unterwegsunterwegs

    sie hat ein angebot fürs zeitung austragen.

    Kommentar von Prinzessinelli PrinzessinelliPrinzessinelli

    ja hab ich gelesen..dafür ist sie aber auch noch zu jung..kommt zumindest drauf an was so die zeiten sind..also meine regionale zeitung soll ab um 3 verteilt werden..ich glaub nicht das das so geht vor der schule..

    Kommentar von unterwegs unterwegsunterwegs

    nein sie könnte sich die tageszeit aussuchen. es sind ehr so werbesachen.

    Kommentar von unterwegs unterwegsunterwegs

    und es wäre sowieso nur samstags. soll ja geringfügig sein. sie ist immer noch ein kind.

    Kommentar von Prinzessinelli PrinzessinelliPrinzessinelli

    samstags?ich weiß nicht genau die regelung..musst mal schauen..hier oder noch wo anders..http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit

  • 0
    Antwort von yannick1212 yannick1212

    Braucht wer einen, der Gassi geht oder Zeitung-Verteiler etc. Bin 12 Jahre und wenn möglich in Salzburg-Umgebung (Bürmoos, Lamprechtshausen, Zehmemoos). Will mir was dazu verdienen :D .

  • 0
    Antwort von unterwegs unterwegs

    ab 13 oder ab 14 - warum sind die antworten hier so unterschiedlich? gibt es etwa verschiedene regelungen in den bundesländern?

  • 0
    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    diese Frage wurde ihr auch schon mehrfach gestellt und ist im Gesetz ganz einfach beantworten:

    Kommentar von unterwegs unterwegsunterwegs

    1.) habe ich hier keine derartige frage gefunden. es werden ja immer ähnliche fragen angezeigt, bevor man seine frage abschickt. es war definitiv keine dabei die uns genützt hätte.

    2.) hätte ich die frage wohl hier nicht stellen müssen, wenn ich mich in gesetzestexten gut zurecht finden würde.

  • 0
    Antwort von vielbach vielbach

    Hast Du Bock zu arbeiten und wie alt bist Du?

    Kommentar von unterwegs unterwegsunterwegs

    es geht um meine tochter und auf zusätztliches taschengeld hat sie bock. (ist jetzt nicht da - noch in der schule)

  • 0
    Antwort von bueten bueten

    Kinderarbeit – Wikipedia

    Als Kinderarbeit bezeichnet die UN- Kinderrechtskonvention (KRK) Tätigkeiten von unter 18- jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, ...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit

  • 0
    Antwort von Abiguela Abiguela

    ab 13 ist es für solche Minijobs möglich (z.B. Zeitungen austragen)

  • 0
    Antwort von belmondo belmondo

    ab 16 Jahre

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.