Wie ist das eigentlich mit einer Eigenbeadrfskündigung, wenn die Mieter schon ziemlich alt sind. Darf man die trotzdem kündigen oder greift da ein Paragraf wegen sozialer Härte?
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Ab welchem Alter darf man nicht mehr aus der Wohnung verwiesen werden?
Frage von
Sharen
Antworten (4)
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2Antwort von
syringasyringa
Es gibt sogenannte 'Härtefalle' - es kommt aber immer darauf an. Einen Paragraphen dazu gibt es aber mE dazu nicht. Schau mal hier http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-wen-das-gesetz-bes...
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1Antwort von
JauntyJaunty
Da gibt es bestimmt auch eine gesetzliche Regelung aber da solltest Du besser mal im Mietrecht nachsehen. Vielleicht unter dem Stichwort "soziale Härte" oder googeln.
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1Antwort von
althausalthaus
Es gilt die Kündigungsfrist, die bei Einzug vereinbart wurde. Warum sollte die sich ändern?
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0Antwort von
heimwerkerheimwerker
BGB § 574. Hier wird aber auch immer der Einzelfall bewertet werden müssen. MfG
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