Darf man in Italien erst ab 20 oder schon ab 16 wählen?

Das aktive Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer steht grundsätzlich jedem Italiener ab 18 Jahren zu, für den Senat sind es 25. Was das passive Wahlrecht betrifft, so sind es 25 Jahre für die Kammer, 40 für den Senat.
http://de.wikipedia.org/wiki/PolitischesSystemItaliens#Wahlsystem