Darf man Feuerzangenbowle bereits mit 16 Jahren trinken oder hat die Bowle aufgrund des Rums zuviel Alkohol?

Per Gesetz ist die Abgabe jeglichen Alkohols unter 18 Jahren verboten. Aber wir sollten n nicht immer Päpstlicher sein als der Papst selbst. Doch bei einer Bowle oder Ähnlichem liegt der Alkoholgehalt doch höher als gedacht und könnte dem Kind schaden. Und auch bei einer Feuerzangenbowle verdampft der Alkoholgehalt nur zu einem keinen Teil.

Wenn man es mit dem Trinken nicht übertreibt, ist dagegen nichts einzuwenden.

Da Alkohol drin ist würde ich sagen 18 Jahre.
Kabark am 6. Dezember 2007 09:28 Gilt das auch für Mon Chéri ? Oder einen Baba au Rhum?
Ich würde das mal nicht dramatisieren...

Ganz einfach: Deine Organe sind erst mit ca. 17/18 Jahren so ausgereift, oder funktionstüchtig, daß sie Alkohol, ohne Schaden, überhaupt verarbeiten können! Es wird immer nur über Gesetzte gesprochen. Warum erklärt keiner den Kids, wozu es diese Gesetze gibt!
Fast richtig:
Wäre nur Wein in der Bowle, dürfte es bereits ab 16 Jahren getrunken werden. Da jedoch Branntwein (Rum) mit in der Feuerzangenbowle ist, darf diese erst an 18 Jährige ausgeschenkt, bzw ab 18 Jahren konsumiert werden.
JuSchG §9
Kind? Naja...
Alles unter 18 ist per Gesetz grundsätzlich ein Kind, und sogar erst ab 21 großjährig / VOLL-geschäftsfähig, wegen der häufig fehlenden Reife.