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Ab welchem Alter darf man Feuerzangenbowle trinken?

gefragt von MarcAufZack am 06.12.2007 um 9:20 Uhr

Darf man Feuerzangenbowle bereits mit 16 Jahren trinken oder hat die Bowle aufgrund des Rums zuviel Alkohol?


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Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 6. Dezember 2007 09:28
3x
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Per Gesetz ist die Abgabe jeglichen Alkohols unter 18 Jahren verboten. Aber wir sollten n nicht immer Päpstlicher sein als der Papst selbst. Doch bei einer Bowle oder Ähnlichem liegt der Alkoholgehalt doch höher als gedacht und könnte dem Kind schaden. Und auch bei einer Feuerzangenbowle verdampft der Alkoholgehalt nur zu einem keinen Teil.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. Dezember 2007 09:33

Kind? Naja...

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 7. Dezember 2007 09:55

Alles unter 18 ist per Gesetz grundsätzlich ein Kind, und sogar erst ab 21 großjährig / VOLL-geschäftsfähig, wegen der häufig fehlenden Reife.


Shira
beantwortet von Shira am 6. Dezember 2007 09:24
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Wenn man es mit dem Trinken nicht übertreibt, ist dagegen nichts einzuwenden.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. Dezember 2007 09:22
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Da Alkohol drin ist würde ich sagen 18 Jahre.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. Dezember 2007 09:28

Gilt das auch für Mon Chéri ? Oder einen Baba au Rhum?

Ich würde das mal nicht dramatisieren...

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 6. Dezember 2007 09:37

Ach Karbak, wir sind hier in einem öffentlichen Raum. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. Dezember 2007 09:49

Wie bitte? Was gilt hier? Ist das eine virtuelle Beiz? Wird die Bowle hier ausgeschenkt? ^^^^

Aber ist schon recht...


auchmama
beantwortet von auchmama am 6. Dezember 2007 09:40
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Ganz einfach: Deine Organe sind erst mit ca. 17/18 Jahren so ausgereift, oder funktionstüchtig, daß sie Alkohol, ohne Schaden, überhaupt verarbeiten können! Es wird immer nur über Gesetzte gesprochen. Warum erklärt keiner den Kids, wozu es diese Gesetze gibt!


anonym
beantwortet von krizu am 6. Dezember 2007 10:39
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Fast richtig:

Wäre nur Wein in der Bowle, dürfte es bereits ab 16 Jahren getrunken werden. Da jedoch Branntwein (Rum) mit in der Feuerzangenbowle ist, darf diese erst an 18 Jährige ausgeschenkt, bzw ab 18 Jahren konsumiert werden.

JuSchG §9

http://bundesrecht.juris.de/juschg/





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