gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

53 

Ab welchem Alter darf der Arzt eine Brustvergrößerung durchführen?

gefragt von madita am 24.07.2007 um 11:29 Uhr

Meine Nichte hat gerade Abi gemacht und leidet unter ihrem A-Körbchen. Sie hat ihr Sparbuch geplündert und ist wild entschlossen, sich operieren zu lassen. Die Eltern sind ziemnlich machtlos, sie ist volljährig. Darf ein Arzt den Eingriff überhaupt schon bei 19jährigen vornehmen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

GEsundheit (18103)
Alter (579)
Schönheit (543)
ähnliche Fragen

Reply


elkera
beantwortet von elkera am 24. Juli 2007 11:35
4x
Thumb_up

Empfohlen wird es ab dem 20. Lebensjahr, weil dann die meisten Mädchen ausgewachsen sind. Aber es wird bestimmt Ärzte geben, die schon eher operieren. Ist ja ein lukratives Geschäft.

Und da deine Nichte volljährig ist, darf sie machen was sie will, auch eine Brust-OP.


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 24. Juli 2007 11:42
3x
Thumb_up

leider ja, sie ist volljährig und damit auch voll verantwortlich und geschäftsfähig.

Redet nochmal mit Ihr darüber, zumal sie jetzt Ihr Geld sicher nötiger braucht - Studium - Ausbildung - etc. Sie sollte lieber warten, bis sie das Geld für solchen Luxus überhat und nicht Ihre Konten plündern muß.

Kommentar von 25546fe55464aef59d6f46b52f22bcbdsmallOphelia am 24. Juli 2007 12:09

und nicht von der Hand zu weisen sind - nachgewiesenermaßen - die Risiken solcher Eingriffe. Auch in Anbetracht ihrer noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung. Frage, ob es Ihr, neben dem finanziellen Risiko, Wert ist, daß Ihre schön vergrößerten Brüst nach dem Eingriff ev. nur noch einmal zur Geltung kommen, unter dem Unschuldsweiß des Leichenhemdes!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 24. Juli 2007 11:51
2x
Thumb_up

Es bringt in der Regel nichts sich als Elternteil gegen so eine Entscheidung zu stellen.

Die Eltern sollten lieber mehr Gefühl für Ihre Tochter zeigen. Wenn die sich zu so einem Schritt entschlossen haben sollten sie die Eltern unterstützen und Ihr lieber helfen einen vernünftigen Arzt zu finden.


anonym
beantwortet von doro23 am 24. Juli 2007 11:35
1x
Thumb_up

selbstverständlich. wir leben hier in deutschland und da bist du ab dem 18. lebensjahr volljährig. ein arzt darf davor die ops nur mit einwilligung der eltern ausführen. aber deine neunzehnjährige nichte kann machen, was sie will. und da man mit 19 jahren auch schon "ausgewachsen" ist, wird der arzt auch keine bedenken haben, sorry.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. Juli 2007 11:44

man ist zwar ab 18 volljährig aber die körperliche Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen


anonym
beantwortet von Lillibelle am 24. Juli 2007 11:44
1x
Thumb_up

klar darf der :)





anonym
beantwortet von bibi110640 am 24. Juli 2007 15:28
1x
Thumb_up

Daß der Arzt darf und irgendeiner auch tut ist klar.

Sie mag zwar körperlich "ausgewachsen" sein. Aber die geistige Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Sonst käme sie nicht auf die Idee, sich verstümmeln zu lassen. Vor allem scheint sie zu wenig Selbstbewußtsein zu haben. - Warum kann man nicht zu seinem Körper stehen?

Trotz verbesserter Op-Techniken kann man immer sehen, daß ein Eingriff durchgeführt wurde. - Und wenn meine Frau vergrößerte Brüste hätte, müßte ich beim Ansehen und bei jeder Berührung daran denken, daß diese nicht mehr echt sind. (Kleine Brüste sind oft viel schöner als große. Geschmacksache?)


anonym
beantwortet von MatthiasNiemeyer am 25. Juli 2007 15:12
1x
Thumb_up

unterschiedlich, zwischen dem 20 und 24 lebensjahr ist ein junger mensch ausgewachsen, wenn allerdings die eltern der op einwilligen, und das mädchen frühreif - ausgebildet wirkt, kann sich ein arzt auch ab dem 16 Lj. darauf einlassen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.