Hallo!
Google hat mir leider noch nicht so richtig hefen können. Ich würde gerne wissen, ab wann ich von den Zuzahlungen befreit werden kann!? Ich habe schon gelesen, dass die jährliche Eigenbeteiligung 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten dürfen und dass sobald dies der Fall ist, alle weiteren Zuzahlungen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Fragen die sich mir stellen sind:
- Wird eine Waisenrente auch als Bruttoeinnahme "verbucht"?
- Was zählt alles zu den Zuzahlungen??? -Gehören zB die in jedem Quartal anfallende Praxisgebühr, Kosten für Krankengymnastik und Lymphdrainage, Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente (auch für die Pille?) dazu???
Hallo,
vielen Dank für den hilfreichen Link. Leider kann ich aus ihm noch nicht herauslesen, welche Zuzahlungen genau für die Berechnung der 2%-Grenze herangezogen werden.
Die Praxisgebühr (u.ä. in der Frage genanntes) ist ja auch eine Zuzahlung, ich kann mir aber irgendwie nicht so recht vorstellen, dass dies auch dazu zählt...
Wenn mir noch jeman weiter helfen könnte wäre ich sehr dankbar!!!
Sorry, aber Du hast nicht richtig gelesen, das steht auch in dem Link.
Einnahmen zum Lebensunterhalt sind:
Als Ausgaben werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Krankenfahrten, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Praxisgebühr.
Nicht zu den Zuzahlungen zählen, z. B.:
Sie können aber gegebenenfalls steuermindernd geltend gemacht werden.
Quelle
http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-befreiung-zuzahlung-23618.php
Aaaaaaaaaaaahhhh okay!
Super!! DANKE für die sehr hilfreiche Antwort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
na, dann haben wir es doch und jetzt hab ich mir DH verdient. Das mir dem DH hat sich erledigt und danke für das Sternchen.
LG Sophia
Mehr als verdient! Gratuliere, Pifi!
Danke, Gina
Ja, von mir diesmal auch! Gerade bei solchen Fragen herrscht oft sehr viel Uneinigkeit, weil oft die Leute von irgendwelchen Bekannten nicht komplett oder schlicht und einfach falsch informiert werden und manche mit diesem "Behördendeutsch" auch etwas überfordert sind.
So bin ich kürzlich mit der Frage konfrontiert worden, ob man, wenn man 100% schwerbehindert mit "aG! und/oder "H" im Ausweis Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat - da war ich acuh erst mal schlicht und einfach ratlos, und man wird leider nicht aus allen Info-Broschüren auch sofort schlau. Da ist es immer toll, wenn einem jemand das "Bürokratenlatein" ein bisschen ins verständliche Deutsch übersetzen kann. =)
Vielen Dank für Dein Kompli.
LG Sophia