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Ab wann Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse? Was zählt alles dazu?

Frage von MiaWallace85 MiaWallace85

Hallo!

Google hat mir leider noch nicht so richtig hefen können. Ich würde gerne wissen, ab wann ich von den Zuzahlungen befreit werden kann!? Ich habe schon gelesen, dass die jährliche Eigenbeteiligung 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten dürfen und dass sobald dies der Fall ist, alle weiteren Zuzahlungen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Fragen die sich mir stellen sind:

- Wird eine Waisenrente auch als Bruttoeinnahme "verbucht"?

- Was zählt alles zu den Zuzahlungen??? -Gehören zB die in jedem Quartal anfallende Praxisgebühr, Kosten für Krankengymnastik und Lymphdrainage, Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente (auch für die Pille?) dazu???

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Antworten (3)

  • 10
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel
    Kommentar von MiaWallace85 MiaWallace85MiaWallace85

    Hallo,

    vielen Dank für den hilfreichen Link. Leider kann ich aus ihm noch nicht herauslesen, welche Zuzahlungen genau für die Berechnung der 2%-Grenze herangezogen werden.

    Die Praxisgebühr (u.ä. in der Frage genanntes) ist ja auch eine Zuzahlung, ich kann mir aber irgendwie nicht so recht vorstellen, dass dies auch dazu zählt...

    Wenn mir noch jeman weiter helfen könnte wäre ich sehr dankbar!!!

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Sorry, aber Du hast nicht richtig gelesen, das steht auch in dem Link.

    Einnahmen zum Lebensunterhalt sind:

    Altersrenten Arbeitsentgelt Krankengeld Arbeitslosengeld Elterngeld, aber nur der Betrag, der über dem Sockelbetrag von 300,- € liegt (bei doppeltem Bezugszeitraum über 150,- €) Arbeitseinkommen (bei selbstständiger Tätigkeit) Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung Witwen-/Witwerrente und andere Renten wegen Todes (Rente) Einnahmen von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt (Ehepartner, familienversicherte Kinder, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner). Nicht hierzu zählen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, so weit diese die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) übersteigt Grundrente für Hinterbliebene nach dem BVG>

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Als Ausgaben werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Krankenfahrten, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Praxisgebühr.

    Nicht zu den Zuzahlungen zählen, z. B.:

    Eigenanteile bei Zahnersatz Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen Arzneimittel, die privat oder mit „grünem Rezept“ verordnet wurden „Wirtschaftlichkeitszuschlag“ bei Hilfsmitteln>

    Sie können aber gegebenenfalls steuermindernd geltend gemacht werden.

    Quelle

    http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-befreiung-zuzahlung-23618.php

    Kommentar von MiaWallace85 MiaWallace85MiaWallace85

    Aaaaaaaaaaaahhhh okay!

    Super!! DANKE für die sehr hilfreiche Antwort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    na, dann haben wir es doch und jetzt hab ich mir DH verdient. Das mir dem DH hat sich erledigt und danke für das Sternchen.

    LG Sophia

    Kommentar von Gina02 Gina02Gina02

    Mehr als verdient! Gratuliere, Pifi!

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Danke, Gina

    Kommentar von Brigitta270755 Brigitta270755Brigitta270755

    Ja, von mir diesmal auch! Gerade bei solchen Fragen herrscht oft sehr viel Uneinigkeit, weil oft die Leute von irgendwelchen Bekannten nicht komplett oder schlicht und einfach falsch informiert werden und manche mit diesem "Behördendeutsch" auch etwas überfordert sind.

    So bin ich kürzlich mit der Frage konfrontiert worden, ob man, wenn man 100% schwerbehindert mit "aG! und/oder "H" im Ausweis Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat - da war ich acuh erst mal schlicht und einfach ratlos, und man wird leider nicht aus allen Info-Broschüren auch sofort schlau. Da ist es immer toll, wenn einem jemand das "Bürokratenlatein" ein bisschen ins verständliche Deutsch übersetzen kann. =)

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Vielen Dank für Dein Kompli.

    LG Sophia

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    Antwort von Tamara25 Tamara25

    Man wie kompliziert. Du musst bei der Kasse deinen Verdienst von 3 Monate einreichen. Wenn du durch inzwischen bezahlte Zuzahlungen 1% über den Satz liegst wirst du befreit. es richtet sich also danach wie viel Geld du im Monat zur Vefrügung hast. Selbst Harz4 Empfänger müssen mindestens 250€ im Jahr selbst zahlen für: Praxisgebürhr Zuzahlung verschriebener Medikamente, Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt Zuzahlung wenn du mit dem Krankenwagen ins KH gebracht wirst. Zuzahlungen für KG Logopädie Ergotherapie, Wenn du irgend etwas an bestimmten Dingen brauchst wie einen Duschhocker, Rolator, Rollstuhl. Du musst alles sammeln. Medikamente da kann man sich einen Schein aus der Apotheke geben lassen wo die Endsumme darauf steht. Aber Achtung. Ab dieses Jahr muss man mehr zahlen bevor man befreit wird. Dann schickst du den Antrag und alles was du gesammelt hast zur Kasse und wartest ab. Brauchst du viele Medis und warst oft im KH hat man die Summe schnell zusammen. Dann wird man für den Rest des Jahres befreit. Nächstes Jahr muss du wieder sammeln bis man die Summe wieder erreicht hat. Wenn man die Summe kennt, kann man auch gleich im Januar diese Summe auf einmal bezahlen und wird sofort für das laufende Jahr befreit. Verdienst du dann mal etwas mehr dann schreibt die Kasse dich an und du musst dann vielleicht 10 oder 20€ nach zahlen. Wer viel ausgeben musst. der kennt nach her auch ungefähr die Jahres Summe die man selbst zahlen musst. Und dann kann man überlegen ob man sammelt oder sofort die Summe vorstreckt. Tamara

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    wenn du 2 % deines Einkommens für Zuzahlungen geleistet hast, kannst du dich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei einer chronischen Erkrankung (vom Arzt bestätigt) gilt 1 %.

    Du kannst diesen Sockelbetrag auch gleich am Anfang des Jahres an die Krankenkasse zahlen, und bekommst eine Freistellung. Es zählt natürlich nur alles das wofür du Zuzahlungen leisten musst. Irgendwelche Zusatzleistungen musst du weiterhin selbst zahlen.

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