Hallo,
und zwar möchte ich schnellstens aus meiner Wohnung raus und habe deswegen die Kündigung am 02.12 hinausgeschickt mit einschreiben, dieses ich auch am 03.12. bestätigt bekommen habe von der Vermieterin.
Im Schreiben habe ich auf den 29.02.12 gekündigt nun sagt die Vermieterin ich kann erst gegen März ausziehen.
Wer hat nun Recht, heißt es nicht immer eine Kündigung muss man zum 3. eines Werktages vor dem Vermieter liegen haben und dann zum übernächsten Monat warten?
Dezember Januar Februar
Das sind doch 3 Monate Kündigungsfrist?
Gestaffelte Kündigungsfristen für Mieter gibt es seit 2001 nicht mehr.