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Ab wann zieh ich nun tatsächlich aus?

Frage von Buab89Al Buab89Al

Hallo,

und zwar möchte ich schnellstens aus meiner Wohnung raus und habe deswegen die Kündigung am 02.12 hinausgeschickt mit einschreiben, dieses ich auch am 03.12. bestätigt bekommen habe von der Vermieterin.

Im Schreiben habe ich auf den 29.02.12 gekündigt nun sagt die Vermieterin ich kann erst gegen März ausziehen.

Wer hat nun Recht, heißt es nicht immer eine Kündigung muss man zum 3. eines Werktages vor dem Vermieter liegen haben und dann zum übernächsten Monat warten?

Dezember Januar Februar

Das sind doch 3 Monate Kündigungsfrist?

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Antworten (8)

  • 11
    Antwort von amdros amdros

    Das ist richtig so..Du kannst zum 29.02. ausziehen denn Deine Kündigung mußte spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein und..das war sie!!

    Deine Vermieterin meint sicher zum 1. März???

  • 1
    Antwort von kati3015 kati3015

    Jep. Das hast du recht. Es sei denn du hast länger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt.

    Das Rausschicken am 02.12 von dir war allerdings mutig. Der 03.12 war ein Samstag und somit Werktag. Da sie aber am 03.12 bestätigt hat bist du zum Ende Februar raus.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Es sei denn du hast länger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt.

    Gestaffelte Kündigungsfristen für Mieter gibt es seit 2001 nicht mehr.

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    Antwort von BBausKL BBausKL

    Die Kündigung zum 29.2.12 ist richtig so. Ausziehen (und weiter bezahlen) kannst du aber jeder Zeit, auch heute noch.

    Deine Vermieterin meint sicherlich den 1. März

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    Antwort von anitari anitari

    Wenn Deine Kündigung am 3. Dezember bei Deiner Vermieterin eingegangen ist zählt der Dezember schon/noch zur Kündigungsfrist und der Vertrag endet am 29.02.2012.

    Hat die Vermieterin die Kündigung aber erst am 5. Dezember bekommen beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem 1.1.2012 und endet am 31.3.2012

    Mit welcher Art Einschreiben hast Du denn die Kündigung verschickt?

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    Antwort von Dea2010 Dea2010
    1. Du hast bis zum 3. Werktag pünktlich gekündigt zu Ende Februar.

    2. Die Vermieterin hat die Kündigung SO bestätigt.

    jetzt kann sie nicht im nachhinein die Frist ändern...sie hat deine Kündigung zum Ende Februar akzeptiert. Punkt.

    Druck ihr das hier aus:

    § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

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    Antwort von Buab89Al Buab89Al

    Die Vermieterin sagte mir letzt, dass ich bis Ende März noch drin bleiben müsste, gibt es irgendein Gesetz wo dass mit dem 3.Werktag drin steht, weil das witzige finde ich ja als sie letzt eine Kündigung schrieb, hat sie ja extra noch einmal nachgeschaut wegen den Fristen.

    Da freu ich mich nun schon die Vermieterin anzurufen und ihr unrecht zu geben.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Aber wie gesagt zum 29.02.2012 nur wenn die Kündigung am 3.12. bei der Vermieterin war.

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    Antwort von Maddy12 Maddy12

    haste nicht reingeschrieben zu wann du die wohnung kündigst, normal sind 3 monate also kannste zum letzten des monate februar raus. denn deine kündigung ist ja fristgemäß raus.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    denn deine kündigung ist ja fristgemäß raus.

    Maßgebend ist nicht wann die Kündigung raus ist, sondern wann sie dem Vermieter zugegangen ist.

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    Antwort von vitkAaa vitkAaa

    Ja, erst im März : 3 Monate Kündigungsfrist Dezember = 1 Januar = 2 Februar = 3 = Anfang März

    Kommentar von vitkAaa vitkAaa

    Also zahlst du noch Miete für Dezember, Januar, Februar und kannst im März gehen. bzw. Ende Februar.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Stimmt nicht..der Dezember zählt zur Kündigungfrist mit..die Kündigung ist pünktlich eingegangen.

    Kommentar von vitkAaa vitkAaa

    Hab ich doch gesagt :)

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja..sorry..hatte es verkehrt interpretiert!!

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