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Ab wann Zahlungsverzug?

Frage von marie1901 marie1901

Also trotz einiger Beiträge bin ich nun doch noch mehr verunsichert und hoffe hier eine aussagekräftige Antwort zu bekommen ;o(

Sachverhalt: Ich habe eine Dienstleistung erbracht, diese sollte nach AGBS sofort nach erbrachter Leistung bar bezahlt werden. Mache ich aber nie! Habe eine Rechnung geschrieben und eine Zahlungsfrist von 1 Woche angegeben. Ich trete für all meine Kunden immer in erheblicher finanzieller Vorleistung und bin daher auch auf zeitnahe Bezahlung angewiesen. Nach 1 Woche erfolgte keine Zahlung, also 1 Mahnung, nun sind fast 4 Wochen vorbei und keine Zahlung ist erfolgt. Der Kunde beruft sich auf eine gesetzliche Frist von 30 Tagen. Aber steht diese nicht eigentlich für die berechnung der Verzugszinsen oder der Antrag auf ein Mahnverfahren? Er will das ganze jetzt über eine Versicherung intern abwickeln und ich soll doch so lange warten. Dauer hierfür ca 6 Monate. Finde ich frech ;o(

Also wer ist denn jetzt im Recht????????????

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Antworten (1)

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    Antwort von miboki miboki

    In Verzug ist jemand nur, wenn er zu einem vereinbarten Termin = Zeitpunkt die Leistung nicht erbracht hat. Wenn Du also in die Rechnung nur eine Zahlungsfrist = innerhalb einer Woche - einräumst, liegt noch kein Verzug vor. Schreibe in Deine Rechnungen künftig immer ein konkretes Datum: zahlbar bis zum..., dann tritt automatisch Verzug ein. In so einem Fall bräuchtest Du nicht mal zu mahnen. Nur wenn keine konkrete Frist genannt wurde, gerät der Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug. http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

    Kommentar von marie1901 marie1901

    Hatte als Zahlungsziel den 13.12.2010 angegeben. Er beruft sich aber auf § 286 BGB

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Und genau das steht ja auch in § 286 ABs. 3: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug

    Kommentar von marie1901 marie1901

    ich glaube ich sehe den wald vor lauter bäume nicht. Also, wenn ich ein konkretes Zahlungsziel setze ist dieses nicht bindend. Da er ab Zahlungsziel 30 Tage Zeit hat zu zahlen? Da ich aber nicht auf diese Folge hingewiesen habe, ist das Zahlungsziel entscheidend? Ich glaub ich bin zu doof? Hilfe

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Falsch. Die 30 Tage Regelung gilt nur, wenn der Schuldner besonders darauf hin gewiesen wurde. Guck doch mal in den Link - da steht das mit einfachen Worten erklärt.

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