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Ab wann zahlt man bei einem aufgenommenen Darlehen auf welchen Betrag Schuldzinsen?

Frage von vinoveritas vinoveritas

Normal nimmt man ja nach Vertragsabschluss des Darlehens den Gesamtbetrag in Teilauszahlungen wahr, je nach Baufortschritt. Ab wann zahlt man dann genau Zinsen? Und nur auf die abgerufenen Summen oder auf den gesamten Betrag?

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Antworten (3)

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    Antwort von Concorde Concorde

    Die Darlehensgebühr ist sofort fällig, wenn das Darlehen "Auszahlungsreif" ist. Zins und Tilgung sind auf die jeweils in Anspruch genommenen Teilbeträge ab dem jeweiligen Zeitpunkt zu entrichten. Ausnahme: Es wurde ein späterer Tilgungsbeginn, die sogenannte Tilgungsaussetzung, vereinbart. Die Bereitstellungszinsen sind ab dem vereinbarten Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, z.B. 6 Monate nach Darlehensdatum auf die noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbeträge zu entrichten.

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    Antwort von ramir49 ramir49

    Sobald das Darlehen von der Bank genehmigt wurde sind für die gesamte Summe Bereitstellungszinsen zu entrichten. Hingegen muß der Tilgungsbetrag nur für die tatsächlich beanspruchte Teilauszahlung bezahlt werden. Über die Höhe der Bereitstllungszinsen lassen viele Banken mit sich reden. Einfach mal nachfragen!

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    Antwort von derbaufinanztipp derbaufinanztipp

    Sobald ein Teilbetrag des Darlehens abgerufen wird, zahlt man für diesen Teilbetrag Zinsen und Tilgung. Die Tilgung des Darlehens setzt zu dem im Darlehensvertrag vereinbarten Termin ein. Zieht sich die Auszahlungsphase (analog Baufortschritt) länger hin, dann fallen für den noch nicht abgerufenen Darlehensteil Bereitstellungszinsen an, ab wann das der Fall ist, wird im Darlehensvertrag festgelegt und ist teilweise verhandelbar. Man zahlt also Zinsen für den in Anspruch genommenen Darlehensteil und Bereitstellungszinsen (i.d.R 0,25% pro Monat) für den bereitgestellten Teil.

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