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Ab wann zahlt (in Jahre) eine Risiko Lebensversicherung bei Selbstmord?

Frage von Silhana Silhana

eine bekannte hat selbstmord gemacht und ihre Tochter ist allein gelassen, doch sie hatte eine RLV. Zahlt diese aus?

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Antworten (12)

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    Antwort von sachichnich sachichnich
    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Die einzig richtige Antwort bis jetzt, DH.

    Kommentar von sachichnich sachichnichsachichnich

    Danke :)

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    Antwort von nightblue nightblue

    Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Am besten würde ich in diesem Fall den Ansprechpartner bei der Versicherung fragen bzw. die Versicheurngspolice durchlesen.

    Für Selbstmord gibt es bei einer solchen Versicherung auf jeden Fall immer eine so genannte Sperrfrist. Diese beträgt soweit ich weiß derzeit zwischen 3 und 5 Jahren. Aber wie gesagt - das musst man individuell nachsehen.

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    Antwort von Marleentje Marleentje

    Nach 3 Jahren Bestehen, ausser man weist nach, dass der Selbstmord in geistiger Umnachtung geschah

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    Antwort von Kakarott Kakarott

    Die Versicherung wird zu 100% nicht auszahlen, wenn der Selbstmord nachgewiesen ist!

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Das stimmt nicht.

    Kommentar von nightblue nightbluenightblue

    eben. Völlig falsch.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Warum kriegt so eine Antwort überhaupt ein DH? Ich kapier es echt nicht...

    Kommentar von Kakarott KakarottKakarott

    Ja, sorry... mein Fehler... 3 Jahre Wartezeit es sei denn, es wird Betrug nachgewiesen...

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Die meisten RLVs zahlen in diesem Fall erst nach 2 oder 3 Jahren Mitgliedschaft! Das Problem bei RLVs: Die suchen und finden immer irgendwas um nicht zahlen zu müssen.

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    Antwort von felix11020 felix11020

    Liebe Leute, ich wundere mich, wie viele "Nichtsahnende" und inkompetente Leute hier meinen, eine Antwort geben zu müssen. Ich möchte aus 30-jähriger Erfahrung als Versicherungsfachwirt nur soviel "verraten": Dieser Fall ist gesetzlich geregelt, hat also nichts mit irgendwelchen Auslegungen oder anderen Bedingungen zu tun. Die Frist beträgt 3 Jahre und danach muss die Gesellschaft leisten. Ausnahmen davon (früher zu leisten) gibt´´s bei den schon genannten "krankhaften Zuständen / akut usw.". Gruß, f.

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    Antwort von Praline Praline

    Wenn de drei Jahre eingezahlt hast!

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    Antwort von Malustra Malustra

    Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung. Aber ich habe ein Gefühl.

    Und dieses Gefühl sagt mir, daß Suizid eine Art von Versicherungsbetrug sein könnte und denke, daß wohl nicht viel mehr als eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zu erwarten ist.

    Allerdings denke ich auch, daß im Versicherungsvertrag das Thema Suizid irgendwie geregelt sein wird.

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    Antwort von carolle carolle

    Eine RLV zahlt,wenn der Suizid Folge einer (seelischen)Erkrankung ist.Was ja an sich Bblödsinn ist,Suizid an sich ist ja krnkhaft.Es bedeutet aber,man muss in einer Behandlung gewesen sein.Ansonsten wird es schwer.

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    Antwort von hundsgemein hundsgemein

    Unterschiedliche Bedingungen, bitte in der Police nachschauen !

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    Antwort von JuttaRoesler JuttaRoesler

    Normalerweise ist sowas ein Grund nicht zu leisten, sonst wäre dem Missbrauch ja auch Tür und Tor geöffnet. Am besten die Versicherung kontaktieren.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Das stimmt nicht.

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    Antwort von kiralee kiralee

    Das kommt auf die Klauseln an - in der Regel nicht. Sonst würde wohl der ein oder andere eine hohe LV abschließen, sich anschl. umbringen, um seiner Familie ein gutes Leben zu ermöglichen.

    Kommentar von nightblue nightbluenightblue

    Das ist durchaus möglich

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