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Ab wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?

gefragt von Mimose11 am 04.07.2008 um 15:56 Uhr

Wenn man eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte auf was muss man dabei achten, ich habe gelesen, dass die oft erst nach einiger Zeit der Zugehörigkeit zahlen, ist das einheitlich so geregelt?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 4. Juli 2008 15:56
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Steht alles in den Versicherungsbedingungen.


anonym
beantwortet von silvhei am 4. Juli 2008 22:21
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Die Wartezeit für Erstzahlung ist unterschiedlich. Je Jahr der Beitragszahlung, also Mitgliedschaft, gibt es dann einen höheren Zuschuss. Außerdem muss man genau sehen, was versichert ist. Oft ist es nur reiner Zahnersatz, wie Kronen, Implantate, Brücken etc. Wenn du aber z. B. deine Amalganfüllungen gegen Keramik oder Gold austauschen lassen willst, musst du das selbst zahlen bzw. einen gleich viel teureren Vertrag abschliessen.


Dahmen
beantwortet von Dahmen am 4. Juli 2008 15:58
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8 Monate Wartezeit ist üblich in der Krankenvers.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 4. Juli 2008 16:03
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Im normalfall 3 Monate nach Vertragsabschluß. Die AGB´s auf jeden fall durchlesen!!!


anonym
beantwortet von frisco am 4. Juli 2008 18:10
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In der Regel sind es 8 Monate Wartezeit, wobei manhe Versicherungsverträge längere oder kürzere Wartezeiten haben. Auch die volle Leistung ist oft erst nach einigen Jahren erreicht.



anonym
beantwortet von DerVolkswirt am 13. Februar 2009 14:36
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Die meisten Zahnzusatzversicherungen zahlen für eine Zahnersatzmaßnahme nach 8 Monaten. Einige Tarife schließen Behandlungen für Zahnbehandlung ein, diese zahlen dann ab 3 Monaten für Zahnbehandlung, einige Tarife auch früher z.B. für eine prof. Zahnreinigung. Nach dieser Wartezeit haben die meisten Tarifen aber noch seitlich befristete Summenbegrenzungen, eingige verzichten auch hierauf. Wieder andere Tarife haben generelle Summenbegrenzungen oder erstatten z.B. nur eine begrenzte Anzahl an Implantaten oder Inlays. Um wirklich sagen zu können, ob ein Tarif etwas taugt oder nicht, müsste man viele hundert Seiten VErsicherungsbedingungen durchforsten und Erstattungsbeispiele durchrechnen. In einem kurzen Ratgeber habe ich das mal getan, die bekanntestn Tarife dürften darin vorkommen. Untersucht habe ich dort die Erstattungen verschiedener Tarife z.B. im 4. Versicherungsjahr oder nach Ablauf der anfänglichen Summenbegrenzung. Bezogen auf Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Hier nachlesen: http://www.versicherung-online.net/files/ratgeber-zahnzusatzversicherung.pdf


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