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Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Frage von Mahelalers Mahelalers

Wie lange muss man mindestens bei einer Rechtsschutzversicherung dabei sein damit die im gegebenen Fall eine Zahlung übernimmt? Gibt es allgemeine Gesetze, die das regeln oder entscheidet das jede Versicherung selber?

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Antworten (6)

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    Antwort von rejo52 rejo52

    Das steht in den Versicherungsbedingungen er jedweiligen RS-Versicherung - bitte dort nachlesen.

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    Antwort von weju2006 weju2006

    Grundsätzlich ist die Dauer der Wartezeiten in den ARB des jeweiligen Versicherers geregelt. Dies wird aber von den verschiedenen Gesellschaften verschieden gehandhabt.

    In vielen Rechtsschutzbereichen wird oft auf eine Wartezeit verzichtet.

    Obwohl bei Kauf eines Fahrzeuges (Vertragsrechtsschutz) eigentlich eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen ist, entfällt diese oft bei Neuwagenkauf.

    Weitere Informationen: http://www.rechtsschutzversicherung-information.de

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    ordnungswidrigkeiten ohne...rest 3monate...aber in den AGB nachlesen

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    Antwort von Tremor Tremor

    Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein aufgeführt ist. Die unverzügliche und termingerechte Zahlung des sogenannte Erst-Beitrags und der Folgebeiträge sind allerdings Voraussetzung.

    In der Rechtschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

    Für folgende Rechtschutz-Arten ist das allerdings nicht gültig:

    Disziplinar- und Standes-Rechtschutz

    Straf-Rechtschutz

    Schadenersatz-Rechtschutz Versicherungsschutz besteht für eine festgelegte Vertragsdauer.

    Versicherungsverträge von min. 1-jähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

    http://www.secureconcept.de/Rechtschutz/Rechtschutz-Was3.htm

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Das sollte in den AGB stehen.

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    Antwort von gnadenlos gnadenlos

    In der Regel immer drei Monate Wartezeit

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