Wie lange muss man mindestens bei einer Rechtsschutzversicherung dabei sein damit die im gegebenen Fall eine Zahlung übernimmt? Gibt es allgemeine Gesetze, die das regeln oder entscheidet das jede Versicherung selber?
Ab wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Antworten (6)
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rejo52rejo52
Das steht in den Versicherungsbedingungen er jedweiligen RS-Versicherung - bitte dort nachlesen.
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weju2006 Grundsätzlich ist die Dauer der Wartezeiten in den ARB des jeweiligen Versicherers geregelt. Dies wird aber von den verschiedenen Gesellschaften verschieden gehandhabt.
In vielen Rechtsschutzbereichen wird oft auf eine Wartezeit verzichtet.
Obwohl bei Kauf eines Fahrzeuges (Vertragsrechtsschutz) eigentlich eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen ist, entfällt diese oft bei Neuwagenkauf.
Weitere Informationen: http://www.rechtsschutzversicherung-information.de
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TremorTremor
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein aufgeführt ist. Die unverzügliche und termingerechte Zahlung des sogenannte Erst-Beitrags und der Folgebeiträge sind allerdings Voraussetzung.
In der Rechtschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.
Für folgende Rechtschutz-Arten ist das allerdings nicht gültig:
Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
Straf-Rechtschutz
Schadenersatz-Rechtschutz Versicherungsschutz besteht für eine festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von min. 1-jähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
http://www.secureconcept.de/Rechtschutz/Rechtschutz-Was3.htm
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