Zuhause ist nur stress jetzt will meine mama meinen bruder nicht mehr zuhause haben das jugendamt sagt das die arge zuatändig ist. Aber er ist erst 16! würden die ihm jetzt schon eine Wohnung bezahlen und wenn ja wie läuft das dann???
Dein Bruder hätte, wenn er auszieht, einen eigenen Anspruch auf ALG II incl. Kosten der Unterkunft. Allerdings muss die ARGE dem Auszug vorher zustimmen. Es spricht einiges dafür, erst zum Jugendamt zu gehen und mit deren "Rückendeckung" dann zur ARGE zu gehen.

Ich vermute,dass da Jugendamt UNDARGE zuständig sind.
Das Jugendamt für die Formalien,als Minderjähriger in einer betreuten Wohngruppe leben zu können-als Beispiel- die ARGE für die Kosten. Und irgend jemand muss das auch absegnen,sprich= bewilligen.