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Ab wann zählt "es" als Diebstahl und/oder Verletzung der Privatsphäre?

Frage von ReLicTx ReLicTx

Mir wurde am Freitag mein Handy im Unterricht einkassiert.

Die Schulordnung besagt, dass das Handy ausgeschaltet in der Tasche bleiben muss, was es auch (fast) war. Es lag auf meinem Schoß, aber ausgeschaltet. Wir hatten eine Vertretungsstunde bei einer neuen Lehrerin, auf unserer Schule, als mir das Handy weggenommen worden ist. Außer von mir wurd auch von einem Mitschüler das Handy abgenommen. Nach einer 10-minütigen Diskussion, gingen wir in der 5-Minuten-Pause, zum Klingeln raus, da die anderen Mitschüler (wortwörtlich) drängten und herumgafften. Als dann die Lehrerin, bei der wir in der 2. Stunde hatten über den Flur lief, sagte sie, dass wir (Ich+Mitschüler) der Lehrerin das Handy geben sollen, und wir es nach Schulschluss wiederbekommen(Die Neue wollte das bis zum Montag behalten, was aber laut Schuldordnung NICHT erlaubt ist), worauf wir dies auch taten. In der 3. (und letzten Stunde, da Zeugnisausgabe) kam unsere Klassenlehrerin wutentbrannt in den Klassenraum, und erwähnte sofort unsere beiden Namen. Sie sagte: "Ich habe jetzt eure Handys, und behalte die bis Montag.. Das was meine Kollegin mir erzählt hat, ist ja schlimm. Dass ich die bis Montag behalte ist bei euch beiden ein absoluter Ausnahmefall." Ich fragte darauf, ob ich wenigstens die SIM-Karte wiederbekomme, weil ich über's Wochenende dringend erreichbar sein muss (wir waren mit unserer Konfirmationsgruppe in einem Feriendorf). Meine SIM hab ich dann nicht zurück bekommen. Einen Grund dafür? Gibt's nicht. In der Schulordnung steht, wie oben geschrieben, dass das Handy ausgeschaltet in der Tasche bleiben muss. Und im Maßnahmenkatalog, dass das zwei Nächte in der Schule bleibt, bei Abnahme.

____Bis hierhin erstmal - Diebstahl____

Als ich dann heute so gegen 13 Uhr Zuhause war, machte ich auch direkt den PC an. Siehe da, 2 neue Nachrichten. Laut denen die mich angeschrieben habe war ich "am Handy online", das war so gegen 11 Uhr. Dass mein Konto gehacked wurde kann ja keinen Sinn ergeben, da solche Leute ja auch immer, die "Notiz" desjenigen in irgendwelche peinlichen Dinge ändern. Also gut;

Die Fragen dazu jetzt: Der erste Text, ist das Diebstahl, das so dreist zu behalten, mit oben genannter Aussage? Und.. Wenn das in der Schule eingeschlossen wird, dann kann die ja nicht mein Handy anmachen. Da das aber trotzdem angewesen sein muss, zählt das ja auch als Diebstahl, wenn die das mit nach Hause genommen hat.?

Und zum 2. Falls die Lehrerin, die das Handy hat, wirklich das Handy wieder angemacht hat( ich hab keinen PIN drin ) ist das dann eine Verletzung der Privatsphäre? Für Sonntage stelle ich nämlich keine Wecker.

Sorry für den langen Text, aber das musst ich einfach mal so niederschreiben.

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Antworten (7)

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Deinen langen Fragetext hättest du dir sparen können,denn,wenn du dich nicht der Schulordnung entsprechend verhälst,hast du keinen Grund zum Jammern.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Für einen Diebstahl ist Voraussetzung, dass die Absicht bestand, sich das Diebesgut anzueignen.

    Das kann ich hier nicht sehen.

    Du solltest dich an der eigenen Nase packen. Es war/ist dir bekannt, dass du das Handy in der Schule nicht benutzen darfst - also halte dich daran.

    Kommentar von ReLicTx ReLicTx

    Dann erzähl mir mal wo genau ich geschrieben habe, dass ich es benutzt habe? Es lag auf meinem Schoß, da ich Geld aus meiner Tasche holen musste, und wie Datenschnee geschrieben hat, Schüler werden nicht ernst genommen, die hat mir garnicht erst geglaubt, dass ich das nicht benutzt habe.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Du hast selber geschrieben, wo das Handy bleiben muss.

    Oder hast du Taschen auf deinen Knien?

    Kommentar von ReLicTx ReLicTx

    Dann ist es also direkt richtig, weil das Handy auf dem Schoß lag anstatt in der Tasche (damit auch Hosentasche gemeint) das über's Wochenende einzukassieren. UND die SIM-Karte über's Wochenende zu behalten.

    Wenn meine Klassenlehrerin auch sagt, dass sie direkt nur schlimmes von der Neuen gehört hat, obwohl ich die Stundenaufgabe gemacht und danach leise mit'm Tischnachbarn geredet habe, ist da auch irgendwas nicht ganz richtig bei.

    Außerdem geht es mir auch weniger um mein Handy als um das Einhalten bestimmter Regeln; Die Lehrer sind höhergestellt, aber deshalb nicht direkt Leute, die das Gesetz brechen dürfen.

    Kommentar von Datenschnee DatenschneeDatenschnee

    Ein Handy direkt und ohne Verwarnung einzukassieren ist völlig übertrieben. Die Lehrerin wird sich provoziert gefühlt und versucht haben ihre Autorität durchzusetzen. Im Endeffekt macht sie sich damit aber nur lächerlich.

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    Antwort von gregorys gregorys

    Keinerlei "Diebstahl". Keine Zueignungsabsicht und ferner wäre es dann "Unterschlagung" - die Lehrerin war ja offenkundig im Besitz des Geräts, sie hat es ja nicht (heimlich) entwendet. Aber auch bei der Unterschlagung fehlt es ja auch darin, das sie es behalten wollen würde. Das mag vielleicht "dreist" sein oder klingen, aber anscheinend hat sich die Schule gem. Schulordnung verhalten und dann als Konsequenz Handy's "einkassiert". Die Schulordnung ist sowas wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Wenn Du auf diese Schule gehst, nimmst Du auch die Schulordnung, die ja sicherlich aushängt bzw. erhältlich ist, zur Kenntnis und verpflichtest Dich zu deren Achtung. Sowas wie "Verletzung der Privatsphäre" existiert strafrechtlich nicht. Das mag alles unelegant und unschön sein, aber strafrechtlich uninteressant. Höchstens, aber allerhöchstens könnte man -wenn man denn selbst auf diesen Gaul aufspringen will (und das sollte man sich sehr gut überlegen!)- Schadensersatz für die entgangenen Tage verlangen, da das Gerät ja nicht genutzt werden konnte. Nur, den zu Beziffern wäre schwierig und andersrum könnte man ja auch wieder mit dem "Akzeptieren durch Kenntnisnahme der Schulordnung und der Handywegnahme durch die Lehrkräfte gem. Schulordnung" argumentieren. Wenn Du scharf darauf bist, geh zu einem Rechtsanwalt, leg 100-200€ auf den Tisch, lass Dich beraten und fordere ggf. Schadensersatz, mit dem Wissen, das am Ende mutmaßlich weitere € von Dir erstmal fließen müssen und die ganze Sache keinerlei Aussicht auf Erfolg hat! Und Allgemein: Schüler gegen Lehrer geht meistens eben n i c h t zugunsten des Schülers aus...

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    Antwort von cupcakesever cupcakesever

    hört sich ja mal richtig hart an.. :o geh zum direktor, ganz klar, wenn ich du wäre würd ich dass auf jeden fall machen , und vorallem ihm des erzählen dass du mit handy on angezeigt wurdest? :o naja, viel glück. :-)

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    Antwort von Datenschnee Datenschnee

    Wenn deine Lehrerin das Handy übers Wochende behält, ist das nicht in Ordnung. Ich kann mir kaum Vorstellen, dass eine Schulordnung das einfach erlauben darf. Aber an deine Stelle hätte ich direkt am Freitag Maßnahmen ergriffen und nicht erst jetzt. Hol dir Unterstützung von deinen Eltern, Schüler alleine werden nicht erstgenommen.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    wie soll man auch einen Schüler ernst nehmen, der wissentlich und vorsätzlich gegen die Schulordnung verstösst?

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    @397kg : Genauso ist es.

    Kommentar von Datenschnee DatenschneeDatenschnee

    Wenn das Handy ausgeschaltet war, besteht kein Grund dieses sofort wegzunehmen. Mal ganz davon abgesehen ist es sowieso eine Überrearktion das Handy sofort ohne Verwarnung wegzunehmen und dann auch noch übers Wochenende zu behalten. So stellt man ja die Schulordnung über das deutsche Gesetz. o.O

    Manche Lehrer machen aus einer Mücke einen Elefanten. Während meiner Schulzeit durften wir die Handys einfach so auf dem Tisch liegen haben, solange wir uns nicht damit beschäftigt haben war das überhaupt kein Problem.

    Kommentar von ReLicTx ReLicTx

    Naja, verstoßen wäre ja nur der Grund, dass das Handy auf meinem Schoß lag und das aus dem Grund, dass ich Geld aus meiner Tasche holen musste bzw. danach gesucht habe, weil ich es für den Bus brauchte.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist eine (blöde) Ausrede

    Kommentar von Datenschnee DatenschneeDatenschnee

    Das stimmt, trotzdem sollte vorher eine Verwanung stattgefunden haben.

    Kommentar von ReLicTx ReLicTx

    Naja blöd vielleicht schon, aber die Hosentasche hat sich halt, ich sag mal; Vorher hat man das Geld die ganze Zeit gespürt, und ohne Busgeld hätte ich nach Hause laufen müssen.

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    Antwort von pcfreak90 pcfreak90

    erstens : Wenn deine Lehrerin das Handy angemacht hat, erstatte Anzeige zweitens: Das Handy muss in der Schule bleiben und draf nicht nach Hause genommen werden

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Das zählt nur als Verstoß gegen die Schulordnung.

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