.... Umsatz, den man erzielt? Ich habe in 12/10 eine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet. Im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung gibt es öfters so eine 3-Jahres-Frist für bestimmte Dinge. Ich arbeite auf Honorarbasis und in 2010 hätte ich eh nur ca. 50,- EUR eingenommen. Die Rechnung habe ich noch nicht geschrieben. Ich überlege jetzt, ob ich die Rechnung dann einfach erst nächstes Jahr schreibe. Wenn ich in 2010 gar keine Einkünfte aus Selbständigkeit hätte, würde das vom Finanzamt dann so gewertet werden, dass ich da faktisch noch gar nicht so richtig selbständig war - oder zählt nur die Beantragung der Steuernummer? Wegen der Steuer wäre es wohl besser, die Rechnung noch diese Jahr zu schreiben, aber andererseits ist der Betrag auch so gering, dass es wahrscheinlich eh nichts wirklich ausmacht, oder?
Ab wann zählt die Selbständigkeit - ab Meldung beim Finanzamt oder ab dem ersten ...
Antworten (3)
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2Antwort von
Wago1956Wago1956
Hallo, wollen wir zusammen Murmeln vekaufen ?
Schreib JA und wir haben eine GbR gegründet.
Oder kauf Dir ein Buch über Selbständigkeit, weil Du das wirklich vorhast. Jetzt hast Du Deine erste Betriebsausgabe getätigt.
Handel mit geklauten Sachen, melde nix an, Steuern zahlst Du trotzdem dafür.
Deine 50 Euro musst du stätestens bei der Vereinnahmung (Geld bekommen) versteuern.
Keine Angst, das bleibt völlig steuerfrei, es gibt da was, das heisst Härteausgleich.
Wenn Du das Gewerbe aufrecht erhalten willst, schreib einfach in die Alage G zu Einkommensteuererklärung ...Gewerbe ruht, wenn du nix gemacht hast in dem Jahr.
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1Antwort von
JacktheTipperJacktheTipper
ab da, wo du handlungen bezüglich der selbstständigkeit erbringst. zb: 3wochen vorher werbung schalten = betriebsausgaben
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Übersetzungsdienst:
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Ab dem Zeitpunkt, wo du Handlungen bezüglich der Selbstständigkeit erbringst. zum Beispiel: 3 Wochen vorher Werbung schalten führt bereits zum Betriebsausgabenabzug.
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1Antwort von
MUMayMUMay
Ab Tag der Gewerbeanmeldung. Gut gemeinter Ratschlag: Meld es ganz schnell wieder ab.
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EnnoBeckerEnnoBecker Unsinn. Was hat denn die Gewerbeanmeldung mit der Steuer zu tun? Ich habe beispielsweise überhaupt kein Gewerbe angemeldet und muss dennoch meine steuerlichen Pflichten erfüllen.
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MUMayMUMay Die Frage war ja auch "ab wann zählt Selbstständigkeit" und nicht ab wann muß ich Steuern zahlen.
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EnnoBeckerEnnoBecker Oho! Da müssen wir aber mal ein wenig Ordnung schaffen.
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Der Gewerbeschein ist die Erlaubnis der Kommune, ein Gewerbe ausüben zu dürfen. Ob man das dann auch wirklich macht, steht auf einem anderen Blatt - aber die Erlaubnis hat man.
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Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt qualifiziert dich zunächst mal als jemanden, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen will. Ob du die dann auch wirklich erzielst, ist da noch lange nicht sicher.
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Allein die steuerliche Anmeldung und die Erfüllung steuerlicher Pflichten hat deshalb noch lange nichts damit zu tun, ob man schließlich tatsächlich Steuern zahlt.
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Aber die Erlaubnis der Hygienekammer, eine Gaststätte zu führen, oder allgemein des Gewerbeamts, ein Gewerbe auszuüben, hat mit der Tatsache, dass man steuerlich so oder so betrachtet wird, gar nichts zu tun.Kommentar von
MUMayMUMay Da kannst Du noch soviel schreiben wie Du willst. Kann leider nur mit einer Wiederholung antworten: Die Frage war ja auch "ab wann zählt Selbstständigkeit" und nicht ab wann muß ich Steuern zahlen.
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EnnoBeckerEnnoBecker Tja, auch wenn die Wiederholung einer unsinnigen Aussage die Aussage nicht richtiger macht - gegen deine Art der Argumentation bin ich machtlos. 50 Millionen Fliegen können schließlich nicht irren.
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Aber ehe mich auf das Niveau hinabbegebe: ich hab eine Rätselfrage für dich: Ich bin seit einigen Jahren selbständig und habe doch nie ein Gewerbe angemeldet. Was nun? -
Super Antwort. DH!