1

ab wann zählt die kündigungsfrist?

Frage von alizzze alizzze

zählt die kündigungsfrist von den tag an wo ich die kündigung abschicke? wenn ich zum beispiel am 23.09. zum 30.09 kündige, ab wann zählt die frist von 2 wochen? dankeschön

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Blacky1985 Blacky1985

    Ab dem Tag, wo die Kündigung dem Chef zugeht, deshalb per Einschreiben / Rückschein kündigen oder dem Arbeitgeber die Kündigung in die Hand drücken und Dir dies schriftlich bestätigen lassen.

  • 1
    Antwort von Weinberg Weinberg

    Ich habe zwar keine Ahnung, wie das in Deutschland geregelt, aber bei uns in A kann das Dienstverhältnis nur zum Wochenende gekündigt werden (bei Kündigungsfristen in Wochen), bzw. zum Monatsletzten bei Kündigungsfristen in Monaten. Und die Kündigung muß mindestens die vorgeschriebene Frist vorher ausgesprochen werden.

    Wenn man also (bei 2-wöchentlicher Kundigungsfrist z.B.) am Dienstag die Kündigung ausspricht, beginnt die Kündigungsfrist erst am drauffolgenden Montag, und das Dienstverhältnis endet 2 Wochen später am Sonntag.

    Oder bei ein-monatiger Kündigungsfrist: Ausspruch der Kündigung z.B. am 25., dann beginnt die Kündigungsfrist am drauffolgenden Ersten, und das Dienstverhältnis endet am Monatsletzten.

  • 1
    Antwort von asmodii asmodii

    2 Wochen vor Vertragsende bedeutet, dass dein Anbieter 2 Wochen vor Vertragsende wissen will, wenn du kündigen willst, um sich ggf. Ersatz für den Ausfall zu beschaffen. Wenn du dir unsicher bist, dann kündige per Fax, denn dann gilt es ab dem Tag. Wichtig ist, dass du einen qualifizierten Faxbericht hast.

  • 0
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ich weiß ja nicht,welchen Kalender du benutzt,aber am 23.09. kündigen zum 30.09. sind nach Adam Riese nie zwei Wochen.Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag nach dem Eingang der Kündigung beim zu kündigenden.(§§186 ff.BGB)

    Kommentar von alizzze alizzzealizzze

    ich habe es aber in meiner unwissenheit so gemacht und der ag hat die kündigung trotz erhalt am 23.09 die kündigung zum 30.09. bestätigt..deshalb frage ich ja...

  • 0
    Antwort von katti1980 katti1980

    du schreibst doch sicherlich ein datum auf die kündigung..... ich denke mal das datum ist auschlaggebend

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.