Ich verkaufe ab und zu etwas bei ebay. Da ich jedoch schon etwa 5 Jahre bei ebay kaufe und auch verkaufe, habe ich natürlich schon eine Menge Bewertungen (unter 1000).
Im Radio hörte ich eben, dass man aufpassen müsse, wegen der Steuer.
Das Finanzamt hat mir gesagt, man ist nur dann gewerblich wenn man, dutzende neuer Hosen ständig verkauft, immer die gleichen Artikel anbietet usw.
Das trifft nicht auf mich zu. Ich habe so im Monat überschlagen ca. 70 Euro.
Gibt es eine Grenze der Einnahmen ?
Manchmal ist es auch viel weniger. Meistens sind es Sachen von meinen Kindern oder Gegenstände die ich nicht mehr brauche.
Muß ich mich trotzdem fürchten ?

Durchschnittlich 20 Auktionen pro Monat in den letzten 5 Jahren würde ich schon als gewerblich ansehen. Inwieweit das fürs Finanzamt interessant wäre, kann sicherlich eine Steuerberaterin beantworten. Ich sehe hier aber auch ein anderes Risiko. Wenn man aufgrund Deiner Verkaufsaktivitäten von einem gewerblichen Handel ausgehen kann, besteht das Risiko, dass Dir von Mitbewerbern oder schlecht ausgelasteten Anwälten eine Abmahnung ins Haus flattert, wenn Du Dich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für den Onlinehandel hältst.

Ich erinnere mich an einen Bericht, wo im Rahmen einer Haushaltsauflösung (Eigentümer verstorben) das Finanzamt vorstellig wurde.
ja ok. das kann ich verstehen, aber ich mach hier keine haushaltsauflösung! und meine verkäufe sind nicht regelmäßig. eine freundin von mir hatte 2x einen flohmarkt vor ihrem haus gemacht. alles neuware von einem neuwaren messi. davon ist nix gekommen.
tradaix am 23. September 2007 13:17 @DieAnke1964: Verkaufserlöse sind Einnahmen und unterliegen damit der Steuer. Es gibt aber bestimmt einen Freibetrag pro Jahr (Die Höhe ist mir im Moment nicht bekannt).
ja das stimmt, den konnte die dame mir vom finanzamt auch nicht sagen. ich muss ja auch an ebay bezahlen. da bleibt nicht viel für mich. aber es hätte ja sein können, dass es mittlerweile einen freibetrag gibt.

Nach meinem Wissen, gibt es einige Faustregeln, um auf der sicheren Seite vor dem Finanzamt zu sein: Wer privat nicht mehr Benötigtes verkauft, muss keine Steuern entrichten. Ähnlich wie auf einem Flohmarkt. Dabei ist es unerheblich, ob Gewinn erzielt wird, oder nicht. Der Focus liegt zum einen auf dem regelmässigen Handel und welche Waren verkauft werden.Regelmässig können auch schon 5 oder 10 Verkäufe JEDEN Monat sein. Der Privatverkauf von Gütern des täglichen Gebrauchs grundsätzlich steuerfrei. Darunter fallen Kleidung oder Möbel, aber auch der Fernseher oder die Spielkonsole. Auch wer das eigene Auto verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wichtig ist nur: Die Waren dürfen nicht zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden sein. Gewerbsmäßig und damit steuerpflichtig ist der Handel also dann, wenn die Güter kurz nach dem Erwerb wieder verkauft werden, um Gewinn zu machen. Sensibel reagiert das Finanzamt bei sog. Spekulationsgütern, also wenn Du beispielsweise einen beliebten Artikel einfach oder mehrfach zu überhöhten Preisen verkaufst. Dann besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Hier gibt es allerdings auch einen Trick: wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. 1 Jahr liegt. Im Zweifel würde ich immer einen Steuerberater konsultieren, der sich im Dschungel der Steuergesetze und -urteile auskennt.
KaiausBerlin hat leider Recht. Auch wenn Du nur Gebrauchtes verkaufst, kannst Du ein Fall fürs FA werden. Die erwähnte Frau hatte in einem Monat 93 Artikel aus ihrem eignen Haushalt via ebay verkauft und irgend n Anwalt hat sie per Abmahnung in die Pfanne gehauen, sodaß es zu einem Prozeß kam, den die Frau verlor, weil sie als Gewerbliche eingestuft wurde. Ich finde, das ist ein Fall für die Politik: wenn die Finanzämter nicht selbst bei jemandem vorstellig werden, dann sollte dem Denunziantentum von Rechtsanwälten, die scheinbar nix besseres zu tun haben als das Verhalten von Verkäufern in ebay zu durchleuchten ein Verbotsriegel vorgeschoben werden!
dock69 am 23. September 2007 15:05 Bei dem genannten Fall drehte es sich nach meiner Erinnerung weniger um den steuerlichen Aspekt. Die Abmahnung wurde aus Wettbewerbsgründen erteilt, weil ein privater Verkäufer, der dem Verhalten nach gewerblich handelt Wettbewerbsvorteile gegenüber gewerblichen Händlern hat.
@ kai: Ja, ich erinnere mich dunkel. Aber trotzdem ist der Staat hier gefordert. Es hat wohl noch niemend den Blick der hochbezahlten Juristen und andrer beim Gesetzgeber da darauf gelenkt ...
93 artikel im monat ... mit mir nicht zu vergleichen. habe vielleicht mal 5 artikel. auch das nicht regelmäßig!
von 20 auktionen auszugehen ist falsch!! ich habe mehr gekauft bei ebay als verkauft. das finanzamt hat mir ja gesagt, ich zähle nicht zu gewerblichen, da ich keine neuware verkaufe. alles gebrauchtes.
Ok, Du hast selbst von knapp 1000 Bewertungen geschrieben. Wenn dort Bewertungen für Käufe enthalten sind, wären die für Deine Frage ja total unrelevant.
Ob die Ware gebraucht ist oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob Du als gewerblich einzustufen bist. Antiquitätenhändler oder Gebrauchtwarenhändler verkaufen auch keine Neuware und sind trotzdem Gewerbetreibende. Ich hatte kürzlich ein Urteil gelesen, wo eine Frau zahlreiche, nachweislich von ihren Kindern getragenen Klamotten über Ebay verkauft hatte. Sie wurde von einem Anwalt abgemahnt und ein Gericht bestätigte die Abmahnung als berechtigt.
Das OLG Frankfurt (Az.: 6 W 27/07) urteilte ähnlich und begründete: "... Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich betrachtet vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden. Daher müsse er bei seinen Geschäften die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten beachten."
ich habe geschrieben ich habe bewertungen unter!!!! 1000 und über die hälfte habe ich gekauft. bitte richtig lesen. danke!
Wenn Du Rat und Hilfe erwartest, solltest Du Deine Fragen etwas konkreter formulieren, anstatt die Antworter zu belehren. Dass die Hälfte Deiner Bewertungen keine Verkäufe sind, kann ich nicht ahnen. Davon steht in Deiner Frage jedenfalls kein Wort. Aber es ist auch egal - meine Antwort würde genauso ausfallen.
ja mach ich beim nächsten mal