Ab wann wird man "geschlagen" von Eltern

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

erst wenn es regelmäßig wird 50%
ab Klaps auf den Hintern 25%
ab leichtem schlagen 25%
ab Schubsen 0%
erst wenn das kind mit bleibenden schäden verprügelt wird 0%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist alles verboten. Kann das nichts abstimmen. Übrigens schon seit es die BRD gibt. Das Gesetz ist 2000 nur neu formuliert worden

BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Was hätte es für Folgen, wenn ein Kind (15) einfach so seine Eltern anzeigt wegen Körperverletzung (u.a. die oben genannten Dinge) und Androhung von Körperverletzung (nach dem Motto:" Wenn du (...) gibt es eine Schelle!" o.ä? Und gibt es eine Strafe, wenn der Vater einen(Mädchen) einfach auszieht um besser schlagen zu können?

LG

@Jealbreak

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

@Condix

Dankeschön! Das hat mir sehr geholfen :-) Achso, Haare ziehen hatte ich glatt vergessen,,,

Es gibt nicht nur körperliche Gewalt - seelische Gewalt durch

  • Erniedrigung
  • Anschreien
  • Drohungen aussprechen
  • schimpfen
  • Ignorieren durch längeres Schweigen und / oder Liebesentzug
  • Missachten der kindlichen Gefühle
  • Übertreten der Grenzen des Kindes

zählen für mich auch zur Gewalt im Umgang mit Kindern. Vor allem, wenn sie zur Erziehung heran gezogen werden. Dass auch Eltern mal die Hutschnur hochgeht, ist menschlich.

Dass auch Eltern mal die Hutschnur hochgeht, ist menschlich

Aber schlagen dürfen sie auch dann nicht. Siehste ja hier was aus diesen Kindern wird.

@Condix

Ich will damit bestimmte Verhaltensweisen mitnichten für gut heißen.
Ja - so eine "Behandlung" an Kindern hinterlässt seine Spuren.
Manche von ihnen geraten auf die schiefe Bahn. Andere werden nach irgendetwas süchtig - müssen noch nicht mal Drogen oder Alkohol sein. Auch andere Dinge zählen als Sucht.
Und wieder andere sind extrem angepasst an die Gesellschaft, um nicht mit ihren Altlasten aufzufallen.
Dann gibt es noch eine Gruppe, die es bei ihren Kindern anders macht bzw. es versucht.

Alles inzwischen nicht mehr erlaubt bzw. fällt unter körperlichen oder seelischen Missbrauch.

Leider ist aber eine Form der Misshandlung immer noch erlaubt: die Erziehung.
Sie ist eine subtile Art der Kindesmisshandlung und sogar vom Staat gebilligt.

Bevor hier ein "Aber Erziehung muss sein, sonst machen die Kinder, was sie wollen" kommt:

Mir geht es um einen gleichwürdigen, respektvollen, Grenzen achtenden und Grenzen wahrenden Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern.

@kiniro

Das ist die Kunst.

ab Klaps auf den Hintern

Auch wenn die Frage schon alt ist - nochmal an alle: Jede Demütigung von Schutzbefohlen ist strafbar! Redet mit Leuten denen ihr vertraut (Großeltern, Lehrer oder Freunden (und deren Eltern), sucht euch Hilfe!

Ab dem Zeitpunkt, wo es das Kind als "geschlagen zu werden" empfindet.