Ab wann ( bei welche Tätigkeiten) wird künstlerberuf Gewerbeanmeldepflichtig ?
Antworten (8)
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"Freie ... künstlerische ... Tätigkeit" sind die entscheidenden Begriffe. Es ist kein Gewerbe, wenn man seine eigenen Kunst-Erzeugnisse verkauft. Du brauchst dann keinen Gewerbeschein.
Allerdings musst du ab dem Jahres-Grundfreibetrag von 8004,- Euro auch Steuern für deine Einkünfte zahlen:
"Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:
Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:
Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit."
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfteausselbst%C3%A4ndiger_Arbeit
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coelestecoeleste
bei geldverdienst
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kalliopeminues als freier Künstlerin benötigt man KEINE Gewerbeanmeldung, keinen Gewerbeschein, wenn man EIGENE Kunst und Kunsterzeugnisse verkauft. Steuer. Einkommensteuerpflichtig aber schon, sobald im Jahr mehr als der Freibetrag eingenommen wird.
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coelestecoeleste ok thx
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Schnulli00Schnulli00
Unter Umständen bist du ein Freiberufler, somit ist es erstmal kein Gewerbe. Würdest du nun eine gewerbliche Tätigkeit im Rahmen des Freiberufs aufnehmen (z.B. Warenverkauf) dann muss dies geprüft und ggf. hierauf dann ein Gewerbe angemeldet werden.
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magicgamagicga das ist richtig so sehe ich auch aber bei welchen Umsatz (gewinn) bzw status ist es Pflicht ? Oder nur wenn es nur handel, handwerk und sowas ist ?
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Schnulli00Schnulli00 Der Gewinn ist egal, es geht um allein um die Art der Tätigkeit. Freiberufler sind z.B. Ärzte oder Architekten. Die könen Gewinn machen wie sie wollen, sofern dieser Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit gezogen wird. Wnn jetzt z.B. der Architekt nebenbei Zeichenpapier und Lineal verkauft, dann ist dies unter Umständen gewerbepflichtig (wenn z.B. der Gewinn aus Bleistiftverkauf höher ist als der aus der Architektentätigkeit... Doofes aber anschauliches Beispiel :-) Aber wie es im Einzelfall gehändelt wird? Dann solltest du das Finanzamt ansprechen.
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ErsterSchneeErsterSchnee
Wenn er nicht mehr künstlerisch (also freiberuflich) ist sondern ein Gewerbe.
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tinschentinschen
Du meldest immer dann ein Gewerbe an,wenn du vorhast mit etwas Geld zu verdienen, Umsatz zu tätigen.Dabei ist es völlig egal, um welche Tätigkeit es sich handelt.Der Staat will beteiligt werden.
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magicgamagicga Aber das ist ein künstlerischer Beruf.
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Schnulli00Schnulli00 Nein. schonmal was von den Freien Berufen gehört?
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magicgamagicga Ja aber ab welchen Gewinn wird es Gewerblich ? oder bleibt es immer dem gleichen Status ?
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kritiker111kritiker111
Im Regelfall dann, wenn es dem überwiegenden Teil des Lebensunterhalts dient - und wenn ein entsprehendes, steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
Aber die genauen Beträge solltest Du einmal vielleicht unter "steuerflichtiges Mindesteinkommen" o.ä. ergoogeln.
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AberabaAberaba
Ein Gewerbe muss man doch nur anmelden, wenn damit Einkommen erzielt wird.
Unabhängig davon, ob man auch Gewinn macht.
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magicgamagicga Aber ein künstlerischer Beruf soweit ich weiß ist es etwas anders.
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QuickfingerQuickfinger
Sobald man Geld damit verdient.
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magicgamagicga weil normale reicht nur Steuernr soweit ich weiß.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html