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Ab wann wird künstlerberuf Gewerbeanmeldepflichtig ?

Frage von magicga magicga

Ab wann ( bei welche Tätigkeiten) wird künstlerberuf Gewerbeanmeldepflichtig ?

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von rotmarder rotmarder

    "Freie ... künstlerische ... Tätigkeit" sind die entscheidenden Begriffe. Es ist kein Gewerbe, wenn man seine eigenen Kunst-Erzeugnisse verkauft. Du brauchst dann keinen Gewerbeschein.

    Allerdings musst du ab dem Jahres-Grundfreibetrag von 8004,- Euro auch Steuern für deine Einkünfte zahlen:

    "Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:

    Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:

    Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit."

    aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfteausselbst%C3%A4ndiger_Arbeit

    Kommentar von kalliopeminues kalliopeminues
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    Antwort von coeleste coeleste

    bei geldverdienst

    Kommentar von kalliopeminues kalliopeminues

    als freier Künstlerin benötigt man KEINE Gewerbeanmeldung, keinen Gewerbeschein, wenn man EIGENE Kunst und Kunsterzeugnisse verkauft. Steuer. Einkommensteuerpflichtig aber schon, sobald im Jahr mehr als der Freibetrag eingenommen wird.

    Kommentar von coeleste coelestecoeleste

    ok thx

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Unter Umständen bist du ein Freiberufler, somit ist es erstmal kein Gewerbe. Würdest du nun eine gewerbliche Tätigkeit im Rahmen des Freiberufs aufnehmen (z.B. Warenverkauf) dann muss dies geprüft und ggf. hierauf dann ein Gewerbe angemeldet werden.

    Kommentar von magicga magicgamagicga

    das ist richtig so sehe ich auch aber bei welchen Umsatz (gewinn) bzw status ist es Pflicht ? Oder nur wenn es nur handel, handwerk und sowas ist ?

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    Der Gewinn ist egal, es geht um allein um die Art der Tätigkeit. Freiberufler sind z.B. Ärzte oder Architekten. Die könen Gewinn machen wie sie wollen, sofern dieser Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit gezogen wird. Wnn jetzt z.B. der Architekt nebenbei Zeichenpapier und Lineal verkauft, dann ist dies unter Umständen gewerbepflichtig (wenn z.B. der Gewinn aus Bleistiftverkauf höher ist als der aus der Architektentätigkeit... Doofes aber anschauliches Beispiel :-) Aber wie es im Einzelfall gehändelt wird? Dann solltest du das Finanzamt ansprechen.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn er nicht mehr künstlerisch (also freiberuflich) ist sondern ein Gewerbe.

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    Antwort von tinschen tinschen

    Du meldest immer dann ein Gewerbe an,wenn du vorhast mit etwas Geld zu verdienen, Umsatz zu tätigen.Dabei ist es völlig egal, um welche Tätigkeit es sich handelt.Der Staat will beteiligt werden.

    Kommentar von magicga magicgamagicga

    Aber das ist ein künstlerischer Beruf.

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    Nein. schonmal was von den Freien Berufen gehört?

    Kommentar von magicga magicgamagicga

    Ja aber ab welchen Gewinn wird es Gewerblich ? oder bleibt es immer dem gleichen Status ?

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Im Regelfall dann, wenn es dem überwiegenden Teil des Lebensunterhalts dient - und wenn ein entsprehendes, steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.

    Aber die genauen Beträge solltest Du einmal vielleicht unter "steuerflichtiges Mindesteinkommen" o.ä. ergoogeln.

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    Ein Gewerbe muss man doch nur anmelden, wenn damit Einkommen erzielt wird.

    Unabhängig davon, ob man auch Gewinn macht.

    Kommentar von magicga magicgamagicga

    Aber ein künstlerischer Beruf soweit ich weiß ist es etwas anders.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Sobald man Geld damit verdient.

    Kommentar von magicga magicgamagicga

    weil normale reicht nur Steuernr soweit ich weiß.

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