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Ab wann wird der Nutzungsausfall KFZ berechnet?

Frage von vamost vamost

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 2 Wochen einen Autounfall. Ich bin Unfallgeschädigter. Dabei ist der linke Außenspiegel zerstört worden. Lt. STVZO darf ich ohne linken Außenspiegel nicht fahren und Lt. dem Gutachten ist das Fahrzeug fahrbereit, aber nicht verkehrssicheren Zustand.

Den Schaden habe ich der gegnerischen Versicherungsseite sofort an diesem Tag mitgeteilt. Lt. der gegnerischen Versicherungsseite durfte ich mir einen Leihwagen oder 43 € / Tag auswählen. Ich nahm die 43 € / Tag. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der gegnerischen Versicherungsseite, indem steht, dass ich den Nutzungsausfall nur für die Reparaturtage erhalte.

Das finde ich merkwürdig. Mir wurde telefonisch mitgeteilt (mehrmals), dass ich ab dem Unfalltag den Nutzungsausfall von 43 €/Tag bekomme und jetzt auf einmal nur für die Reparaturtage.

Ab wann gilt den jetzt der Nutzungsausfall? Ich darf ja nicht ohne linken Außenspiegel fahren.

Vielen Dank und viele Grüße

vamost

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von turbo666 turbo666

    Der Nutzungsausfall ist in diesem Fall zwar logischerweise vom Schadeneintritt an zu gewähren, doch hätte der Wagen unverzüglich (nicht erst am nächsten Tag oder noch später) in die Werkstatt gebracht werden müssen. Wichtig ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug auf dem schnellstmöglichen Weg instandgesetzt wurde. Das gebietet die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

    Hierfür beschäftigt man übrigens seinen Anwalt - nicht "gute Frage". Nur der kann ggf. rechtsverbindliche Auskünfte geben.

    Und: Jemandem, der ohne Rechtsschutzversicherung Auto fährt - dem ist ja sowieso nicht zu helfen. Also: Mit Versicherungen nie selbst abrechnen - immer nur über Anwalt. Ansonsten bekommt man in der Regel nicht, was einem zusteht. Man bezahlt das ganze Jahr irre Summen an Versicherung - dann ist es ja wohl auch erlaubt, das Maximum zu kassieren, wenn man mal einen Schaden hat.

    Kommentar von vamost vamostvamost

    Genau so sieht es aus. Mein Anwalt ist schon im Bilde und wir gehen gegen die Versicherung vor. Der Nutzungsausfall ist ab dem Unfalltag geltend, also sprich ab dem nächsten Werkttag, aber man muss die Schadenminderungspflicht befolgen. Wie alle schon geschrieben haben, also den Wagen sofort begutachten und reparieren lassen.

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    Antwort von Amoebe Amoebe

    Mich wundert an der Geschichte, dass es scheinbar 2 Wochen dauert bis die Werkstatt den Spiegel ersetzt. Oder habe ich da was falsch verstanden ?

    Kommentar von vamost vamostvamost

    Nein. Der Wagen ist seit gestern erst in der Werkstatt. Ich habe davor auf die Freigabe der Versicherung gewartet. So wollte es dir Werkstatt. Davor musste ich erst einen Termin beim Gutachter stellen. Ich war bei ca. 3 Werkstätten und die wollten das Gutachten erst heute machen, also 2 Wochen danach. Jetzt ist der Wagen schon bei der Reparatur.

    Kommentar von Amoebe AmoebeAmoebe

    Ach so, so wird ein Schuh draus.jetzt bin ich im Bilde. Hier ist ein link. Der könnte interessant für dich sein.

    LG Amoebe

    Kommentar von vamost vamostvamost

    Hi, leider sehe ich keinen Link.

    Kommentar von Amoebe AmoebeAmoebe
    Kommentar von vamost vamostvamost

    AAA super, da steht es doch.

    "Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher, so beginnt der Nutzungsausfall bereits mit dem Unfall".

    Also doch ab dem Unfalltag. So sehe ich das auch. Super Seite. Vielen Dank.

    Kommentar von Amoebe AmoebeAmoebe

    Gern geschehen, schön dass ich dir helfen konnte.

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    RatgeberHelden Antwort von killerbee1 killerbee1

    Achte mal bei "Amoebes" Link auf den Abschnitt: "Gebrauchsvorteile als Vermögensschaden". Ich vermute, daß die Versicherung deswegen nur die Reparaturtage zahlen will, weil du sonst einen Vorteil daraus schlagen könntest... Hättest du den Mietwagen genommen, hätten sie wohl für die ganze Zeit gezahlt. So verstehe ich das jetzt.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Nutzungsausfallentschädigung steht Dir ab dem Tag des Unfalls zu. Aber nicht ewig: Für den Ersatz eines Außenspiegels sind (inkl.Ersatzteilbeschaffung) allerhöchstens zwei Werktage angemessen. Für eine Überschreitung müsste es schon sehr gute Gründe geben, die ich mir jedoch nicht vorstellen kann.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Was glaubst du eigentlich, mit der Versicherung machen zu können?

    Gutachten, Reparatur, für die Zeit der Reparatur Nutzungsausfall/Leihwagen, fertig. Leihwagen fahren und das Auto nicht reparieren lassen, das funktioniert so nicht.

    Schon mal was von "Schadenminderungspflicht" gehört?

    Kommentar von vamost vamostvamost

    Nein, davon habe ich nicht gehört. Aber ich konnte ja nicht mit dem Wagen fahren. Deswegen müsste doch die Versicherung mir für mindestens 14 Tage einen Nutzungsausfall auszahlen oder?

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Du wirst wenige Menschen finden, die dir glauben, die Reparatur eines Außenspiegels würde 2 Wochen dauern.

    Kommentar von vamost vamostvamost

    Nein, der Wagen selbst muss auf der ganzen linken Seite neu gemacht werden. Klar dauert es nicht 2 Wochen für eine Reparatur eines Außenspiegels. Aber bevor ich die ganzen Termine erhalten (Gutachten, Freigabe der Versicherung, Werkstatttermin), hat es lange gedauert. Jetzt habe ich mir die Schadensminderungsplicht im BGB durchgelesen. OK, wäre ich doch sofort zu einer Werkstatt gefahren. Also sofort nach dem Unfall. Trotzdem danke für deinen Typ.

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