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Ab wann wird bg rente gezahlt.

Frage von Detlef321 Detlef321

Habe von 1975 bis 1996 im Lärmbetrieb gearbeitet.Und habe heute einen Gehörschaden von Mde 20 % .Habe aber erst 6.2010 denn antrag gestellt. Ab wann wird dann die Rente berechnet.

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Antworten (3)

  • 7
    Antwort von schurke schurke

    Berechnet wird ab Antragsstelleung.

    Hast Du denn bis heute keinen Bescheid? Es dauert zwar lange aber nicht so lange. Hast Du mal nach gefragt? Der Zeitraum erscheint mir abnormal.

    Kommentar von Detlef321 Detlef321

    nein habe noch kein bescheidt.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Dann solltest Du Dich unbedingt an die Rentenkasse wenden. Wahrscheinlich ist Dein Antrag gar nicht angekommen. Denn sie versenden immer eine Empfangsbestätigung.

    Kommentar von Detlef321 Detlef321

    Ja klar aber es ist noch kein entkültigen bescheid vom gericht gekommen.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Ach so, ein Verfahren ist anhängig. Wenn Du "gewinnst" dann wird ab Tag der Antragsstellung gezahlt. Für die "Verschleppung" durch die Klage kannst Du ja nichts. Ich wünsche Dir viel Erfolg und gute Besserung, soweit möglich.

  • 2
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Du hast vor 1 1/2 Jahren die Rente beantragt? Dann musst Du sie doch längst bekommen und auch daraus ersehen, ab wann Du sie bekommst. Normalerweise ab Antragsstellung

    Kommentar von Detlef321 Detlef321

    nein bekome sie noch nicht das verfaren ist noch nicht abgeschloßen.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Nach so langer Zeit immer noch nicht abgeschlossen? Dann solltest Du mal dahinter her sein.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die BG-Rente wird auf Antrag gezahlt. Wenn sich das Antragsverfahren hinzieht, gilt eigentlich das Antragsdatum als Beginn. Es kann aber von der BG ein anderes Beginndatum festgelegt werden. Das sollte dann aber in deinem Bescheid stehen. Bei einem Unfall geht die Berechnung von den 12 Monaten vor dem Unfallereignis als Berechnungsgrundlage aus.

    Eine Vollrente wären dann 2/3 dieses maßgeblichen Jahreseinkommens.

    Kommentar von Detlef321 Detlef321

    Das verstehe ich ja .aber im gesetz steht ab des ereignisses.

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