Hallo... ich möchte einfach mal wissen, ab wann die 6 Jahre der Insolvenz angerechnet werden. schon mit dem Antrag, der gestellt wird oder erst ab dem Eröffnungsverfahren?
Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gericht.
Das bedeutet, dass die 2 Jahre, die bereits vergangen sind nicht angerechnet werden??? In meiner Familie ist genau der Fall..seit 2 Jahren wird wohl alles geprüft...aber bisher noch kein eröffnungsverfahren... ich bin davon ausgegangen, dass die bereits verstrichene Zeit angerechnet wird :-( Oh Mann... Danke für die schnelle Antwort :-)
..seit 2 Jahren wird wohl alles geprüft...
Vom Antrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnenh doch keine 2 Jahre vergangen sein. Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.