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Ab wann werden die 6 Jahre Insolvenz angerechnet?

gefragt von erdbeerchen79erdbeerchen79 am 07.09.2008 um 21:10 Uhr

Hallo... ich möchte einfach mal wissen, ab wann die 6 Jahre der Insolvenz angerechnet werden. schon mit dem Antrag, der gestellt wird oder erst ab dem Eröffnungsverfahren?


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 7. September 2008 21:11
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eröffnungsverfahren


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 7. September 2008 21:15
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gericht.

Kommentar von Simple_avatar1smallerdbeerchen79 am 7. September 2008 21:18

Das bedeutet, dass die 2 Jahre, die bereits vergangen sind nicht angerechnet werden??? In meiner Familie ist genau der Fall..seit 2 Jahren wird wohl alles geprüft...aber bisher noch kein eröffnungsverfahren... ich bin davon ausgegangen, dass die bereits verstrichene Zeit angerechnet wird :-( Oh Mann... Danke für die schnelle Antwort :-)

Kommentar von Feuerwald am 8. September 2008 09:47

..seit 2 Jahren wird wohl alles geprüft...

  • wer prüft denn was ? Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz ?

anonym
beantwortet von Rolfe am 8. September 2008 23:26
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Vom Antrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnenh doch keine 2 Jahre vergangen sein. Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.




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