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Ab wann war man im Mittelalter eigentlich erwachsen?

gefragt von Arcos am 12.06.2007 um 13:19 Uhr

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Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 12. Juni 2007 13:32
8x
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  1. Richtlinien zur Kindheit

Nach verbreiteter mittelalterlicher Auffassung bilden sieben Jahre und ihr Vielfaches die Stufen der einzelnen Lebensalter aus.

Die infantia stellt die erste Phase dar, die frühe Kindheit, sie reicht von der Geburt bis zum Alter von sieben Jahren. Auf sie folgt die Knaben- beziehungsweise Mädchenzeit, die pueritia, die bei Jungen mit vierzehn Jahren, bei Mädchen hingegen bereits mit zwölf Jahren endet. Als letzte Phase der Jugendzeit gilt die adolescentia, die sich bis zum Erwachsenenalter erstreckt.

Die infantia, mit der ich mich in dieser Arbeit hauptsächlich beschäftige, wird durch mangelndes Sprachvermögen charakterisiert, das durch die noch nicht abgeschlossene Zahnentwicklung bedingt ist.

Im Alter von sieben Jahren, dem Ende der Kindheit, wurde von den Eltern oder dem Vormund, sofern dies nicht sowieso schon vorher feststand, die Entscheidung getroffen, ob das Kind eine weltliche oder geistliche Laufbahn einschlagen würde. Durch die Übergabe an Schule und Lehrer trat es in das Stadium der Erziehung außerhalb der Familie ein.

Mädchen blieben aber durchaus auch zuhause, um sich auf ihre Pflichten als künftige Haus- und Ehefrau vorzubereiten. Der weitaus größere Teil der mittelalterlichen kindlichen Gesellschaft aber wechselte am Land wie in der Stadt mit sieben Jahren, zum Teil auch schon früher, ins Arbeitsleben. Das Kind galt nun als soweit entwickelt, um sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Weiters hielten sich auch die Findel- und Waisenhäuser lange Zeit an diesen Richtwert, uneheliche oder ausgesetzte Kinder wurden dort bis zum vollendeten siebten Jahr unentgeltlich erzogen und anschließend ins Leben entlassen.

Das Los, das uneheliche Kinder zu erwarten hatten sowie das alltägliche Leben und die Aufgabenbereiche der Bauernkinder werde ich an späterer Stelle genauer schildern.

Quelle: http://www.sbg.ac.at/ges/people/janotta/sim/kindheit.html


jheart
beantwortet von jheart am 12. Juni 2007 13:34
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Es wurden ja auch Ehen schon im Kindesalter geschlossen. Dabei wurde dann festgelegt ab wann die "ehelichen Pflichten" für die minderjährige Braut beginnen durften. Dies war im Alter von 12! Jahren.


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 12. Juni 2007 13:34
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NOCH ETWAS:

Das Lebensalter wurde in sieben Stufe unterteilt: Kindheit (bis zum 3. Jahr), Pueritas (bis zum 14.Jahr), Adolszenz (bis zum 30.Jahr, Jugend (bis zum 45.Jahr), Reife (bis zum 60.Jahr) und Alter (bis der Mensch zu Asche wird).

Quelle: http://www.mittelalter-handwerk.de/volk.htm


wj2000
beantwortet von wj2000 am 12. Juni 2007 13:26
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Hier findest du einen Hinweis über die Altersstufen im deutschen Recht!

http://de.wikipedia.org/wiki/ListederAltersstufenimdeutschen_Recht

Kommentar von Simple_avatar8smallravenmuc am 12. Juni 2007 13:30

Da steht aber aktuelles Recht, in der Frage ging's ums Mittelalter... Schade, hatte mich schon auf die Antwort gefreut...

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 12. Juni 2007 13:31

Früher war das schon eher, aber ich weiß nicht wo man das nachlesen kann, eventuell in einem alten Lexikon.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 12. Juni 2007 13:33

Wenn du bei Google Lexikon eingegeben hast zeigt er dir alle möglichen Lexika an.


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