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Ab wann verkauft man verkauft man nicht mehr privat artikel????

Frage von toggo123 toggo123

Hallo, ich wollte gerne auf YouTube werbung für meine modifizierten Controller machen (XBOX & PS3). Ich wollte dann so eine art homepage mit bestell formular amchen und dann die wunsch controller herstellen 2-3 im monat.Ebenso neben bei so 2-3 auf ebay verkaufen. Nun ist meine frage ab welcher stückzahl/preislimit müsste man ein gewerbe anmelden? Bei fragen, Fragen!

Gruß Toggo

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von chinafake chinafake
    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    er ist max. 15 ......

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    Antwort von Elroy7000 Elroy7000

    Sobald du die Absicht hast damit Geld zu verdienen ist es nicht mehr Privat und du musst ein Gewerbe anmelden.

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    Antwort von SupraX SupraX

    Wenn du den Controller sowieso schon zuhause liegen hast und ihn nicht mehr brauchst und deshalb verkaufst, dann ist es privat. Stellst du die Controller aber extra her nur um sie zu verkaufen, dann ist das bereits ab dem ersten Stück gewerblich.

    An einem festen Zahlenwert lässt sich das nicht festmachen. Entscheidend ist deine Absicht, die dahintersteckt.

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Ab ein Stück musst Du es anmelden wenn es Gewerblich ist.

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    Antwort von CapNRW CapNRW

    sobald du beabsichtigst damit geld zu verdienen, also jetzt bereits....

    Kommentar von ichweisses001 ichweisses001ichweisses001

    Jeder Ebayer der eine Auktion einstellt will logo Geld verdienen, also was möchtest Du jetzt zum Ausdruck bringen? Verstehe ich nicht?

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    im oktober warst du noch 14 jahre alt.

    du bist also nicht geschäftsfähig.

    das ist eine betrügerische idee.

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    Antwort von ichweisses001 ichweisses001

    Hier gehen die Ansichten weit auseinander. Generell sind die AGB's von Ebay kein Freibrief "wg. gewerblichen" Verkauf, hier einige Urteile:

    Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei mehr als 25 eBay-Angeboten in zwei Monaten oder bei mehr als 100 Bewertungspunkten bereits die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist. Dazu einige Beispiele:

    Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)

    68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist. OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04

    39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“. LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01

    Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).

    Quelle: wortfilter.de

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Deine Antwort ist leider nur auf die Ebay-interne Sicht begrenzt und lässt die gewerberechtlichen Aspekte außer acht. Danach ist schon die Absicht, durch sich wiederholende Geschäfte einen Gewinn zu verschaffen, ein anmeldepflichtiges Gewerbe ! Ob es sich tatsächlich lohnt oder nicht, ist völlig unerheblich. Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewinnfreigrenzen.

    Und anhand einer Anzahl von Geschäften kann man das auch nicht festmachen.

    Kommentar von ichweisses001 ichweisses001ichweisses001

    Mit meiner gefundenen Sammlung von div. Urteilen, ist doch gut zu erkennen, dass Gerichte oft schon nach wenigen Verkäufen eine gewerbsmäßige Tätigkeit vermutet.

    Ich stelle doch so ganz klar heraus, dass die "Ebay-interne-Sicht" eine ganz andere ist und mit der Beachtung von gewerblichen sowie steuerlichen Aspekten nichts zu tun hat.

    Du schreibst:** "Danach ist schon die Absicht, durch sich wiederholende Geschäfte einen Gewinn zu verschaffen, ein anmeldepflichtiges Gewerbe"**

    Folge ich Deinen Ausführungen, wäre also jeder Verkauf bei Ebay der über "zwei Verkäufe" geht eine gewerbsmäßige Tätigkeit und das stimmt gottlob eben nicht.

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