Hier gehen die Ansichten weit auseinander. Generell sind die AGB's von Ebay kein Freibrief "wg. gewerblichen" Verkauf, hier einige Urteile:
Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei mehr als 25 eBay-Angeboten in zwei Monaten oder bei mehr als 100 Bewertungspunkten bereits die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist. Dazu einige Beispiele:
Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)
68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist.
OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04
39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“.
LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01
Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).
Quelle: wortfilter.de
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