Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage...ich habe nun von meinem behandelnden Arzt eine Rechnung aus dem Jahr 2006 erhalten. Anhand meines Kalender ist es mir auch ersichtlich das ich beim Arzt war, kann nun aber auch nicht bestätigen, dass die Untersuchung wirklich gemacht worden ist.
Nun Frage ich mich schon ob das noch rechtens ist. Mein immer hin sind es über vier Jahre her. Wo kann ich was gesetzliches dazu finden?
Vielen Dank
das klingt ja schon mal gut... hast du vielleicht auch ein link wo ich das nochmal nachlesen kann? mein das muss ja gesetzlich verankert sein... vielen dank
Steht in § 195 BGB