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Ab wann verjährt eine Arztrechnung?

Frage von BlackAmber BlackAmber

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage...ich habe nun von meinem behandelnden Arzt eine Rechnung aus dem Jahr 2006 erhalten. Anhand meines Kalender ist es mir auch ersichtlich das ich beim Arzt war, kann nun aber auch nicht bestätigen, dass die Untersuchung wirklich gemacht worden ist.

Nun Frage ich mich schon ob das noch rechtens ist. Mein immer hin sind es über vier Jahre her. Wo kann ich was gesetzliches dazu finden?

Vielen Dank

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Antworten (3)

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    Antwort von BBausKL BBausKL

    Diese Rechnung ist verjährt, brauchst du also nicht zu zahlen. Wenn es natürlich dein Hausarzt ist oder sonst ein Arzt zu dem du regelmäßig gehst, wird er dich wohl nicht mehr behandeln wollen und du mußt dir jemand anderes suchen.

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    Antwort von ChrisMe76 ChrisMe76

    die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt seit 2002 3 Jahre, beginnend jeweils zum Jahresende. Eine Rechnung bzw. Forderung, auch wenn sie noch nicht erstellt wurde, aus dem Jahre 2006 verjährt am 31.12.2009 um Mitternacht. Im vorliegenden Fall sollte die Rechnung also bereits verjährt sein.

    Kommentar von BlackAmber BlackAmber

    das klingt ja schon mal gut... hast du vielleicht auch ein link wo ich das nochmal nachlesen kann? mein das muss ja gesetzlich verankert sein... vielen dank

    Kommentar von ChrisMe76 ChrisMe76

    Steht in § 195 BGB

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    Antwort von cannapeace cannapeace

    wusste ich auch noch nicht dass das geht

    Kommentar von BBausKL BBausKLBBausKL

    Tun sie auch, noch nie was davon gehört? Na, dann hast du heute was gelernt !

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