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Ab wann verjährt ein Meineid?

Frage von Savage1975 Savage1975

Also folgendes Problem bzw Frage. Ein Meineid der schätzungsweise im Jahre 1976 abgegeben wurde, wegen einer Vaterschaftsanerkennung, ist der dann 2009 schon verjährt ?

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Die Strafbarkeit der Falschaussage ist zwar verjährt, eventuelle Unterhaltsansprüche unter Umständen nicht!

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Hmm, bin ja adoptiert worden danach, also hab ich da eh keine denke ich mal. Wäre eine neue Frage , aber die erspare ich euch dann. :)

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Doch, auch die verjähren! Alles andere wäre ja schlimm.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Und so schlimm ist es nach BGB: Das die Unterhaltspflicht begründende Rechtsverhältnis als Ganzes ist unverjährbar (§ 194 II BGB). Die konkret entstandenen Unterhaltsansprüche verjähren nach der Regel des § 197 BGB (30-jährige Verjährungsfrist). Der Unterhaltsanspruch erlischt spätestens mit dem Tode des Unterhaltsberechtigten ebenso wie des Unterhaltsverpflichteten. Und woher bezieht Joe17 sein "Wissen"?

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Aus dem StGB ... Der § 194 Abs. 2 BGB i.V.m. § 197 beziehen sich übrigens auf einen völlig anderen Sachverhalt.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Das StGB hat aber erstmal nichts mit dem Unterhaltsrecht zu tun...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nö, aber mit dem Straftatbestand des Meineides und der hat mit dem BGB nun mal so gar nichts zu tun! Deswegen ziehen die §§ bei dieser Frage nicht!

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Du hast Recht und ich mei' Ruh! Savage wird schon wissen, was er mit den Antworten anfangen kann... Ausserdem hast Du doch wohl behauptet, dass die Unterhaltsansprüche verjähren, und das ist gemäß BGB Mumpitz!

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Sorry, aber es ging wirklich nur um den Meineid, ansonsten hättest du Recht. Und das hat mit dem BGB nichts zu tun. So hat er/sie vor Gericht keine Chance und nur ein Haufen Kosten. Trotzdem gute Nacht!

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Zitat Joe17 zu den Unterhaltsansprüchen: "Doch, auch die verjähren! Alles andere wäre ja schlimm". Leute, die unbedingt Recht haben müssen und keine Fehler zugeben können, sind einfach nur armselig!

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    O.K., PATT, ich beim Meineid, du beim Unterhalt (war zwar nicht die direkte Frage). Frieden ... Armselig bin ich nicht, ich kämpfe nur für die Rechte und das hart! Und Recht bekommen die, die Recht verdienen. Frieden ...

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Naja, besser für die Rechte als für die Linke...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Naja, weder das eine noch das andere, aber das ist eine andere Geschichte. Ich bin froh, aber mal so einen doch rechtskundigeren User zu treffen, der nicht nur Blödsinn erzählt, dass ist hier sehr selten. Gerne wieder! Und auch so kontrovers.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Dito. Leider trifft man hier sonst meistens nur auf BILD-Juristen...

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    naja ..wenn man nicht zahlt schon....:)

  • 1
    Antwort von Joe17 Joe17

    Einfache Antwort: Verjährung ist hier 3 Jahre, da Meineid mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird. Steht so im StGB! In deinem Fall also längst verjährt!

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Schade das es verjährt ist. Geht nämlich um meinen leiblichen Vater der damals bei GERICHT den Meineid abgab, jemalas mit meiner Mutter sexuell kontakt gehabt zu haben. Danke und DH .

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Tja, so ist es nun mal, es ist lange her und man sollte auch die Vergangenheit ruhen lassen.

  • 1
    Antwort von user91 user91

    Aufklärung und Reue ist sinnvoller als die Angst vor Strafe
    da wurde doch durch Meineid irgend jemand vorsätzlich beschissen

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Völlig egal, trotzdem verjährt! Frage lesen und verstehen!

    Kommentar von user91 user91user91

    Hat doch mit Aufklärung nichts zu tun

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nein, natürlich nicht, sondern mit der Strafandrohung und Verfolgung. Und damit ist die ganze Geschichte LAUT GESETZ schon fast 30 Jahre verjährt! Es zählt das Jahr der Tat und nicht der Aufklärung.

  • 0
    Antwort von Ingeruhn Ingeruhn

    Erst muss mal ein Urteil vorliegen dass ein Meineid abgegeben hast.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nein, dass hat mit Verjährung nichts zu tun. Diese bezieht sich nicht auf ein Urteil, sondern auf die Verjährung einer Straftat!

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Gibt es aber ich habe ihn nicht abgegeben. War grade mal ein Jahr alt.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Trotzdem verjährt! Keine Chance!

  • 0
    Antwort von lawoman lawoman

    Einen Meineid kannst du nur vor Gericht abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt. Wenn du die Vaterschaft anerkennst, kannst du es meines Wissens nicht rückgängig machen. Aber evtl. irre ich mich.

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    War nicht ganz die Frage.

  • 0
    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    § 78 StGB kann Dir das sagen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

  • 0
    Antwort von maspick maspick

    wieso fragst nicht bei Gericht ? Oder Google ? Oder lass dir ein Leumundszeugnis ausstellen, dann siehst ja, ob das verjährt ist. Wenn es noch drauf ist, kannst eine Löschung beantragen, nach so langer Zeit.

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Geht ja nicht um mich direkt. Ich war da ja erst ein Jahr. Ausserdem ist das eine Plattform zum Rat holen. Danke fürs Gespräch.

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