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Ab wann Verjähren Nachzahlungen ?

Frage von mama9704 mama9704

Haben heute die Abrechnung vom alten Vermieter erhalten,mit Nachzahlung (Nebenkosten usw.) von 2006 und 2007 sind allerdings schon August 2007dort ausgezogen,wird die Nachzahlung noch zu Recht gefordert oder ist das schon Verjährt? Danke für Eure Antworten

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Malkia Malkia

    Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Hat der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten abgerechnet, kann er nichts mehr nachfordern. Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet. Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungsfirma oder Verwaltung muss er jedoch einstehen. Wichtig: Die Ausschlussfrist betrifft nur Nachforderungen des Vermieters, nicht aber Rückzahlungsansprüche des Mieters. Der Mieter kann auch noch nach Ablauf der 12 Monate verlangen, dass der Vermieter eine Abrechnung vorlegt. Falls sich ein Guthaben zu seinen Gunsten ergibt, muss es ihm der Vermieter noch auszahlen Die Rückforderungsansprüche des Mieters wegen zuviel bezahlter Nebenkosten verjähren in 4 Jahren (OLG Hamburg RE WM 88, 83).

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Die Abrechnungen müssen nicht mehr gezahlt werden, weil die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumens zu erstellen ist.

    Abheften, erledigt. Wenn er einen mahnbescheid schickt Widerspruch.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Aufforderung ist verspätet. Selbst 2007 hätte bis Ende 2008 vorliegen müssen. Vielleicht einfach mal nachfragen, womit er seine verspätete Forderung begründet. Wird das nicht schlüssig beantwortet, kann man eine negative Feststellungsklage in Aussicht stellen.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Danke und wie Verhält es sich,wenn noch kleinerer Betrag an Miete offen ist?Wir haben ein ziemlich gutes Verhältnis gehabt.Der Betrag ist auch noch in der Abrechnung mit eingerechnet.

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    Die fehlende Miete musst Du schon zahlen! Das hat ja mit der Abrechnung nichts zu tun. Und wenn ihr so ein gutes Verhältnis zum Vermieter hattet, könntet ihr meiner Meinung nach auch die Nebenkosten zahlen. Ihr habt sie schließlich auch verbraucht. Und vielleicht hat es Gründe, dass die Sachen so spät erst erstellt wurden. Vermieter haben auch manchmal Stress und viel um die Ohren.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Eine offene Mietzahlung muß beglichen werden. Sofern die Nebenkostenabrechung in Ordnung ist und Sie haben diesse Kosten auch verursacht, dann besteht Anlaß solche dem Vermieter enstandenen Aufwendungen ebenfalls zu ersetzen, auch wenn ein Rechtsanspruch darauf wg. Verspätung nicht mehr besteht. Das ist eine Frage des Anstandes und der Ehrlichkeit. Leider wird so etwast in der Rechtsprechung nicht ausreichend gewürdigt.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Eine offene Mietzahlung muß beglichen werden. Sofern die Nebenkostenabrechung in Ordnung ist und Sie haben diesse Kosten auch verursacht, dann besteht Anlaß solche dem Vermieter enstandenen Aufwendungen ebenfalls zu ersetzen, auch wenn ein Rechtsanspruch darauf wg. Verspätung nicht mehr besteht. Das ist eine Frage des Anstandes und der Ehrlichkeit. Leider wird so etwas in der Rechtsprechung nicht ausreichend gewürdigt.

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    DH! Das sehe ich ganz genauso! Was man verbraucht hat, sollte man auch bezahlen, Fristen hin oder her.

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    Antwort von armermieter armermieter

    ein jahr nach dem abrechnungszeitraum muss sie vorliegen. also für 2007 bis 31.12.08 - thema durch für dich, glückspilz

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Also, die Miete müsst ihr schon vollständig begleichen. Das ist noch nicht verjährt.

    Die Abrechnung schon.

    Ich würde den Mietbetrag überweisen und für die Betriebskostenabrechnung auf die Verjährung verweisen.

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    Antwort von Farmgirl Farmgirl

    der Vermieter hätte die Abrechnung bis spätestens 31.12.2008 erstellen müssen

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Zu spät, der Vermieter hätte die von 2006 bis 31.12.2007 vorlegen müssen. die von 2007 hätte am 31.12.08 bei dir sein müssen. Jetzt brauchste nix mehr nachzahlen. Freu dich...

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ist es dabei egal wann wir ein und ausgezogen sind?Einzug war im Mai 06 Auszug Ende Juli 07 da ich mich von meinem Mann getrennt hatte.

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    Antwort von meistereder meistereder

    Verjährt. Beides. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, sonst hat der Vermieter keine Ansprüche mehr.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

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    Antwort von Wilde396 Wilde396

    glaube gar nicht

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