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Ab wann verjähren die Baumängel bei einem Einfamilienhaus?

gefragt von breitling am 16.02.2007 um 12:28 Uhr

Wie lange kann ich einen Bauherrn für Fehler beim Bau in Verantwortung nehmen z.B. mangelnde Kellerabdichtung (Feuchtigkeit)??


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Einfamilienhaus (11)
Bauherr (11)
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anonym
beantwortet von Holzfreak am 16. Februar 2007 12:53
8x
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In der Regel wird das vor Vertragsabschluss auf Grund der VOB vereinbart. Stichtag für den Beginn einer Verjährung ist immer das Datum der Endabnahme für das einzelne Gewerk, bzw. für Auftragnehmer, der mit Dir den Bauvertrag geschlossen hat. In der Regel sind Verjährungsfristen 2 oder 5 Jahre. Manchmal werden zusätzlich noch weitere Monate vereinabrt. Einfach mal in den Bauvertrag schauen was vereinbart war. Wenn es ein versteckter Mangel, dass heist der Auftragnehmer hat schuldhaft eine schlechte Arbeit geleistet, hat man 30 Jahre Zeit. Das wird aber meist schwer zu beweisen, ausserdem treten die meisten Mängel innerhalb der regulären Gewährleistungszeit auf.


anonym
beantwortet von 1Katze1 am 1. März 2007 10:43
1x
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Zunächst einmal stimme ich Holzfreak bei den Fristen voll und ganz zu! In der Regel werden 5 Jahre Garantie von den Handwerkern zugesagt! Dies ist aber auch Vereinbarungssache (kann also auch mehr sein)!Sicherheitshalber schaue einfach in den Bauvertrag! Aber wieso willst du den Bauherren zur Rechenschaft ziehen? Falls du das Haus zur Erstellung bei einem Bauunternehmer in Auftrag gegeben hast, bist du selbst der Bauherr! Definition Bauherr: Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben! Auftragnehmer wäre demzufolge der Bauunternehmer bzw. Handwerker (Dachdecker, Fliesenleger, etc.). Um Mängel am Bau nachweisen zu können, ist es am Besten, eine Bewertung duch einen Gutachter vornehmen zu lassen! Der ist zwar nicht günstig, aber auf jeden Fall lohnenswert. Kommt es zu einem Gerichtsstreit, hilft ein vorliegendes Gutachten allemal! Bei nachgewiesenen Mängeln, können die Kosten für das Gutachten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden! Viel Glück...


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