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Ab wann verjähren die Baumängel bei einem Einfamilienhaus?

Frage von breitling breitling

Wie lange kann ich einen Bauherrn für Fehler beim Bau in Verantwortung nehmen z.B. mangelnde Kellerabdichtung (Feuchtigkeit)??

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Antworten (2)

  • 8
    Antwort von Holzfreak Holzfreak

    In der Regel wird das vor Vertragsabschluss auf Grund der VOB vereinbart. Stichtag für den Beginn einer Verjährung ist immer das Datum der Endabnahme für das einzelne Gewerk, bzw. für Auftragnehmer, der mit Dir den Bauvertrag geschlossen hat. In der Regel sind Verjährungsfristen 2 oder 5 Jahre. Manchmal werden zusätzlich noch weitere Monate vereinabrt. Einfach mal in den Bauvertrag schauen was vereinbart war. Wenn es ein versteckter Mangel, dass heist der Auftragnehmer hat schuldhaft eine schlechte Arbeit geleistet, hat man 30 Jahre Zeit. Das wird aber meist schwer zu beweisen, ausserdem treten die meisten Mängel innerhalb der regulären Gewährleistungszeit auf.

  • 1
    Antwort von 1Katze1 1Katze1

    Zunächst einmal stimme ich Holzfreak bei den Fristen voll und ganz zu! In der Regel werden 5 Jahre Garantie von den Handwerkern zugesagt! Dies ist aber auch Vereinbarungssache (kann also auch mehr sein)!Sicherheitshalber schaue einfach in den Bauvertrag! Aber wieso willst du den Bauherren zur Rechenschaft ziehen? Falls du das Haus zur Erstellung bei einem Bauunternehmer in Auftrag gegeben hast, bist du selbst der Bauherr! Definition Bauherr: Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben! Auftragnehmer wäre demzufolge der Bauunternehmer bzw. Handwerker (Dachdecker, Fliesenleger, etc.). Um Mängel am Bau nachweisen zu können, ist es am Besten, eine Bewertung duch einen Gutachter vornehmen zu lassen! Der ist zwar nicht günstig, aber auf jeden Fall lohnenswert. Kommt es zu einem Gerichtsstreit, hilft ein vorliegendes Gutachten allemal! Bei nachgewiesenen Mängeln, können die Kosten für das Gutachten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden! Viel Glück...

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