Können erworbene Prozente vom Ehemann auf die Ehefrau übertragen werden, obwohl: - seit einem Jahr kein Fahrzeug mehr zugelassen wurde - die Versicherung dem Ehemann gekündigt hat - der Ehemann mitlerweile keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzt
Antworten (3)
-
2Antwort von
MisterTwisterMisterTwister
Du kannst die %e deines Mannes übernehmen - allerdings nur, wenn du auch ein Fahrzeug anmeldest.
Der Schadensfreiheitsrabatt verfällt nach 7 Jahren!!!!
Dein Mann hat also Zeit genug, einen neuen Führerschein zu machen und wieder ein Auto anzumelden.
Die %e lassen sich übrigens (meines Wissens) nur 1x übertragen!!
Also erst vom Mann auf die Frau und später wieder zurück GEHT NICHT.
Aber da er ja eh einen neuen FS bekommt, wird er eh als Fahranfänger eingestuft.
Also rette seine %e, indem du sie übernimmst!!!
-
1Antwort von
fairBeraterfairBerater
Ja, eine Rabattübertragung unter Eheleuten ist möglich ("TB 28"). Allerdings können nur so viele schadenfreie Jahre auf die Ehefrau übertragen werden, wie diese theoretisch (seit Führerscheinbesitz) selbst hätte "erfahren" können. Im Übrigen wird ein SF-Rabatt bis zu 7 Jahre "aufgehoben". Auch, wenn die Gesellschaft gekündigt hat. Wenn allerdings im letzten Versicherungsjahr ein SF-Rabatt-relevanter Schaden angefallen ist, wird die daraus resultierende Rückstufung bei Aktivierung des Vertrages oder einer Rabattübertragung ebenfalls aktiviert...
-
1Antwort von
Buko01Buko01
Verfallen tun die, glaube ich,
nach 3 oder 5 Jahren...wenn kein KFZ angemeldet wird.
ganz sicher bin ich mir allerdings grade nicht
Kommentar von
MisterTwisterMisterTwister Früher waren das mal 2 Jahre - inzwischen sind es 7!!!
-
Du kannst übrigens nur soviele %e übernehmen, wie du in den Jahren, welche du den Führerschein besitzt, selbst hättest "erfahren" können.
Sehr gute Antwort ! HG DerMakler