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Ab wann verfällt der Anspruch auf das Erbe...

Frage von Savage1975 Savage1975

Ich hatte in Erbengemeinschaft zusammen mit meiner Mutter und Schwester das Haus meines Vaters verkauft. Das war 2001. Sie zahlte mir von einem nicht grade kleinen Betrag (Erlös anteilig ) grade mal 5000 Euro aus.Den Rest bekäme ich dann noch. Naja nun haben wir 2009 , den Rest hat sie imemr noch. Auch als ich sie zwischendurch mal ansprach, kam immer nur " Ja bald ". 2002 hatte sie sich ein Reihenhaus gekauft ( Wert, weit unter dem erzielten Betrag des Alten Hauses) . Dazu muss ich sagen ich hab dann 2003 den Kontakt abgebrochen und es immer wieder versucht an mein Geld zu kommen. Immerhin ist sie ja meine Mutter und eigtl. sollte man ja Vertrauen können. Nur langsam reicht es mir (bin ein echter Geduldsmensch) und möchte endlich meinen Anteil haben. . Angeblich soll ich ja unterschrieben haben das ich vezichte.. kann mich nur an sowas gar nicht errinnern..konnte sie auch nie vorlegen. Deswegen die Frage , ab wann verfällt der Anspruch auf das Erbe?

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Antworten (10)

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    Antwort von auchmama auchmama

    Frag einen Anwalt, ich denke, den wirst Du sowieso brauchen...LG

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Werd ich wohl machen müssen. Hoffe nur das Anspruch noch besteht.

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...Du hast doch sicher noch Unterlagen über die Erbengemeinschaft und Deine Mutter müsste Belegen, dass sie Dir das Geld ausgezahlt hat. Somit sehe ich gute Chancen für Dich. Aber leider wohl nur mit anwaltlicher Hilfe...schlimm

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    ja sowas ist Mist. Aber hauptsache sie hat immer ne Flache Sekt daheim.....Nachweisen kann die gar weil nix gezahlt wurde ausser den 5K

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...viel Glück...LG

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Du könntest das Geld einklagen. Das scheint mir im Moment die einzige Option zu sein.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48745&ccheck=1...vielleicht hilft der Link

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    vielleicht findest du hier eine Antwort...http://www.juraforum.de/...aber ich denke es wäre ratsamer zu einem Anwalt für Erbrecht zu gehen.

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Die beiden Links funzen nicht ..leider :(

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Oh sorry...da ist was schief gelaufen mit den Links...hier nochmal die korrekten... http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48745&ccheck=1 und den http://www.juraforum.de/

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Danke dir :) DH

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Bitte gerne:)Aber ich glaube du wärst besser beraten wenn du wirklich zu einem Anwalt-Erbrecht gehen würdest.Alleine wirst du glaube nicht weiter kommen.Viel Glück

  • 1
    Antwort von tergenna tergenna

    Der Anspruch verjährt jedenfalls 30 Jahre nach dem Erbfall.

    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt immer in drei Jahren. Achtung: Nach Eintritt der Verjährung braucht der Erbe nicht mehr zu zahlen! Der Pflichtteilsberechtigte sollte daher innerhalb der Frist entweder ein schriftliches Anerkenntnis der Erben über seinen Pflichtteilsanspruch verlangen oder - wird ein Anerkenntnis nicht abgegeben - Klage einreichen.
    Quelle: Internetratgeber Recht

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    Antwort von lananel lananel

    Garnicht!!!!!... Hol dir einen Rechtsanwalt und Kläre dann diese Sache mit deiner Mutter

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    Antwort von MsPurple MsPurple

    Klag es ein!

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Fällt mir schwer, weil ich ein friedwertiger Mensch bin..aber gut werd wohl diesen doch nicht netten Weg gehen müssen.

    Kommentar von MsPurple MsPurpleMsPurple

    Wenn Sie Dich noch ein-zwei Jahre hinhaelt, hast Du keinen Anspruch mehr drauf! Du musst Dir zumindest den Titel sichern!

  • 0
    Antwort von JoScho JoScho

    Geh zu einem Anwalt oder zu Deinem Nachlassgericht. Die haben alle Eure Unterlagen. Ixh hoffe, daß Du volljährigbist und damit juristisch selbständig handeln kannst. Wenn nicht ist evtl Deine Mutter die Vermögensverwalterin Deines Teile. Wenn allerdings ein Testament zusammen mit Deiner Mutter aud Gegenseitigkeit gemacht wurde, wirst Du sowiso nur den Pflichtteil bekommen können. Beispiel: Das Vermögen ist 100000; Deinem Mutter bekomm 1/2 0 50000; Deine Schwester und Du: von der anderen Hälte jeweisl 50% also 25000.Wenn Eure mutter Stibt ohne nochmals verheiratet zu sein erbt jeder von Euch die 50000 je 50%

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Gibt kein Testament, demnach die Hälfte von der Hälfte sind dann über 70k in meinem Fall. Unterlagen hab ich alle . Gott sei dank sammel ich alles .

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    exakt

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    http://www.frag-einen-Anwalt.de ist die richtige Adresse für einen Rat, der evtl. sehr viel Geld wert ist und daher (auch) der Fachmann befragt werden sollte!

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Ich denke, wenn Du zwischendurch die Zahlung des Geldes immer "angemahnt" hast, verfällt Deine Anspruch nicht. Die Frist liegt irgendwo bei zehn Jahren, glaube ich. Schreib Deiner Mutter also bald mal einen Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, wenn Du noch auf einen Anwalt verzichten möchtest.

    Kommentar von Savage1975 Savage1975Savage1975

    Ich hab sie angerufen...vor 4 Wochen. Da war das Geschrei aber gross. ich mach das mit dem Anwalt.Hoffe nur das das eben nicht verfällt sonst kann ich mir die Kohle für den Anwalt sparen .

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Viel Erfolg. Noch ist da nichts verfallen, weil Du ja auch zwischendurch nachgefragt hast.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Da hilft nur der Anwalt und ggf. der Klageweg weiter.

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