Ich hatte in Erbengemeinschaft zusammen mit meiner Mutter und Schwester das Haus meines Vaters verkauft. Das war 2001. Sie zahlte mir von einem nicht grade kleinen Betrag (Erlös anteilig ) grade mal 5000 Euro aus.Den Rest bekäme ich dann noch. Naja nun haben wir 2009 , den Rest hat sie imemr noch. Auch als ich sie zwischendurch mal ansprach, kam immer nur " Ja bald ". 2002 hatte sie sich ein Reihenhaus gekauft ( Wert, weit unter dem erzielten Betrag des Alten Hauses) . Dazu muss ich sagen ich hab dann 2003 den Kontakt abgebrochen und es immer wieder versucht an mein Geld zu kommen. Immerhin ist sie ja meine Mutter und eigtl. sollte man ja Vertrauen können. Nur langsam reicht es mir (bin ein echter Geduldsmensch) und möchte endlich meinen Anteil haben. . Angeblich soll ich ja unterschrieben haben das ich vezichte.. kann mich nur an sowas gar nicht errinnern..konnte sie auch nie vorlegen. Deswegen die Frage , ab wann verfällt der Anspruch auf das Erbe?
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TrilobitTrilobit
Du könntest das Geld einklagen. Das scheint mir im Moment die einzige Option zu sein.
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SchnuffduffSchnuffduff
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48745&ccheck=1...vielleicht hilft der Link
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SchnuffduffSchnuffduff vielleicht findest du hier eine Antwort...http://www.juraforum.de/...aber ich denke es wäre ratsamer zu einem Anwalt für Erbrecht zu gehen.
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Savage1975Savage1975 Die beiden Links funzen nicht ..leider :(
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SchnuffduffSchnuffduff Oh sorry...da ist was schief gelaufen mit den Links...hier nochmal die korrekten... http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48745&ccheck=1 und den http://www.juraforum.de/
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Savage1975Savage1975 Danke dir :) DH
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SchnuffduffSchnuffduff Bitte gerne:)Aber ich glaube du wärst besser beraten wenn du wirklich zu einem Anwalt-Erbrecht gehen würdest.Alleine wirst du glaube nicht weiter kommen.Viel Glück
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tergennatergenna
Der Anspruch verjährt jedenfalls 30 Jahre nach dem Erbfall.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt immer in drei Jahren. Achtung: Nach Eintritt der Verjährung braucht der Erbe nicht mehr zu zahlen! Der Pflichtteilsberechtigte sollte daher innerhalb der Frist entweder ein schriftliches Anerkenntnis der Erben über seinen Pflichtteilsanspruch verlangen oder - wird ein Anerkenntnis nicht abgegeben - Klage einreichen.
Quelle: Internetratgeber Recht -
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lananellananel
Garnicht!!!!!... Hol dir einen Rechtsanwalt und Kläre dann diese Sache mit deiner Mutter
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MsPurpleMsPurple
Klag es ein!
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Savage1975Savage1975 Fällt mir schwer, weil ich ein friedwertiger Mensch bin..aber gut werd wohl diesen doch nicht netten Weg gehen müssen.
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MsPurpleMsPurple Wenn Sie Dich noch ein-zwei Jahre hinhaelt, hast Du keinen Anspruch mehr drauf! Du musst Dir zumindest den Titel sichern!
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JoSchoJoScho
Geh zu einem Anwalt oder zu Deinem Nachlassgericht. Die haben alle Eure Unterlagen. Ixh hoffe, daß Du volljährigbist und damit juristisch selbständig handeln kannst. Wenn nicht ist evtl Deine Mutter die Vermögensverwalterin Deines Teile. Wenn allerdings ein Testament zusammen mit Deiner Mutter aud Gegenseitigkeit gemacht wurde, wirst Du sowiso nur den Pflichtteil bekommen können. Beispiel: Das Vermögen ist 100000; Deinem Mutter bekomm 1/2 0 50000; Deine Schwester und Du: von der anderen Hälte jeweisl 50% also 25000.Wenn Eure mutter Stibt ohne nochmals verheiratet zu sein erbt jeder von Euch die 50000 je 50%
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Savage1975Savage1975 Gibt kein Testament, demnach die Hälfte von der Hälfte sind dann über 70k in meinem Fall. Unterlagen hab ich alle . Gott sei dank sammel ich alles .
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JoSchoJoScho exakt
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DrachenbaumDrachenbaum
http://www.frag-einen-Anwalt.de ist die richtige Adresse für einen Rat, der evtl. sehr viel Geld wert ist und daher (auch) der Fachmann befragt werden sollte!
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Kristall08Kristall08
Ich denke, wenn Du zwischendurch die Zahlung des Geldes immer "angemahnt" hast, verfällt Deine Anspruch nicht. Die Frist liegt irgendwo bei zehn Jahren, glaube ich. Schreib Deiner Mutter also bald mal einen Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, wenn Du noch auf einen Anwalt verzichten möchtest.
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Savage1975Savage1975 Ich hab sie angerufen...vor 4 Wochen. Da war das Geschrei aber gross. ich mach das mit dem Anwalt.Hoffe nur das das eben nicht verfällt sonst kann ich mir die Kohle für den Anwalt sparen .
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Kristall08Kristall08 Viel Erfolg. Noch ist da nichts verfallen, weil Du ja auch zwischendurch nachgefragt hast.
Werd ich wohl machen müssen. Hoffe nur das Anspruch noch besteht.
...Du hast doch sicher noch Unterlagen über die Erbengemeinschaft und Deine Mutter müsste Belegen, dass sie Dir das Geld ausgezahlt hat. Somit sehe ich gute Chancen für Dich. Aber leider wohl nur mit anwaltlicher Hilfe...schlimm
ja sowas ist Mist. Aber hauptsache sie hat immer ne Flache Sekt daheim.....Nachweisen kann die gar weil nix gezahlt wurde ausser den 5K
...viel Glück...LG