Wer kann mir helfen?
Ich habe vor etwa 6 Monaten eine fristlose Kündigung erhalten, dann beim Arbeitsgericht Klage erhoben und gewonnen. ImTenor stand u.a.: " Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens weitzer zu beschäftigen." Morgen kann ich dort daher wieder arbeiten gehen, allerdings legt mein Arbeitgeber Berufung beim Landesarbeitsgericht ein, wenn das ausführliche Urteil in einigen Monaten zugeht und beschäftigt gemäß dem Tenor mich bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens weiter. Das verfahren beim Landesarbeitsgericht wird etwa erst im Sommer/Herbst diesen Jahres sein. Habe ich in dieser Zeit ab sofort wieder Anspruch auf Urlaub oder muß ich erstmal 6 Monate warten, bis ich wieder Urlaub nehmen kann (also wie, wenn jemand ganz neu anfängt zu arbeiten). Die Firma unterliegt den Tarifverträgen der IG Metall, aber da steht nur drin, daß man bei Neubeschäftigung erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub hat. Aber wie ist das bei mir? Ich habe vor der Kündigung bereits 10 Jahre dort gearbeitet und arbeite ja jetzt da weiter.
Danke für die schnellen Antworten.