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Ab wann Urlaubsanspruch nach gewonnener Kündigungsschutzklage?

gefragt von cool22 am 18.01.2009 um 13:43 Uhr

Wer kann mir helfen?

Ich habe vor etwa 6 Monaten eine fristlose Kündigung erhalten, dann beim Arbeitsgericht Klage erhoben und gewonnen. ImTenor stand u.a.: " Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens weitzer zu beschäftigen." Morgen kann ich dort daher wieder arbeiten gehen, allerdings legt mein Arbeitgeber Berufung beim Landesarbeitsgericht ein, wenn das ausführliche Urteil in einigen Monaten zugeht und beschäftigt gemäß dem Tenor mich bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens weiter. Das verfahren beim Landesarbeitsgericht wird etwa erst im Sommer/Herbst diesen Jahres sein. Habe ich in dieser Zeit ab sofort wieder Anspruch auf Urlaub oder muß ich erstmal 6 Monate warten, bis ich wieder Urlaub nehmen kann (also wie, wenn jemand ganz neu anfängt zu arbeiten). Die Firma unterliegt den Tarifverträgen der IG Metall, aber da steht nur drin, daß man bei Neubeschäftigung erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub hat. Aber wie ist das bei mir? Ich habe vor der Kündigung bereits 10 Jahre dort gearbeitet und arbeite ja jetzt da weiter.

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anonym
beantwortet von anjanni am 18. Januar 2009 13:45
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Du hast keine Neubeschäftigung, sondern Du hast eine Weiterbeschäftigung. Die fristlose Kündigung ist nichtig. Das dürfte auch die Frage nach dem Urlaub beantworten.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 18. Januar 2009 14:25
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Einige dich mit Ihm und hör dort auf ! Schon mal darüber nachgedacht was passiert wenn er die nächste Instanz gewinnt?


weltbummler
beantwortet von weltbummler am 18. Januar 2009 13:47
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Da der Arbeitgeber seinen Prozess verloren hat, wirst Du so weiterbeschäftigt, als wärest du nie gekündigt worden. Es ist definitiv keine Neubeschäftigung, und die Regeln für Neubeschäftigung sind NICHT anzuwenden.Du hast also vollen und uneingeschränkten Urlaubsanspruch. Solltest Du in der 2. Instanz verlieren, und du hast zu viel Urlaub bekommen, hat der Arbeitgeber Pech gehabt.

Wenn der Arbeitgeber beim Urlaub herumzickt, ggf. Betriebsrat ansprechen oder Deinen Anwalt, der Dich in Deiner Kündigungsschutzklage vertreten hat. Meist reicht ein freundlicher deutlicher Brief des Anwalts.

Kommentar von cool22 am 18. Januar 2009 13:53

Danke für die schnellen Antworten.


likatoma
beantwortet von likatoma am 18. Januar 2009 13:47
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nein,durch das urteil bist du nicht arbeitslos gewesen und hast anspruch auf deinen urlaub zitat:den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 18. Januar 2009 13:45
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Dein Beschäftigungsverhältnis geht nahtlos weiter. Dein Urlaubsanspruch besteht weiter und beginnt nicht von Neuem. LG TawaGirl


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