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Ab wann und wie oft zahlt eine Haftpflichtversicherung?

Frage von michibrowneyes michibrowneyes

Wohnen seit 4 Jahren in einer Mietwohnung und suchen jetzt eine größere. Haben in der alten Wohnung einen Glasschaden, einen Schaden im Laminat und zwei Schäden an den Badarmaturen. Eine Haftpflichtversicherung wurde erst vor zwei Wochen abgeschlossen. Ist es möglich, vor Auszug alle Schäden auf einmal zu melden oder sollte man das sozusagen portionsweise machen? In den AGB gibt es keine Hinweis auf eine evtl. Wartezeit. Zahlt die Versicherung alle Schäden???

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Antworten (7)

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Dafür ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig sondern die Hausrat. Und sebst die zahlt nur, wenn der Schaden unmittelbar gemeldet wurde. Ihr werdet also für den Schaden selbst aufkommen müssen. Es sei denn, ihr könnt es als Verschleiß deklarieren.

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    Antwort von kaiser kaiser

    Das wird nicht gehen. Du muss Schäden unmittelbat melden. So müsstest Du Dir eine Geschichte ausdenken, was dann Betrug wäre.

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    Antwort von Harmoni Harmoni

    Glasschaden wird nicht ersetzt, da es dafür Glasversicherungen gibt. Ausserdem muss in den Bedingungen der PHV noch Mietsachschäden mitversichert sein. Die PHV wird sich die Schäden ansehen, hat aber das Recht genau wie du nach jeden Schaden zu kündigen. Also würde ich den höchsten Schaden zuerst angeben. Ich würde da vorher in den AGB der PHV nachsehen was versichert ist oder unter einen Freund dort mit anderem Namen nachfragen lassen !

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Was du vorschlägst, geht in Richtung Betrug.

    Kommentar von Harmoni HarmoniHarmoni

    Nein, das ist kein Betrug. Es kann sich jeder bei einer Versicherung erkundigen ! Wenn man selbst anruft und seinen Namen nennt wird man registriert ! Aber es ist schon so, dass man den ersten Schaden zuerst melden muss - da muss ich dir recht geben !

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    Antwort von bitmap bitmap

    Ähm, die zahlt aber nicht die Schäden, die beim Abschluss schon vorhanden waren.

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    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Schäden müssen unmittelbar nach ihrer Entstehung gemeldet werden! Sind sie denn jetzt erst entstanden? Wenn keine Wartezeit vereinbart ist, müsste die Versicherung zahlen. Man hört aber immer wieder, dass Versicherungen wieder kündigen, wenn zuviele Schäden gemeldet wurden. Das wird dann in eine Zentralregister gespeichert und man kann Probleme bekommen, eine andere Versicherung zu bekommen.

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    Antwort von JohannaSchott JohannaSchott

    Meine Wissens zahlt die Versicherung auch nur noch den Zeitwert der beschädigten Teile. Kommt aber vielleicht auch auf die Versicherungspolice an.

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    Antwort von Frank5000 Frank5000

    Ja genau. Wie bereits erwähnt zahlt die Haftpflicht für Schäden die ab Versicherungsschutz entstehen, nicht für Schäden die vorher entstanden sind.

    Darüber hinaus ist das mit den unmittelbaren Geschichte auch fast richtig. Ausser es handelt sich um Allmählichkeitsschäden. Diese sind nicht in jeder Police versichert.

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