gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Ab wann und wie oft zahlt eine Haftpflichtversicherung?

gefragt von michibrowneyes am 24.07.2008 um 15:25 Uhr

Wohnen seit 4 Jahren in einer Mietwohnung und suchen jetzt eine größere. Haben in der alten Wohnung einen Glasschaden, einen Schaden im Laminat und zwei Schäden an den Badarmaturen. Eine Haftpflichtversicherung wurde erst vor zwei Wochen abgeschlossen. Ist es möglich, vor Auszug alle Schäden auf einmal zu melden oder sollte man das sozusagen portionsweise machen? In den AGB gibt es keine Hinweis auf eine evtl. Wartezeit. Zahlt die Versicherung alle Schäden???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15415)
wohnen (4292)
versicherung (2529)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 24. Juli 2008 15:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schäden müssen unmittelbar nach ihrer Entstehung gemeldet werden! Sind sie denn jetzt erst entstanden? Wenn keine Wartezeit vereinbart ist, müsste die Versicherung zahlen. Man hört aber immer wieder, dass Versicherungen wieder kündigen, wenn zuviele Schäden gemeldet wurden. Das wird dann in eine Zentralregister gespeichert und man kann Probleme bekommen, eine andere Versicherung zu bekommen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Juli 2008 15:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ähm, die zahlt aber nicht die Schäden, die beim Abschluss schon vorhanden waren.


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 24. Juli 2008 15:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glasschaden wird nicht ersetzt, da es dafür Glasversicherungen gibt. Ausserdem muss in den Bedingungen der PHV noch Mietsachschäden mitversichert sein. Die PHV wird sich die Schäden ansehen, hat aber das Recht genau wie du nach jeden Schaden zu kündigen. Also würde ich den höchsten Schaden zuerst angeben. Ich würde da vorher in den AGB der PHV nachsehen was versichert ist oder unter einen Freund dort mit anderem Namen nachfragen lassen !

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juli 2008 21:46

Was du vorschlägst, geht in Richtung Betrug.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 28. Juli 2008 14:31

Nein, das ist kein Betrug. Es kann sich jeder bei einer Versicherung erkundigen ! Wenn man selbst anruft und seinen Namen nennt wird man registriert ! Aber es ist schon so, dass man den ersten Schaden zuerst melden muss - da muss ich dir recht geben !


anonym
beantwortet von kaiser am 24. Juli 2008 16:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das wird nicht gehen. Du muss Schäden unmittelbat melden. So müsstest Du Dir eine Geschichte ausdenken, was dann Betrug wäre.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 24. Juli 2008 16:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja genau. Wie bereits erwähnt zahlt die Haftpflicht für Schäden die ab Versicherungsschutz entstehen, nicht für Schäden die vorher entstanden sind.

Darüber hinaus ist das mit den unmittelbaren Geschichte auch fast richtig. Ausser es handelt sich um Allmählichkeitsschäden. Diese sind nicht in jeder Police versichert.





anonym
beantwortet von JohannaSchott am 24. Juli 2008 17:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine Wissens zahlt die Versicherung auch nur noch den Zeitwert der beschädigten Teile. Kommt aber vielleicht auch auf die Versicherungspolice an.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 5. August 2008 23:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dafür ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig sondern die Hausrat. Und sebst die zahlt nur, wenn der Schaden unmittelbar gemeldet wurde. Ihr werdet also für den Schaden selbst aufkommen müssen. Es sei denn, ihr könnt es als Verschleiß deklarieren.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.