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Ab wann und wie muss man ein Gewerbe anmelden?

gefragt von jasperT am 22.07.2008 um 18:04 Uhr

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RaiDam
beantwortet von RaiDam am 22. Juli 2008 18:11
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Sorry, beides oben quatsch.. Ein Gewerbe ist dann beim Gewerbeamt anzumelden, wenn man beabsichtigt, ein Gewerbe zu betreiben mit dem Ziel Gewinne zu machen, dass heisst, spätestens ab dem Moment, wo man ein erstes Teil verkauft, unabhängig davon, ob nun tatsächlich ein Gewinn oder ein verlust erwirtschaftet wird. Formblätter gibt es beim Amt


tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Juli 2008 18:15
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Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt ― Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Im Prinzip gelten die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie im folgenden Kapitel... http://kuerzer.de/QPzEYDe3a | akademie.de und...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 22. Juli 2008 18:15

Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. http://www.baufi-nord.de/html/freiberufler-gewerbetreibender.html


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 22. Juli 2008 18:04
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Sobald Du Gewinn aus einer Sache erzielst.


MathiasK
beantwortet von MathiasK am 22. Juli 2008 18:09
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Soweit ich weiß nicht ganz richtig. Der Gewinn muss regelmäßig erzielt werden?


anonym
beantwortet von doka12 am 22. Juli 2008 18:10
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Die Gedanken ein Gewerbe anzumelden sollste lieber noch mal überdenken





MarcSu
beantwortet von MarcSu am 22. Juli 2008 18:23
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Gewerbeanmeldung in Deutschland Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Anmeldeweg Der Gewerbetreibende teilt der Kommune durch die Anmeldung mit, dass er eine konkret zu bezeichnende gewerbliche Tätigkeit beginnt. Es handelt sich nicht um die Beantragung einer Genehmigung, da wegen der grundsätzlichen Gewerbefreiheit nur für bestimmte Branchen gesonderte Erlaubnisse nötig sind (s.u.).

Mit der Anmeldung und Bestätigung (auch Gewerbeschein genannt) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschriften dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, ggf. Bauamt, Steueramt).

Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.

Quelle: Wikipedia


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. Juli 2008 21:43
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Es wird zum Gewerbe, wenn man Gewinnerzielt oder erzielen will.

Mehr zu Dieser Frage und zur vorigen Frage findest Du hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php


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