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Ab wann und von wo bekommt man eine Ausgleichszahlung, wenn der AG den Lohn nicht überweist ?

Frage von 369874 369874

Kann man sich schon an ein Amt wenden, wenn die Lohnzahlung einen halben Monat überfällig ist ? Ich weiß, dass man nach dem dritten Monat Klage einreichen kann. Aber bis dahin wäre man theoretisch verarmt. Wer hilft vor dem dritten Monat ?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin, das Problem hatte ich auch mal 2002 o. 2003 -Wenn man den "Rechtsweg" einhält biste quasi in den 3 Mon verhungert. -Also: wenn Montag nix auf m Konto ist, machste v. deinem Leistungszurückbehaltungsrecht gebrauch.-Das MUSST du schriftlich ankündigen, sonst is das Arbeitsverweigerung. mit "Mahnung" ist das rechtssicher. -z.B. "Lieber Chef, wenn bis in 3 Tg kein geld da ist Behalte ich meine Arbeitsleistung zurück." D.h. du setzt den Chef in Zahlungsverzug, mit Frist. -Das ist rechtlich das Gleiche, als wenn se bei Nichtzahlung mit Frist z.B. den Strom abstellen.-Wenn du dann z.B. ne Woche nicht gearbeitet hast und es ist immer noch kein Geld da, fragste den Chef mal ganz blöd, was für n Brief du jetzt schreiben sollst.-Ne Betrugsanzeige, o. n Insolvenzantrag oder Beides. - Es gibt nur 2 Gründe, warum ein Arbeiter kein Geld bekommt: 1. Chef betrügt, o. 2. Chef pleite. - Ich bin seinerzeit auch zur Gewerkschaft gelaufen.- Die wollte klagen.- Nur, was nützt dir das jetzt, wenn du im halben bis 3/4 Jahr n Urteil hast, aber immer noch kein Moos auf m Konto.- Für ne so gennannte Härtefallkündigung müssen 3 Löhne ausfallen. -Welchem Bankmensch will man das erklären? -Also: wenn nix kommt, zu Hause bleiben !!mit schriftlicher Ankündigung!! - wenn das nix hilft ne klare Ansage machen(welcher Brief?). -Wenn der dann immer noch nicht löhnt, MUSST du Beides wahr machen. -guckst du hier http://www.mdr.de/fakt/5170154.html -Wenn du dir das gefallen lässt, kann es zu Einbußen bei Arbeitslosen- o. Insolvenzgeld kommen.-

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Das Thema hatten wir auch gerade. Leider zahlt das amt nicht. Mann kann höchstens nach 2 oder Drei Monaten(je nach Bundesland) fristlos kündigen und den Lohn einklagen. Ich habe in unserem Fall die Leute, die sonst regelmäßig Geld bekommen müssen(Vermieter Strom ectr.) angerufen und ihnen den fall geschildert. Habe durchweg positive Reaktionen bekommen und nun Gott sei Dank alles nachzahlen können.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Auf sowas warte ich nicht.

    Kommentar von 369874 369874369874

    Freut mich, dass es euch besser geht. Aber bei uns (Firma ) geht das schon seit September 09 so und mit leihen ist auch irgendwann mal Ende. Kann ich nicht mehr machen, Bin schon so weit, dass ich hoffe, dass sie den Laden dicht machen, weil ich vom Amt regelmäßiger Geld bekomme. Aber wenn ich fristlos kündige, zahlt das Amt erst recht nicht. Dann habe ich auch drei Monate nichts. Man ist machtlos, ich weiß es eigentlich.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass du drei Monate mit einer Klage warten müsstest. Wenn am letzten des Monats das Gehalt nicht gezahlt wird, ist der Arbeitgeber in Verzug. Man kann also am nächsten Tag vor ein Gericht ziehen.

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    Antwort von Sevenid Sevenid

    Einen Anspruch auf Dein Geld kannst Du zunächst nur gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Ich würde hierzu entweder an den Betriebsrat wenden, einen Rechtsanwalt aufsuchen oder zu der zuständigen Gewerkschaft gehen.

    Geld kannst Du event. vom Sozialamt erhalten, weil du in einer finanziellen und unverschuldeten Notsituation bist. Allerdings gewährt dir das Amt (eine Kannleistung!) nur ein Darlehen, da Du ja einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach gehst.

    Aufstockung ist was anderes und gilt nur für Arbeitnehmer, die zu wenig Lohn erhalten, weil sie vertraglich zu wenig verdienen und das Gehalt sozusagen durch die Arge aufgestockt wird. Siehe hierzu auch: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b1a0852d01.php

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    niemand,weil du den Anspruch vom AG hast

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