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Ab wann und unter welchen voraussetzungen kann meine EX (100% Behinderung) die Rente beziehen?

gefragt von citkatinge07 am 14.10.2009 um 20:18 Uhr

Ich bin nun geschieden und der Rentenpunkteausgleich hat stattgefunden. Meine EX wollte auch gleich ihre Erkrankung (100% AG Gebehindert) vorschieben und die Rente beantragen, da sie ja fast die Hälfte von mir bekommen hat, lohnt es sich. Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen? Habe ich die Möglichkeit meine Rentenpunke zurück zu bekommen? Was ist , wenn meine Ex sie nicht mehr in Anspruch nehmen kann?


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anonym
beantwortet von rejo52 am 14. Oktober 2009 20:20
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In diesem speziellen Fall fragst du am besten einen Rentenberater - Adresse findest du im Telefonbuch oder bekommst du bei deinem Bürgerbüro (Rathaus).

Kommentar von citkatinge07 am 17. Oktober 2009 10:21

Danke für die Antwort. Ich war schon beim Rentenberater und der konnte mir nicht so richtg helfen. Er ist der Meinung, dass die Rentenpunke dan weg sind .


Tremor
beantwortet von Tremor am 14. Oktober 2009 20:22
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<Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen>

Hier kannst Du alles nachlesen http://www.cecu.de/1256.html


anonym
beantwortet von BBAutorin am 15. Oktober 2009 11:23
1x
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Wer 100% schwerbehindert ist kann die ungekürzte Altersrente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.

Der Versorgungsleistungsanspruch kann auf den Leistenden zurück übertragen werden, wenn der Empfänger innerhalb von 2 Jahren nach Rentenantrag verstirbt.

Kommentar von citkatinge07 am 17. Oktober 2009 10:15

Danke für die Antwort. Ich hatte dies Frage schon beim Rententäger gestellt und eine ähnliche Antwort erhalten.

Kommentar von citkatinge07 am 17. Oktober 2009 10:16

Danke für die Antwort. Ich werde mich da gleich informieren.


anonym
beantwortet von chris48 am 17. Oktober 2009 18:01
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das einzige was ich sicher beantworten kann ist, dass die Rentenpunkt weg sind. Wenn z.B. die Ex früher sterben würde, wären sie trotzdem weg. Es geht in einen Topf aus dem z.B. auch gezahlt wird, wenn der Exmann vorher stirbt.


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