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Ab wann und unter welchen voraussetzungen kann meine EX (100% Behinderung) die Rente beziehen?

Frage von citkatinge07 citkatinge07

Ich bin nun geschieden und der Rentenpunkteausgleich hat stattgefunden. Meine EX wollte auch gleich ihre Erkrankung (100% AG Gebehindert) vorschieben und die Rente beantragen, da sie ja fast die Hälfte von mir bekommen hat, lohnt es sich. Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen? Habe ich die Möglichkeit meine Rentenpunke zurück zu bekommen? Was ist , wenn meine Ex sie nicht mehr in Anspruch nehmen kann?

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Antworten (7)

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    Antwort von chris48 chris48

    das einzige was ich sicher beantworten kann ist, dass die Rentenpunkt weg sind. Wenn z.B. die Ex früher sterben würde, wären sie trotzdem weg. Es geht in einen Topf aus dem z.B. auch gezahlt wird, wenn der Exmann vorher stirbt.

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    Antwort von BBAutorin BBAutorin

    Wer 100% schwerbehindert ist kann die ungekürzte Altersrente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.

    Der Versorgungsleistungsanspruch kann auf den Leistenden zurück übertragen werden, wenn der Empfänger innerhalb von 2 Jahren nach Rentenantrag verstirbt.

    Kommentar von citkatinge07 citkatinge07

    Danke für die Antwort. Ich hatte dies Frage schon beim Rententäger gestellt und eine ähnliche Antwort erhalten.

    Kommentar von citkatinge07 citkatinge07

    Danke für die Antwort. Ich werde mich da gleich informieren.

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    Antwort von Tremor Tremor

    <Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen>

    Hier kannst Du alles nachlesen http://www.cecu.de/1256.html

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    Antwort von rejo52 rejo52

    In diesem speziellen Fall fragst du am besten einen Rentenberater - Adresse findest du im Telefonbuch oder bekommst du bei deinem Bürgerbüro (Rathaus).

    Kommentar von citkatinge07 citkatinge07

    Danke für die Antwort. Ich war schon beim Rentenberater und der konnte mir nicht so richtg helfen. Er ist der Meinung, dass die Rentenpunke dan weg sind .

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    Antwort von TrueColors TrueColors

    Also ich habe seid meiner Geburt eine Gehbehinderung. Damals zu 100% mit Begleiter. Bei der Wiedervereinigung wurde mir dann nach einem neuerlichen Gutachten nach Westnorm dieses weg genommen, so dass ich nur noch 80% hatte. Nix desto trotz habe ich besagte Rente beantrag und sofort beim ersten mal durchgedrückt. Das heißt ich bekomme sie nun. Leider muß ich sagen, das dies ein großer Fehler war. Seid ich Sie bekomme, lebe ich am absoluten Existenzminimum. Ich habe sogar noch weniger als ein Harz4 Empfänger zum leben übrig, da ich 2/3 meiner Wohnung aus eigener Tasche bezahlen muß. Als mir mein Arzt dazu geraten hatte, diese zu beantragen verdiente ich bei schwerster körperlicher Arbeit 1600 Euro auf die Hand. Mein Arzt riet mir letztendlich dazu um mich nicht ganz kaputt zu machen. Er sagte mir, das ich ungefähr 1/3 bis nicht ganz 1/2 meines Einkommens einbüßen werde, dafür aber ein besseres Leben führen könne. Nun... ich bekomme jetzt ca. 430 Euro Rente und ca. 160 Euro vom Sozialamt. Meine kleine 2 Raum Wohnung kostet warm ca. 400 Euro. Wenn ich es Rückgäng machen könnte, würde ich es machen. Leider rät mir jeder davon ab, da man angeblich diese Rente kein 2. Mal durchgesetzt bekommt.

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    Antwort von Rina1966 Rina1966

    Ich habe nun schon ca 10 Jahre 100% mit Gehbehinderung und schon drei mal eine Erwerbsminderungsrente Beantragt bisher leider ohne erfolg. Also der grad der Behinderung hat nichts mit der Rente zu tun.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    100 % Behinderung heißt noch lange nicht Rentenanspruch. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Wer gehbehindert ist, könnte trotzdem noch sitzende Tätigkeit ausüben. Ein Steuerberater oder Anwalt kann seine ollstuhl betreiben.

    Der Versorgungsausgleich kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deine Ex hat erst dann Anspruch auf Altersrente, wenn sie das entsprechende Alter hat.

    Ob sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt, hat mit dem Behinderungsgrad wieder nichts zu tun

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