Ich bin nun geschieden und der Rentenpunkteausgleich hat stattgefunden. Meine EX wollte auch gleich ihre Erkrankung (100% AG Gebehindert) vorschieben und die Rente beantragen, da sie ja fast die Hälfte von mir bekommen hat, lohnt es sich. Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen? Habe ich die Möglichkeit meine Rentenpunke zurück zu bekommen? Was ist , wenn meine Ex sie nicht mehr in Anspruch nehmen kann?
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In diesem speziellen Fall fragst du am besten einen Rentenberater - Adresse findest du im Telefonbuch oder bekommst du bei deinem Bürgerbüro (Rathaus).

<Ab wann kann sie die Rente in Anspruch nehmen>
Hier kannst Du alles nachlesen http://www.cecu.de/1256.html
Wer 100% schwerbehindert ist kann die ungekürzte Altersrente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.
Der Versorgungsleistungsanspruch kann auf den Leistenden zurück übertragen werden, wenn der Empfänger innerhalb von 2 Jahren nach Rentenantrag verstirbt.
Danke für die Antwort. Ich hatte dies Frage schon beim Rententäger gestellt und eine ähnliche Antwort erhalten.
Danke für die Antwort. Ich werde mich da gleich informieren.
das einzige was ich sicher beantworten kann ist, dass die Rentenpunkt weg sind. Wenn z.B. die Ex früher sterben würde, wären sie trotzdem weg. Es geht in einen Topf aus dem z.B. auch gezahlt wird, wenn der Exmann vorher stirbt.
Danke für die Antwort. Ich war schon beim Rentenberater und der konnte mir nicht so richtg helfen. Er ist der Meinung, dass die Rentenpunke dan weg sind .