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Ab wann und für wen kann ich Sozialhilfe beantragaen?

gefragt von kleene32 am 24.06.2008 um 14:14 Uhr

Ich bin völlig verzweifelt!Mein Mann hat mich vor 9 Jahren geheiratet.Wir haben ein gemeinsames Kind und ich habe eine Tochter mitgebracht.Er hat 2 Kinder aus erster Ehe die natürlich Unterhalt bekommen.Steht den Kindern ja auch zu.Nach dem neuen Gesetz werde ich bei den Berechnungen nicht mehr angerechnet somit bekommen die Kinder mehr.Wäre auch kein Problem wenn es nicht fast 600 Euro wären!Mein Mann ist Berufskraftfahrer und ist nur am WE zu Hause.Er verdient rund 1650 € und vom Rest sollen wir zu 4t leben!Meine Tochter bekommt weder vom leiblichen Vater noch von irgendjemand anderen Unterhalt.Was soll ich tun?Kann ich Sozialhilfe beantragen?Danke für eure Hi


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. Juni 2008 14:21
2x
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Warum bist du verzweifelt? Den falschen Mann geheiratet?

Sozialhilfe gibt es nicht mehr. Aber Ihr könnt für die ganze Bedarfsgemeinschaft "ergänzenden Lebenunterhalt" und/oder Wohngeld beantragen. Antrag stellen kostet nichts, und nachher sieht Ihr weiter. Alternativ könnt Ihr euch bei der Sozialberatung der wohfahrtsverbände für eine "Neutrale" Beratung anmelden.

In der Bedarfsgemeinschaft werden alle Einnahmen und Ausgaben in einen Topf geworfen und man bekommt nur die Differenz zum Existenzminimum als Zuschuß dazu. Aber es gibt einige Ausnahmen... Dafür sind die sozialverbände da, um das in ruhe abzuklären.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 24. Juni 2008 14:49
2x
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Ich würde einfach den Unterhalt vom leiblichen Vater Deines ersten Kindes einfordern. Bei 1650 Euro Verdienst Dürfte Dein Mann auch den Unterhalt an die Kinder der Exfrau reduzieren. Schließlich gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Neben seinem Selbsbehalt von 1100 Euro dürfte also nur noch 550 Euro entsprechend auf die Kinder aufgeteilt werden. Und Dein Kind hat den selben Unterhaltsanspruch wie die 2 vorehelichen Kinder.


ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 24. Juni 2008 14:34
1x
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Ich würde den Unterhalt für die beiden ersten Kinder neu berechnen lassen, denn zumindest eurem gemeinsamen Kind steht ja auch ein Teil seines Einkommens zu.




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