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Ab wann unbefristete Einstellung/Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst

Frage von ellie72 ellie72

Hallo,

leider werde ich im www nicht wirklich schlau. Meine Situation: ich werde in 2 Wochen den nächsten (dann 4.) Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (Schule) bekommen (jeweils für ein Schulhalbjahr), habe am Ende dieses Vertrages dann 2 komplette Jahre ohne Unterbrechung (mit Ausnahme eines Wochenendes, da das Halbjahr stets am Freitag aufhört und am Montag erst wieder anfängt. Für diese 2 Tage besteht kein AV, aber für sämtlihe Ferien, auch die großen) an der gleichen Schule aushilfsweise unterrichtet. Und bin für das neue Schuljahr wieder fest eingerechnet.

Jedem Arbeitsvertrag liegt natürlich ein handfester Grund vor (Fachleheremangel).

Besteht die Chance, dass ich in (naher!) Zukunft unbefristet übernommen werden muss/müsste? Wenn ja, ab wann? Das einzige, was ich bislang herausbekommen habe ist, dass wir Aushilfslehrer (nette Bezeichnung) 60 Monate überhältfig arbeiten dürfen, danach dann nur noch unterhälftig. Aber zu einer Festanstellung schweigen sich alle geflissentlich aus...

Über eine Antwort würde ich mich freuen, aber auch ein entsprechender link-tipp o.ä. wird dankbar entgegen genommen! Herzlichen Dank im voraus! Ellie72

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Antworten (1)

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    Antwort von anjanni anjanni

    So lange der "handfeste" Grund weiterhin vorliegt, hast Du vermutlich schlechte Karten.

    Immerhin hat es irgendeine Stelle (Gewerkschaft?) durchgesetzt, daß Du für die Ferien auch beschäftigt wirst. Das war vor einiger Zeit noch nicht so.

    Und keine Sorge: sollte sich bei der 5. Verlängerung ein Rechtsanspruch auf eine Dauerstelle ergeben, wird man Dir diese 5. Verlängerung gar nicht erst anbieten, sondern Dich lieber ausreichend lange aussetzen lassen... In den Schulämter weiß man darüber ganz gewiß gut Bescheid, so daß Du nicht versehentlich in eine Dauerbeschäftigung kommst.

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