Ja, das würde ich gerne wissen.
Antworten (6)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
TaylorpickerTaylorpicker
Verpflichtet ist sie dazu, wenn die Außentemperatur 3 Tage hintereinander 16°C nicht übersteigt.
Kommentar von
lastannahmelastannahme Ja, Danke. Ich wußte doch, dass es da irgendwelche Richtlinien gibt.
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1Antwort von
wunhtxwunhtx
Eine Heizung ist dann in Betrieb zu néhmen, wenn durch die Außentemperaturen keine für Wohnräume akzeptablen Temperaturen mehr gesichert sind.
Diese drei Tage, an denen bei Temperaturabsenkungen geheizt werden muss, ist nur ein Anhaltswert, es kann auch schon nach einem Tag erforderlich werden, die Heizung in Betrieb zu nehmen.
Lebt im Haus sogar ein Säugling, dann muss die Heizung bei jeder Absenkung der Aussentemperatur eingeschaltet werden, wenn in der Wohnung die Raumtemperatur nicht gehalten werden kann.
Es kommt nicht nur auf die Aussentemperatur an, sondern auch auf die Lage einer Wohnung in einem Gebäude.
Nordseite oder EG haben andere Voraussetzungen als Südseite mit relativ viel Sonne und einer Wohnung im 1. OG.
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0Antwort von
PadriPadri
Oft ist das Heizjahr bei großen Genossenschaften/Hausverwaltungen im Mietvertrag bestimmt, z.B. von Oktober bis Mai. Die Heizungen müssen aber angeschaltet werden, wenn die Außentemperaturen an mehreren Tagen 16 Grad und weniger betragen.
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0Antwort von
amdrosamdros
Warum fragst Du das nicht die Hausverwaltung, ist gibt Vorschriften nach denen sie sich richten müssen
Habe darüber gerade im TV ein Gespräch gehört... wenn im Raum in 1 Meter Höhe über dem Fußboden die Temperatur nicht 21° sind, muß geheizt werden