Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage bezüglich Weihnachtsgeld, vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Ich habe von Feb-Juli diesen Jahres (also 6 Monate) an einer Universiät gearbeitet und habe mein Gehalt vom LBV bezogen (Entgeltgruppe TV-L 13). Steht mir für die sechs Monate Weihnachtsgeld zu? Ich denk ja mal eher nicht, aber wäre natürlich schön :-) Vielen Dank schonmal und Lg
Ab wann steht mir Weihnachtsgeld zu?
Antworten (11)
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FreeEagleFreeEagle
Auf den Punkt gebracht:
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
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angelikajetztangelikajetzt
Nein, die Wartezeit für Weihnachtsgeld beträgt 12 Monate. Das ist aber keine gesetzliche, sondern eine tarifliche Regelung.
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KerstinSchesnKerstinSchesn
weihnachtsgeld steht keinem zu wenn nicht im arbeitsvertrag steht
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FreeEagleFreeEagle Falsch
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kuckuckskindlkuckuckskindl vögelchen wieso bestehst du noch drauf wenn du sowieso kein recht hast??? weihnachtsgeld ist und bleibt eine freiwillige leistung
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FreeEagleFreeEagle Kind eines Vögelchens, auch wenn du dein Halbwissen noch so oft verbreitest, es wird dadurch nicht richtiger. Tarifverträge können Sonderzahlungen beinhalten. Und daran ist der Arbeitgeber auch gebunden. Basta.
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kuckuckskindlkuckuckskindl
es gibt kein gesetz in dem drinn steht dass einem weihnachtsgeld zusteht. hat alles mit dem arbeitsgeber zu tun
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FreeEagleFreeEagle Falsch.
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kuckuckskindlkuckuckskindl doch!!!lies hier nach: http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/49%20Weihnachtsgeld.pdf
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KleinsorgeKleinsorge Ein Weihnachtsgeldanspruch kann sich durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Peter Kleinsorge
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KleinsorgeKleinsorge
Cloedschen steht kein Weihnachtsgeld zu. Regelndes Werk ist der TV-L. Dort heisst es zum Thema Weihnachtsgeldanspruch: Nach § 20 TV-Länder haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Da Cloedschen nur von Februar bis Juli in der Uni beschäftigt war ist der Fall klar. Fazit: Die Antwort von FreeEagle ist korrekt, die ganze Aufregung umsonst. Peter Kleinsorge
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lynnie1981xxlynnie1981xx
schau was im arbeitvertrag steht!!! ich hab feines bekommen :-)
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FresaTexMexFresaTexMex
Weihnachtsgeld kriegt man nur wenn der Arbeitgeber das so will,...gibt kein Gesetzt
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GesetzesbrecherGesetzesbrecher
Das Christkindchen weiss ja nicht, wohin es das Weihnachtsgeld hinbringen kann. Du bist nicht mehr in dem Betrieb tätig, dann steht Dir auch kein Weihnachtegeld zu, selbst wenn Du erst am 20. Dezember aus dem Betrieb ausgeschieden bist. Das Weihnachtsgeld ist eine Art Treuegeld und eine Anerkennung für gute Leistung. Beides hast Du nicht erfüllt. Deine Frage würde ich unter "Unverschämte Forderung" einordnen.
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cloedschen Ja, hab ich mir fast gedacht. Also ich weiß, dass das LBV Weihnachtsgeld auszahlt, aber es wird wahrscheinlich so sein, wie Angelikajetzt geschrieben hat. Vielen Dank
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marlyliemarlylie
meist steht einem - wenn überhaupt - einem weihnachtsgeld zu, wenn du mindesten 3/4 oder sogar ein ganzes jahr bei einer Firma gearbeitet hast...
und dann ist das von firma zu firma und unternehmen, einrichtung auch noch unterschiedlich...
in meinem jetzgien arbeitsvertrag steht sogar, dass ich keinen anspruch auf weihnachts- bzw. urlaubsgeld habe...
vergiss es, du wirst mit sicherheit nix bekommen, tut mir leid, lg
http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/49%20Weihnachtsgeld.pdf
Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er ist nur dann verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn · es einzelvertraglich vereinbart oder · tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde oder · eine dahingehende Betriebsvereinbarung bzw. eine betriebliche Übung besteht.
und sowas wird auch noch als hilfreiche antwort ausgezeichnet... ächz
Geh' noch mal deinen Kommentar durch. Dort findest du folgendes: "Er ist nur dann verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn es [...] tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde.
Als was würdest du denn den oben erwähnten § 20 TV-L bezeichnen, wenn nicht als verbindliche tarifvertragliche Regelung?