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Ab wann steht mir Weihnachtsgeld zu?

Frage von cloedschen cloedschen

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage bezüglich Weihnachtsgeld, vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Ich habe von Feb-Juli diesen Jahres (also 6 Monate) an einer Universiät gearbeitet und habe mein Gehalt vom LBV bezogen (Entgeltgruppe TV-L 13). Steht mir für die sechs Monate Weihnachtsgeld zu? Ich denk ja mal eher nicht, aber wäre natürlich schön :-) Vielen Dank schonmal und Lg

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Auf den Punkt gebracht:

    Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).

    Kommentar von kuckuckskindl kuckuckskindlkuckuckskindl

    http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/49%20Weihnachtsgeld.pdf

    Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er ist nur dann verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn · es einzelvertraglich vereinbart oder · tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde oder · eine dahingehende Betriebsvereinbarung bzw. eine betriebliche Übung besteht.

    und sowas wird auch noch als hilfreiche antwort ausgezeichnet... ächz

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Geh' noch mal deinen Kommentar durch. Dort findest du folgendes: "Er ist nur dann verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn es [...] tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde.

    Als was würdest du denn den oben erwähnten § 20 TV-L bezeichnen, wenn nicht als verbindliche tarifvertragliche Regelung?

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    Antwort von angelikajetzt angelikajetzt

    Nein, die Wartezeit für Weihnachtsgeld beträgt 12 Monate. Das ist aber keine gesetzliche, sondern eine tarifliche Regelung.

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    Antwort von amdros amdros

    Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld ist nur eine Kannbestimmung und kein Muß.

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    Antwort von KerstinSchesn KerstinSchesn

    weihnachtsgeld steht keinem zu wenn nicht im arbeitsvertrag steht

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Falsch

    Kommentar von kuckuckskindl kuckuckskindlkuckuckskindl

    vögelchen wieso bestehst du noch drauf wenn du sowieso kein recht hast??? weihnachtsgeld ist und bleibt eine freiwillige leistung

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Kind eines Vögelchens, auch wenn du dein Halbwissen noch so oft verbreitest, es wird dadurch nicht richtiger. Tarifverträge können Sonderzahlungen beinhalten. Und daran ist der Arbeitgeber auch gebunden. Basta.

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    Antwort von kuckuckskindl kuckuckskindl

    es gibt kein gesetz in dem drinn steht dass einem weihnachtsgeld zusteht. hat alles mit dem arbeitsgeber zu tun

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Falsch.

    Kommentar von kuckuckskindl kuckuckskindlkuckuckskindl
    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Ein Weihnachtsgeldanspruch kann sich durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Peter Kleinsorge

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Cloedschen steht kein Weihnachtsgeld zu. Regelndes Werk ist der TV-L. Dort heisst es zum Thema Weihnachtsgeldanspruch: Nach § 20 TV-Länder haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Da Cloedschen nur von Februar bis Juli in der Uni beschäftigt war ist der Fall klar. Fazit: Die Antwort von FreeEagle ist korrekt, die ganze Aufregung umsonst. Peter Kleinsorge

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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    schau was im arbeitvertrag steht!!! ich hab feines bekommen :-)

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    Antwort von FresaTexMex FresaTexMex

    Weihnachtsgeld kriegt man nur wenn der Arbeitgeber das so will,...gibt kein Gesetzt

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    Antwort von Gesetzesbrecher Gesetzesbrecher

    Das Christkindchen weiss ja nicht, wohin es das Weihnachtsgeld hinbringen kann. Du bist nicht mehr in dem Betrieb tätig, dann steht Dir auch kein Weihnachtegeld zu, selbst wenn Du erst am 20. Dezember aus dem Betrieb ausgeschieden bist. Das Weihnachtsgeld ist eine Art Treuegeld und eine Anerkennung für gute Leistung. Beides hast Du nicht erfüllt. Deine Frage würde ich unter "Unverschämte Forderung" einordnen.

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    Antwort von cloedschen cloedschen

    Ja, hab ich mir fast gedacht. Also ich weiß, dass das LBV Weihnachtsgeld auszahlt, aber es wird wahrscheinlich so sein, wie Angelikajetzt geschrieben hat. Vielen Dank

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    Antwort von marlylie marlylie

    meist steht einem - wenn überhaupt - einem weihnachtsgeld zu, wenn du mindesten 3/4 oder sogar ein ganzes jahr bei einer Firma gearbeitet hast...

    und dann ist das von firma zu firma und unternehmen, einrichtung auch noch unterschiedlich...

    in meinem jetzgien arbeitsvertrag steht sogar, dass ich keinen anspruch auf weihnachts- bzw. urlaubsgeld habe...

    vergiss es, du wirst mit sicherheit nix bekommen, tut mir leid, lg

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