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Ab wann steht einem ein Sonderkündigungsrecht bei seinem Internetanbieter zu?

Frage von Capitals Capitals

Folgendes Problem:

Mein Internetanbieter hatte einen Ausfall am Montag, 15.02.2010 von 11-15 Uhr, dann am Freitag, 19.02.2010 von 21:00-2:00 Uhr morgens und nun schon wieder heute am 20.02.2010 seit 12 Uhr.

Steht mir in diesem Fall bereits ein Sonderkündigungsrecht zu?

Hinzu kommt, dass ich erst wenige Monate bei diesem Anbieter bin und die Ausfälle für die kurze Zeit für mich nicht mehr hinnehmbar sind, da ich auf das Internet nebenberuflich angewiesen bin.

Ich werde dies auch meinem Anwalt vortragen, jedoch kann ich dies ja erst am Montag tun.

Vorab hätte ich hier schon gerne die Info von Jemandem, der sich mit dem Thema auskennt.

Vielen Dank im Voraus.

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Antworten (3)

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    Antwort von paddy1002 paddy1002

    Es steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu wenn dein Anbieter seine vertraglich vereinbarten leistungen nicht erfüllen kann. Hast du dieses beim deinem Anbieter mehrfach gemeldet und dieser hat keine Lösung dafür gefunden steht dir ein SKR natürlich zu. Die Nebentätigkeit wird dir leider kein Anbieter als Grund abnehmen weil du wie ich es mal einfach annehme einen Privatkundenanschluss hast und dieser bei den meisten Firmen auch von gewerblicher Nutzung ausgenommen ist. Wie gesagt hast du es mehrfach gemeldet bist du deiner Mitwirkungspflicht als Kunde nachgekommen. Hat es dein Anbieter nicht hingekriegt steht es dir natürlich zu den Vertrag zu kündigen.

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    Antwort von alexpkoeln alexpkoeln

    Siehe auf jeden Fall auch einmal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach und berichte dann hier, was dazu dort drin steht.

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    Selbstverständlich steht in den AGBs nix zu außerordentlichen Kündigungen seitens des Kunden sondern nur, aus welchen Gründen der Anbieter mich kündigen kann... oO

    Nun ja, soll mir auch egal sein, ich box das jetzt mit einem Anwalt definitiv durch, nachdem ich nun seit einer Stunde den 4. Ausfall des Internets innerhalb einer Woche zu ertragen habe. Unglaublich, was die sich leisten!

    Kommentar von paddy1002 paddy1002paddy1002

    Naja in den AGB's steht das schon drin aber halt sehr gut verklausiliert. Ich geb mal ein Beispiel. Es steht z.B. bei uns in den AGB's ganz klar drin das wir innerhalb des laufenden Kalenderjahres den Anschluss für die gesammte Zeit abzüglich möglicher Störungen von bis zu 2 Wochen auf das Jahr gerechnet garantieren. Können wir das nicht hat der Kunde auch wieder das SKR. Auch andere außerordentliche Kündigungsfälle müssen drin stehen. Wie z.B. bei Tod des Vertragsinhabers, Umzug an einen Ort der schon versorgt ist (man zieht mit jemmandem zusammen) oder halt an einen Ort an dem die bisher vereinbarte Leistung nicht mehr verfübar ist.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das wird sicher auch darauf ankommen, womit das Unternehmen die Ausfälle bgründet. Wenn es einfach nicht die Kapazität hat, die zugesagte Leistung zu erbringen, kannst du wohl da raus. Einfach werden sie es dir nicht machen.

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