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Ab wann spricht man von Stalking?

gefragt von shivaa72 am 13.10.2008 um 18:54 Uhr

Eine Freundin von mir wird von ihrem EX belästigt und verfolgt. Ab wann spricht man denn von stalking? Gibt es da irgendwo einen Übersichtenkatalog oder so was in der Richtung? Was kann sie dagegen machen? Direkt zur Polizei gehen?


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Recht (15415)
Polizei (445)
Stalking (31)
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marxx
beantwortet von marxx am 13. Oktober 2008 18:56
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pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. Oktober 2008 18:56
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Ich denke, wenn es deiner Freundin lästig wird, dann ist es Stalking! Sie kann sich ja bei der Polizei beraten lassen. Bei uns gibt es den Verein "Frauen für Frauen", die würden auch weiterhelfen. Oder der Weiße Ring!


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 13. Oktober 2008 18:57
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Stalking ist, wenn man ständig jemand anruft, SMS und E-Mails schreibt, obwohl man klipp und klar zu verstehen gegeben hat, dass man das nicht möchte. Stalker verfolgen einem bis vor die Haustür und beobachten einem stundenlang von der Straße aus. Sie quatschen einen ständig an und suchen die Nähe, obwohl der betroffene es nicht will. Nicht selten bedrohen Stalker ihre Opfer, verletzen oder töten sie sogar, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Solche Leute sind nicht nur krank, sondern auch gefährlich.

Ich würd zur Polizei gehen und eine einst. Verfügung beantragen, eine neue Telefonummer gegeben lassen, eine neue Handy-Nummer und E-Mail und notfalls umziehen.

Kommentar von 426fd99a449d1dcae555c77d8956c551smalltomchat am 13. Oktober 2008 19:00

Ja da hast Du vollkommen recht, meiner Exfreundin geht es gerade so mit einem, den Sie kennengelernt hat. Da ist auch die Polizei schon eingeschaltet, denke das einzige was hilft.


badewasser
beantwortet von badewasser am 13. Oktober 2008 18:56
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würde ich machen. die sagen dir dann schon was zu tun ist.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Oktober 2008 19:03
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Im Prinzip wird Stalking dann angenommen, wenn die Frau es subjektiv als solches empfindet und dieses Empfinden nicht gänzlich abwegig ist.

Ist inzwischen unter Strafe gestellt. Aufgrund der Unklarheiten des Tatbestandes in § 138 StGB halte ich persönlich zwar Ermittlungen, aber im Ergebnis selten eine Verurteilung für wahrscheinlich. (Die gesetzliche regelung ist noch recht neu; warten wir es ab.)

Ansonsten kann sie ihm natürlich, wie bisher, zivilrechtlich qua Urteil verbieten lassen, bestimmte Kontakthandlungen vorzunehmen.




Kommentar von response am 26. Oktober 2008 09:02
  1. Es gibt auch Männer, die gestalkt werden.
  2. Es handelt sich um § 238 StGB - Nachstellung, der nach Meinung vieler Experten nachgebessert werden muss.
  3. In anderen europäischen Ländern, die ebenfalls einen solchen Straftatbestand gesetzlich geregelt haben, wird viel deutlicher gegen Täter vorgegangen. Das würden sich auch Betroffene in Deutschland wünschen. - Hier ein Beispiel aus Österreich, wo das "Anti-Stalking-Gesetz" am 01. Juni 2006 in Kraft trat: http://www.rooster24.com/?p=2969
  4. Zivilrechtliches Vorgehen gegen die Täter ist oft nicht möglich, weil den Opfern die Mittel dazu fehlen. - Das hat zur Folge, daß den Ermittlungsbehörden von den meisten Belästigungen im Vorfeld nichts bekannt wird.

anonym
beantwortet von response am 15. Oktober 2008 08:54
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Alle Infos zum Thema Stalking http://www.no-stalking.de


anonym
beantwortet von response am 15. Oktober 2008 08:56
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Verhaltenshinweise für Betroffene http://www.stalkingforschung.de/tipps_betroffene.htm




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