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Ab wann spricht man von Stalking?

Frage von shivaa72 shivaa72

Eine Freundin von mir wird von ihrem EX belästigt und verfolgt. Ab wann spricht man denn von stalking? Gibt es da irgendwo einen Übersichtenkatalog oder so was in der Richtung? Was kann sie dagegen machen? Direkt zur Polizei gehen?

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Antworten (7)

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    Antwort von marxx marxx

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

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    Antwort von Clrainbow774 Clrainbow774

    Stalking ist, wenn man ständig jemand anruft, SMS und E-Mails schreibt, obwohl man klipp und klar zu verstehen gegeben hat, dass man das nicht möchte. Stalker verfolgen einem bis vor die Haustür und beobachten einem stundenlang von der Straße aus. Sie quatschen einen ständig an und suchen die Nähe, obwohl der betroffene es nicht will. Nicht selten bedrohen Stalker ihre Opfer, verletzen oder töten sie sogar, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Solche Leute sind nicht nur krank, sondern auch gefährlich.

    Ich würd zur Polizei gehen und eine einst. Verfügung beantragen, eine neue Telefonummer gegeben lassen, eine neue Handy-Nummer und E-Mail und notfalls umziehen.

    Kommentar von tomchat tomchattomchat

    Ja da hast Du vollkommen recht, meiner Exfreundin geht es gerade so mit einem, den Sie kennengelernt hat. Da ist auch die Polizei schon eingeschaltet, denke das einzige was hilft.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich denke, wenn es deiner Freundin lästig wird, dann ist es Stalking! Sie kann sich ja bei der Polizei beraten lassen. Bei uns gibt es den Verein "Frauen für Frauen", die würden auch weiterhelfen. Oder der Weiße Ring!

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    Antwort von response response

    Verhaltenshinweise für Betroffene http://www.stalkingforschung.de/tipps_betroffene.htm

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    Antwort von response response

    Alle Infos zum Thema Stalking http://www.no-stalking.de

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Im Prinzip wird Stalking dann angenommen, wenn die Frau es subjektiv als solches empfindet und dieses Empfinden nicht gänzlich abwegig ist.

    Ist inzwischen unter Strafe gestellt. Aufgrund der Unklarheiten des Tatbestandes in § 138 StGB halte ich persönlich zwar Ermittlungen, aber im Ergebnis selten eine Verurteilung für wahrscheinlich. (Die gesetzliche regelung ist noch recht neu; warten wir es ab.)

    Ansonsten kann sie ihm natürlich, wie bisher, zivilrechtlich qua Urteil verbieten lassen, bestimmte Kontakthandlungen vorzunehmen.

    Kommentar von response response
    1. Es gibt auch Männer, die gestalkt werden.
    2. Es handelt sich um § 238 StGB - Nachstellung, der nach Meinung vieler Experten nachgebessert werden muss.
    3. In anderen europäischen Ländern, die ebenfalls einen solchen Straftatbestand gesetzlich geregelt haben, wird viel deutlicher gegen Täter vorgegangen. Das würden sich auch Betroffene in Deutschland wünschen. - Hier ein Beispiel aus Österreich, wo das "Anti-Stalking-Gesetz" am 01. Juni 2006 in Kraft trat: http://www.rooster24.com/?p=2969
    4. Zivilrechtliches Vorgehen gegen die Täter ist oft nicht möglich, weil den Opfern die Mittel dazu fehlen. - Das hat zur Folge, daß den Ermittlungsbehörden von den meisten Belästigungen im Vorfeld nichts bekannt wird.
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    Antwort von badewasser badewasser

    würde ich machen. die sagen dir dann schon was zu tun ist.

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