Um einen Baum in München fällen zu dürfen gilt als mögliche Begründung "extreme Verschattung". Aber ab wann kann man denn von extremer Verschattung sprechen, Ich habe dafür nirgends eine Definition gefunden. Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit dieser Begründung gemacht? Oder gibt es vielleicht ein paar Bilder um ein Gefühl dafür zu bekommen?
Vielen Dank schon mal.
aber das letzte Wort wird dann wohl doch die entsprechende Behörde habe, oder? Ich überlege gerade welches Argument besser "zieht" Verschattung oder Gefährdung. Es geht konkret um eine Tanne, die direkt vor den Balkonen steht und zwar so nah, dass man sie zu Weihnachten problemlos als Weihnachtsbaum schmücken kann.
Exakt! Schreib der Stadt. Du brauchst dich übrigens nicht zu entscheiden, ob Du Verschattung oder Gefährdung als Argument benutzen willst, man kann ja auch beides gleichzeitig anführen^^
Die Frage ist nur: sind die überhaupt zuständig. I.a.W: Steht die Tanne (die vermutlich eine Fichte ist) auf städt. Grund?^^
Ja stimmt Fichte ist richtiger - nein es ist ein Privatgrundstück, aber der Baumschutzverordnung sit das wohl egal