
entsprechend dem Urteil des OLG Dresden ist auch ein Azubi berufsunfähigkeitsversicherbar und leistungsberechtigt im Falle des Falles,
also ergibt sich daraus, das man schon zu Beginn einer Ausbildung an diese wirklich wichtige Versicherung denken sollte.

Sobald du arbeitest, kannst du berufsunfähig werden. Das hat nichts mit dem Alter zu tun, denn du kannst auch einen Unfall haben, der dir dann dein weiteres "Arbeits"-leben versaut.
Möglichst früh, aber ACHTUNG! Immer vor Abschluss alle Ärzte aufsuchen, bei denen du in den letzten 10 Jahren warst. Patientenakte vollständig ausrucken lassen (kostenpflichtig) und zum Vertragsbestandteil erklären lassen. Ansonsten gibt's in 30% der Fälle Ärger wegen Vorerkrankungen.