1

Ab wann soll eine Katze eine Draußenkatze werden?

Frage von cft323 cft323

Wir haben uns neben unserer zweijährigen Katzendame noch einen 10 wöchigen Kater angeschafft. Die ältere ist bereits eine Draußenkatze. Nun frage ich mich, ab wann ich den Kater auch rauslassen kann (Alter, Reviereingewöhnung)?

Hat da wer einpar Tips?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von Pixielein Pixielein

    Hab das nach der Kastration gemacht. Weil rollige KAtzen und Katerige Kater von ihren Hormonen so drauf sind, dass sie auf gar nix mehr achten.

  • 1
    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Ich habe die Erfahrung gemacht, und so hat es auch unser TA bestätigt, dass 1 bis 2 Wochen reichen, um eine Katze an ihr neues Heim zu gewöhnen. Du siehst es auch daran, welchen Kontakt das Katerchen zu Dir aufbaut. Und dann kannst Du ihn rauslassen. Er wird mit Sicherheit die ersten Male nicht weit gehen. Da gibt es so viel zu untersuchen und zu erschrecken. Also Rückzug offenhalten, bzw. in seiner Nähe sein. Es ist möglich, dass er sich auch an Eurer Katzendame orientiert. Die ersten Tage würde ich ihn aber nachts noch nicht allein draußen lassen. Und denke dran ihn rechtzeitig zu kastrieren, Kater stromern sonst weit weg vom Heim und lange und heimatlose kleine und große Katzen gibt es genug. Viel Spaß mit dem neuen Mitbewohner und die Umstellung zum Freigänger geht mit Sicherheit besser als Du im Moment denkst, da man ja immer Angst um den Kleinen hat.

  • 0
    Antwort von yyfritzyy yyfritzyy

    Wir haben vor 1 1/2 Jahren auch einen 10 Wochen alten Kater bekommen. Diesen hatten wir 2 Wochen an unser Haus gewöhnt und ihn dann das erste Mal hinaus gelassen. Die ersten 3 Monate danach hat er sich eh nur brav in unserem Garten aufgehalten und sich gar nicht getraut weiter weg zu laufen. Von daher würde ich es so immer wieder handhaben:-) Vorausgesetzt ist natürlich, dass er die erste Impfung hinter sich hat!

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von polarbaer64 polarbaer64

    Die kleine Katze darfst du frühestens rauslassen, wenn sie mindestens 6 Monate alt und kastriert ist. Vorher mangelt es den kleinen noch sehr am Orientierungsvermögen und sie können sich verlaufen. Und so kleine Buzzelchen kommen sehr schnell unters Auto, weil sie noch nicht gelernt haben, Gefahren abzuschätzen. Das muß dein Katerle alles erst noch lernen. Außerdem müssen sich deine zwei ja auch erstmal aneinander gewöhnen. Da kann der kleine sicherlich von der großen was lernen. Immer alles schön langsam und der Reihe nach. Wichtig ist auch, dass dein Katerle, bevor du ihn dann später mal rausläßt, geimpft ist.

  • 0
    Antwort von SchalkeFan3 SchalkeFan3

    Hallo, ich würde den Kleinen erstmal mind. 5 Wochen in der Wohnung behalten, damit er alles kennenlernt. Dann wird sich der Kater sicher darüber freuen, wenn er sich das erste Mal im Gras rekeln kann... Meine pers. Anleitung :-) Was muss ich unbedingt beachten, wenn ich das erste mal die Terassentür auflasse, die zum Garten führt? - Lass die Tür auf, so dass er notfalls wieder rein flüchten kann. - Mit nach draußen gehen? - Schadet bestimmt nicht! Der Kater weiss dann, an wen er sich bei Problemen wenden kann. - Hinterherlaufen? - Nein, das verschreckt bloss! Aber Lockmittel wie Leckerchen bereit halten. Wenn der Kater Hunger hat, wirkt es noch besser. Schmeichelnd rufen, wenn er zurückkommen soll. Die meisten bleiben erst mal in Hausnähe und ziehen die Kreise immer grösser. (mein Jüngster kam alle 5 Minuten an, um mir zu erzählen, was er erlebt hatte...;)) Na dann ab in den Garten :-)

    Viel Glück und Erfolg beim Freigang!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.